Ausschreibungsgesetz, Änderung (119/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Zeitnahe Nachbesetzungen der zu erwartenden hohen Abgänge aufgrund von Versetzungen in den Ruhestand bzw. Pensionierungen sollen bestmöglich unterstützt werden. Die aufnehmende Dienststelle soll nunmehr selbst entscheiden können, ob die erforderlichen Veröffentlichungen ressortintern oder bundesintern oder gleich extern erfolgen. Geeignete bundesinterne Bewerberinnen und Bewerber sollen weiterhin auch in externen Ausschreibungen entsprechend berücksichtigt werden können. Dadurch soll eine wesentliche, den ressortspezifischen Erfordernissen angepasste Verfahrensvereinfachung erzielt werden.

Inhalt

  • Vereinfachung und Verkürzung des mit der Besetzung von Planstellen in Verbindung stehenden Verwaltungsprozesses durch Entfall der Verpflichtung für die zuständigen Dienststellen, die Planstelle vorab ressortintern und bundesintern bekannt machen zu müssen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Aufgrund der demografischen Situation im Bundesdienst ist davon auszugehen, dass in den kommenden 13 Jahren annähernd 50 Prozent der Bediensteten in Pension gehen. Der Vorschlag soll der Beschleunigung des Nachbesetzungsprozesses dienen.

Die bundesinterne Karrieredatenbank soll auch künftig als Service zur Gewinnung bundesinterner Interessentinnen und Interessenten dienen. Eine Nutzung soll erfolgen können, wo dies verwaltungstechnisch zweckmäßig erscheint.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 06.05.2021

Ähnliche Gegenstände