Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erfolgt derzeit noch nicht in der wünschenswerten Geschwindigkeit. Einer der Gründe dafür sind rechtliche Hürden bei der Installation von Ladestationen im Wohnungseigentumsrecht.

 

Ziel(e)

Die Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht für die Installation von Lademöglichkeiten für Elektro-Fahrzeuge sollen verbessert werden.

Darüber hinaus sollen unterstützungswürdige Innovationen begünstigt werden, nämlich die Errichtung von Einzel-Photovoltaikanlagen, behindertengerechte Ausgestaltungen, die Anbringung von Beschattungsvorrichtungen sowie der Einbau einbruchsicherer Türen.

Schließlich sollen optimierte Voraussetzungen einerseits für die Erhaltung, andererseits aber auch für die Verbesserung von Gebäuden vor allem in wärme-, klima- und energietechnischer Hinsicht geschaffen werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

* Neuerungen beim Änderungsrecht des Wohnungseigentümers (§ 16 WEG 2002)

* Auskunftspflicht des Verwalters über die für eine Verständigung der anderen Wohnungseigentümer notwendigen Daten (§ 20 Abs. 8 WEG 2002)

* Erleichterung der Willensbildung (§ 24 Abs. 4 WEG 2002)

* Mindestdotierung der Rücklage (§ 31 Abs. 1 WEG 2002)

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die Erleichterungen der rechtlichen Voraussetzungen im Wohnungseigentumsrecht für die Installation von privaten Lademöglichkeiten sind ein Beitrag, um den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beschleunigen, und haben daher positive Auswirkungen auf die Umwelt.

Durch die geplanten Erleichterungen für die Beschlussfassung und die Regelung über die Dotierung der Rücklage werden die Rahmenbedingungen dafür verbessert, den Energiebedarf für Gebäude zu verringern und hier auf umweltfreundliche Technologien und Energieträger umzusteigen. Damit sind positive Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.

 

Die Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Änderungsrecht im Wohnungseigentum, insbesondere die neue Zustimmungsfiktion, verbessern die Rahmenbedingungen für die behindertengerechte Ausgestaltung. Daraus ergeben sich positive Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1960221804).