13.58

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren im Rahmen einer sogenannten ersten Lesung grundsätzlich über eine Änderung der Bundesverfassung betreffend Volksabstimmungen und Volksbegehren.

Dabei grundsätzlich einmal vorweg: Die neue Volkspartei steht für zivilgesellschaft­liches Engagement, für das Freiwilligenwesen, für Mitgestaltung durch Bürgerbe­teili­gung. Das geschieht tagtäglich in den vielfältigsten Vereinen, aber auch bei den Pro­zessen in Gemeinden, wie zum Beispiel Dorf- und Stadterneuerung oder Gemeinde21, wo die Menschen ihr unmittelbares Umfeld aktiv mitgestalten. Die Österreichische Volkspartei steht deshalb auch zur direkten Demokratie und sie hat das Ohr an den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur vor, sondern auch nach Wahlen.

Nun haben wir hier einen Gesetzesvorschlag, mit dem die direkte Demokratie aufge­wertet werden soll. Und wie? – Indem ein Volksbegehren, das im Nationalrat nicht umgesetzt wurde, nach einem Jahr zu einer Volksabstimmung wird.

Das ist meiner Ansicht nach nicht wirklich eine Aufwertung, sondern eine schlichte Um­benennung: ein zweites Mal fragen, eine Verlängerung, eine Erhöhung des Aufwandes für jene, die in erster Linie mit der Abwicklung solcher Vorgänge befasst sind – in erster Linie unsere Gemeinden. Ich denke, das kann nicht das Ziel sein.

Eine Stärkung, eine wirkliche Stärkung solcher direktdemokratischer Instrumente ge­lingt meiner Meinung nach durch eine entsprechende objektive Information aller, vor allem auch der Bürgerinnen und Bürger, durch eine breite Diskussion eines Themas; denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Themen populistisch missbraucht werden und bloß zur Legitimation einer eigenen politischen Agenda oder eigener politischer Meinungen dienen.

Das Beispiel der Brexitabstimmung wurde bereits genannt. Ich ergänze das zum Bei­spiel um die Vorfälle rund um Cambridge Analytica, oder um die Beeinflussung von Meinungen durch Werbung, durch politische Werbung, die als solche nicht erkennbar ist.

Ein weiterer Kritikpunkt an dieser Vorlage ist auch, dass es keine Ausnahmen gibt. Ich denke, es kann und darf nicht sein, dass alle Bereiche einer Volksabstimmung oder einem Volksbegehren unterzogen werden können. Denken Sie nur an die Menschen­rechte oder die Minderheitenrechte! Ich denke, da muss es Schranken geben, und die sieht dieses Gesetz, die sieht diese Vorlage nicht vor. Auch 4 Prozent der Wahl­be­rechtigten, das wären bei aktuellem Stand circa 256 000 Personen, scheint mir etwas wenig zu sein.

Ein weiterer Kritikpunkt wäre, dass ein Volksbegehren auf die Erlassung eines Geset­zes abzielt. Bei einer Volksabstimmung allerdings stimmt das Volk über einen Geset­zesbeschluss des Nationalrates ab, das heißt, diese Abstimmung muss als eine Ja- oder Nein-Frage formuliert sein. Aber einfach über den Inhalt eines Volksbegehrens abzustimmen, ohne dass es überhaupt einen Gesetzesbeschluss gibt, das funktioniert irgendwie nicht. Da fehlt etwas.

Ein weiterer Punkt: Wenn ein Volksbegehren schon einen Gesetzesvorschlag enthält, und darüber wird dann eine Volksabstimmung abgehalten, und der sollte dann in Kraft treten, dann wäre das eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, weil nicht mehr der Nationalrat das Gesetz beschließt, sondern dies direkt durch dieses Volks­begeh­ren, durch diese Volksabstimmung erfolgen soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Legitimation politischer Meinungen, dessen, was passiert ist, und dessen, was geschehen soll, denke ich, geschieht bei den Wahlen. Und da haben die Bürger und Bürgerinnen am 29. September dieses Jahres genau gezeigt, wem der Vorzug gegeben wurde. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte, Herr Abgeordneter.