Erstes EU-Informationssysteme–Anpassungsgesetz (129/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme–Anpassungsgesetz)

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung des EU-Außengrenzmanagements, Erleichterung der Migrationssteuerung, insbesondere durch die Feststellung illegal aufhältiger Personen
  • Stärkere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität

Inhalt

  • Festlegung der zentralen Zugangsstellen gemäß Art 29 der Verordnung der Europäischen Kommission über das Einreise-/Ausreisesystem (engl.: Entry/Exit System, EES)
  • Anpassung der nationalen Systeme zur Harmonisierung mit EU-rechtlichen Bestimmungen
  • Schaffung von Datenübermittlungsbestimmungen sowie Einräumung von Abfragemöglichkeiten des SIS (Schengener Informationssystem) für die Staatsbürgerschaftsbehörden
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zum Abstempeln von Reisedokumenten von bestimmten Drittstaatsangehörigen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit diesem Gesetzesvorhaben sollen das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG), das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), das Grenzkontrollgesetz (GrekoG) und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StBG) geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme– Anpassungsgesetz). Damit sollen die erforderlichen Adaptierungen aufgrund der rezenten Verordnungen der Europäischen Kommission betreffend das – bereits bestehende – SIS und das neu geschaffene EES vorgenommen werden.

Die derzeit in Betrieb befindlichen europäischen Informationssysteme – das SIS, das Visa Informationssystem (VIS) und das europaweite Fingerabdruck-Identifizierungssystem Eurodac (Eurodac) – sind bisher voneinander getrennt und für die Mitgliedstaaten nur bedingt gegenseitig abfragbar. Zur Herstellung der Interoperabilität zwischen diesen europäischen Informationssystemen wurden

  • die Verordnung (EU) 2018/817 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, und
  • die Verordnung (EU) 2018/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816,

erlassen. Des Weiteren wurden bereits bestehende Unionsrechtsakte adaptiert und gänzlich neue Verordnungen bezüglich der neu zu schaffenden Systeme erlassen bzw. befinden sich derzeit noch in Ausarbeitung. Die Systeme sollen die nationalen Behörden beim Grenzmanagement, bei der Migrationssteuerung, der Visabearbeitung sowie der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus unterstützen. Die Unionsrechtsakte zu den betroffenen Informationssystemen und zur Herstellung der Interoperabilität zwischen diesen sehen zeitlich gestaffelte Inbetriebnahmen der verschiedenen Systeme vor.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben sollen daher insbesondere die erforderlichen Adaptierungen aufgrund der Verordnungen betreffend das SIS sowie das EES vorgenommen werden. Zwar sind diese Verordnungen unmittelbar anwendbar, jedoch haben einerseits bereits bestehende Bestimmungen – etwa jene im EU-PolKG betreffend das SIS – zu entfallen und sind andererseits erforderliche Anschluss- und Durchführungsbestimmungen in den verschiedenen Materiengesetzen vorzusehen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 26.05.2021

Übermittelt von

Karl Nehammer, MSc (V)

Bundesministerium für Inneres