13.53

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat einen Antrag auf Änderung des Artikels 41 Bundes-Verfassungsgesetz eingebracht, in dessen Absatz 2 nunmehr geregelt ist, dass Volksbegehren, die von mindestens 100 000 Stimmberechtigten unterstützt werden, im Nationalrat behandelt werden müssen. Da wurden sie dann meist diskutiert, zerredet und dann leider schubladisiert.

Deshalb haben wir uns entschlossen, hier anzuregen, ergänzend einen Absatz 2a ein­zufügen, in dem vorgesehen ist, dass Volksbegehren, die mindestens eine vierprozen­tige Unterstützung der Stimmberechtigten haben, also ungefähr 250 000 Stimmen erhalten haben, in einem zweiten Schritt einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen sind, sofern sich der Nationalrat nicht binnen eines Jahres entschließt, den Inhalt des Volksbegehrens in ein Gesetz zu gießen.

Es geht da also wirklich um eine echte Volksinitiative, um ein Bürgerrecht, auf dessen Grundlage die Bürger ein Gesetz aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens und einer mehrheitlichen Volksabstimmung durchsetzen können. Dies bedarf einer verfas­sungsgesetzlichen Änderung. Wir halten es aber wirklich für ein sehr ernsthaftes, legitimes Anliegen, dass die Partizipation der Bürger an der Gesetzwerdung wieder gestärkt wird, denn wenn Politiker zu abgehoben, zu eigenmächtig agieren, dann muss man schon auch die politische Elite wieder daran erinnern, dass die Bevölkerung der Boss ist. Die Bevölkerung soll der Auftraggeber an die Politik sein, denn die Bevöl­kerung ist nicht der Befehlsempfänger von – wie dann oft gesprochen wird – alter­nativlosen Anweisungen.

Es geht hier also um die Bindung der Politik an den Volkswillen, an die Wahlver­sprechen und um die Nähe zu den Wählern und die Verbundenheit mit dem Mehrheits­willen der Wähler. Es rächt sich, wenn diese Nähe und Verbundenheit ignoriert wird. Wir haben ja auch heute in der Aktuellen Stunde zwei internationale Ereignisse disku­tiert, die beide direktdemokratischen Charakter haben: den Brexit und den Mauer­fall 1989. Der Brexit wird jetzt sehr gerne als Argument gegen den Ausbau der direkten Demokratie verwendet, so quasi: Da seht ihr, was dabei herauskommt, wenn man das Volk fragt.

Dem möchte ich ganz klar und entschieden entgegentreten: Nein, die Bevölkerung hat klar entschieden, sie hat gute, nachvollziehbare Gründe gehabt. Jede Umfrage macht klar, dass die Migrationskrise 2015, der politische Kontrollverlust in Deutschland und auch die Entwicklung der EU zu einem Zentralstaat, der eben keine Nähe und Verbundenheit zu den EU-Bürgern hat, die hauptsächlichen Gründe dafür waren, um für den Brexit zu stimmen. Es war vielmehr dann das Versagen der rein repräsen­tativen Demokratie, dass der Wille der britischen Bevölkerung nicht umgesetzt wurde, und vor allen Dingen das Versagen der Brüsseler Elite, die ja im Vorfeld des Referen­dums die berechtigten Anliegen der Briten schon hätte berücksichtigen müssen und diese zum Anlass für eine Reform hätte nehmen sollen, um die EU wieder demo­kratischer zu machen, damit sie wieder die Nähe und Verbundenheit der Mehrheit der EU-Bevölkerung an sich zieht.

Ursula von der Leyen wundert sich, dass Europas Stimme in der Welt nicht gehört wird. Ja, natürlich nicht. Russland, die USA, China, Indien wissen alle, dass die Mehr­heit der EU-Bevölkerung nicht hinter diesem gewollten Zentralstaat steht. Und ein Gebilde, das nicht einmal seine Grenzen schützen kann und will, wird nicht ernst genommen. Ich würde daher anregen, dass sich die Kommissionspräsidentin, bevor sie auch nur daran denkt, einen Euro von der einen Billion, die sie für den Klimaschutz auszugeben gedenkt, auszugeben, einmal auf den Außengrenzschutz konzentriert, denn das will die überwältigende Mehrheit der EU-Bevölkerung und es wäre ein direktdemokratischer Akt. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Vorfall, der Mauerfall 1989 ist eigentlich der größte direktdemokratische Akt der letzten Jahrzehnte. Es war ein Durchbruch des Volkswillens, und die Bevölkerung war da im Recht. Sie hat ihren Wunsch nach dem Wegfegen der innerdeutschen Grenze friedlich durchgesetzt. Sie war da vollkommen im Recht, im Unterschied zu unseren Grenzen, den EU-Außengrenzen und unseren nationalen Grenzen, die nicht hinweggefegt werden sollen, wie das derzeit leider bewirkt wird, sondern die geschützt werden müssen. Wir freuen uns sehr auf die weiteren Diskussionen zum Ausbau der direkten Demokratie. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.