Bundesstraßengesetz, Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, Änderung (191/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz geändert werden

Bundesstraßengesetz 1971 und Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, Änderung

Ziele

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinie (EU) 2019/1936 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur (im Folgenden: Sicherheitsmanagement-RL)
  • Verfahren der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertung mit Berücksichtigung der Sicherheitseinschätzung der Straßenverkehrsinfrastruktur (proaktive Bewertung)
  • Einführung einer "gemeinsamen Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten
  • Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmerinnen"/ "ungeschützter Verkehrsteilnehmer"

Inhalt

  • Künftig fallen nicht nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz), sondern darüber hinaus auch Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes in den Anwendungsbereich der Sicherheitsmanagement-RL.
  • Weiters wird ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert, welches die bisherige Straßenverkehrssicherheitsanalyse ersetzen soll.
  • Im Rahmen der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen (Road Safety Inspections, RSI) wird zudem erstmals eine "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz fallende Straßentunnel angrenzen, vorgesehen.
  • Schließlich erfolgt noch eine Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmerinnen"/ "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" bei der Durchführung bestimmter Verfahren (z.B. der Road Safety Inspections) sowie bei der Aus- und Fortbildung von Gutachterinnen/Gutachtern für Straßenverkehrssicherheit.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Sicherheitsmanagement-RL. Eine wesentliche Neuerung stellt die Erweiterung des Anwendungsbereiches dar. Weiters wird damit ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert. Die Einführung einer "gemeinsamen Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" macht auch eine Novellierung von Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) erforderlich. Schließlich sieht die Sicherheitsmanagement-RL noch eine Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmerinnen"/ "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" (z.B. Radfahrerinnen/ Radfahrer, Fußgängerinnen/Fußgänger und Motorradfahrerinnen/Motorradfahrer) bei der Durchführung bestimmter Verfahren (z.B. der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertung und der RSI) sowie bei der Aus- und Fortbildung von Gutachterinnen/Gutachtern für Straßenverkehrssicherheit vor.
25.04.2022

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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