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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kam gerade und auch schon vorher vom Kollegen Weratschnig der Ruf nach Einstimmigkeit in dieser Frage, und das zu Recht, denn wir sind ja alle sehr, sehr nahe beisammen. Wir wollen ja alle für diese vier Regionen – Linz ist keine Grenz­region, das ist noch ein Sonderfall, über den man diskutieren könnte –, dass diese Mautflüchtlinge nicht durch Kleinstädte oder durch Dörfer fahren. Das wollen ja alle hier, aber es gibt ein paar Punkte, in denen wir uns unterscheiden.

Das Erste ist, dass wir gesagt haben, dass nach einer gesetzlichen Evaluierung – das heißt, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass evaluiert werden muss – entschieden wird, ob diese Maßnahme vernünftig oder nicht vernünftig war, und man daher diese Maßnahme befristet. Sie tritt dann genauso am 15. Dezember in Kraft, die Frage ist nur, ob sie auf Ewigkeiten einbetoniert wird, auch wenn sie keinen Sinn ergibt. Es gibt in allen Fraktionen Befürchtungen, es ist ja niemand hier sicher, dass diese Lösung die ideale ist. In allen Fraktionen gibt es genügend Personen – wir haben das ja im Bud­get­ausschuss diskutiert –, die Befürchtungen haben, dass diese Lösung vielleicht nicht so gut ist und nicht funktioniert. Das heißt, die Befristung und die gesetzliche Evaluie­rung sind notwendig.

Was sind die Bedenken, die es in allen Fraktionen gibt, was negativ sein könnte? – Das eine wurde bereits gesagt, dass es eben nicht ein Problem löst, sondern ein Problem verschiebt. Das heißt, dass man dann das Problem nicht in Bregenz hat, sondern in Hohenems oder in Altach oder vermehrt dort, wo man es heute nicht hat. Das heißt, dass wir kein Problem lösen, sondern es nur verschieben. Das möchte hier niemand, aber diese Befürchtungen gibt es quer durch alle Fraktionen – deswegen bitte befristen!

Das Nächste ist, ja, es wird gezählt, wie viele Autos jetzt durch Dörfer fahren. Aber da sagt selbst die Asfinag, dass sie schätzt, dass nur die Hälfte Mautflüchtlinge sind und die andere Hälfte Stauflüchtlinge. Und die Stauflüchtlinge werden Sie nicht auf die Autobahn bringen, wenn sie keine Maut zahlen müssen. Die flüchten ja nicht vor der Maut, sondern vor dem Stau, und der Stau auf der Autobahn wird ja dadurch nicht geringer, sondern eher größer – die Stauflüchtlinge kriegen Sie dadurch nicht weg. Das heißt, wenn wir uns nach einem Jahr anschauen, ob das überhaupt irgendetwas ge­bracht hat oder nicht, dann ist es vernünftig, das zu befristen und auch diese ge­setzliche Evaluierung hineinzuschreiben.

Der andere Punkt, der angesprochen wurde, sind die Kosten. Jetzt hat die Kollegin von der ÖVP gesagt, es gebe gar keinen Einnahmenentfall. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass die ÖVP selbst im Ausschuss gesagt hat, sie rechnet mit 28 Millio­nen Euro Mautentfall für die Asfinag. Das heißt, die Antragsteller selbst sagen, wir werden circa 28 Millionen Euro weniger von vor allem deutschen Autofahrern bekom­men, und dieses Geld fehlt natürlich. Dieses Geld wird uns bei Lärmschutzwänden fehlen, dieses Geld wird uns bei der Tunnelsicherheit fehlen. Es gibt auch andere, die sagen, das kostet wesentlich mehr, das kostet 30 oder 40 Millionen Euro, und es gibt Berechnungen bis zu 75 Millionen Euro. Das halte ich auch für zu hoch, ich bin ja eher bei den 30 Millionen Euro, aber diese Berechnungen gibt es. Deswegen diese Eva­luierung, dass wir wirklich anschauen: Was kostet das? Was bringt das? Haben wir den gewünschten Effekt oder müssen wir andere Maßnahmen setzen?

Es gibt ja auch eine Reihe von anderen Vorschlägen, wie wir diese Dörfer vor Maut­flüchtlingen und vor viel zu viel Durchzugsverkehr schützen können. Deswegen noch einmal der Appell: Einstimmigkeit gerne, aber nur, wenn es eine gesetzliche Evalu­ierung gibt und auch eine Befristung, damit wir uns wirklich anschauen: Bringt es das, was sich manche erhoffen, oder führt das zu dem, was manche befürchten? Dann haben wir Einstimmigkeit, die zwei Punkte, dann sind wir dabei. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

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