4. Punkt

Wahl des Hauptausschusses

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Haupt­ausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt.

Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahlen der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben. Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend.

Für den Hauptausschuss sind einvernehmlich 23 Mitglieder vorgeschlagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den ÖVP-Klub 9, auf den SPÖ-Klub 5, auf den FPÖ-Klub 4, auf den Grünen Klub 3, auf den NEOS-Klub 2 Mitglieder.

Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:

vom ÖVP-Klub: Mag. Michael Hammer, Peter Haubner, Elisabeth Köstinger, Sebas­tian Kurz, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Wolfgang Sobotka, Mag.Michaela Steinacker, Dipl.-Ing. Georg Strasser, August Wöginger;

vom SPÖ-Klub: Doris Bures, Kai Jan Krainer, Mag.Andrea Kuntzl, Mag. Jörg Leichtfried, Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc;

vom freiheitlichen Klub: Dr.in Dagmar Belakowitsch, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ing. Norbert Hofer, Herbert Kickl;

vom Grünen Klub: Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Werner Kogler, Sigrid Maurer, BA;

vom NEOS-Klub: Mag.Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Nikolaus Scherak, MA.

Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses vollzogen.

Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.