bmj.gv.at BMJ - IV 1 (Materielles Strafrecht)
Mag. Dr. Madalena Pampalk-Lorbeer Sachbearbeiterin madalena.pampalk@bmj.gv.at +43 1 521 52-302173 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten. |
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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2021-0.371.078 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021)
Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021), samt Erläuterungen und wirkungsorientierter Folgenabschätzung mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 6. Juli 2021.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach diesem Termin einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
25. Mai 2021
Für die Bundesministerin:
Dr. Christian Manquet
Elektronisch gefertigt