IFI-Beitragsgesetz 2021; Bundesschatzscheingesetz, Änderung (116/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
  • Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (AsEF, IFAD)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Dieser Gesetzesentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierenden Mittelauffüllungen des AsEF und des IFAD, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet hat, sowie die in diesem Zusammenhang notwendigen Ergänzungen im Bundesschatzscheingesetz schaffen.

Die Mittelauffüllungen des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) und des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development – IFAD) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter wie dem Klimaschutz leisten. Die Institutionen sollen ihre Empfängerländer auch in der Bekämpfung der von COVID-19 ausgelösten Gesundheits-, und Nahrungsmittelkrise sowie in der mittelfristigen Linderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise unterstützen.

Die zu hinterlegenden Bundesschatzscheine sollen künftig ausschließlich in elektronischer Form durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt bzw. von dieser in elektronischer Form verwahrt werden. Jene Bundesschatzscheine, die bisher in Papierform bei der OeNB hinterlegt und noch nicht eingelöst sind, sollen digitalisiert und somit künftig ebenfalls ausschließlich in elektronischer Form verwaltet werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 27.04.2021

Übermittelt von

Mag. Gernot Blümel, MBA (V)

Bundesministerium für Finanzen