EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, Änderung (127/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Geänderte bzw. neue unionsrechtliche Bestimmungen sind im EU-QuaDG zu berücksichtigen.

Inhalt

  • Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und die Verordnung 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008.
  • Weiters sind Anpassungen betreffend die Bestimmungen zur Einfuhr von Waren erforderlich, da die amtlichen Kontrollen nunmehr durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit erfolgen. Dieses Bundesamt nimmt – auf der Grundlage des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes – GESG, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2021 – seine Tätigkeit mit dem Jahr 2022 auf. Betreffend die Strafen erfolgt eine Anpassung an eine geplante Änderung im LMSVG im Hinblick auf Absenkung des Strafrahmens für Verwaltungsstrafen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, Anpassungen an das Unionsrecht vorzunehmen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 20.05.2021

Übermittelt von

Dr. Wolfgang Mückstein (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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