16.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Es ist schon angesprochen worden: Wir haben in letzter Zeit sehr viel über die Par­teienfinanzierung diskutiert, hier im Haus, in den Medien und in der Öffentlichkeit.

Am 3. Juli dieses Jahres wurde die letzte Novelle zum Parteiengesetz beschlossen. Heute liegt ein Antrag der NEOS vor, der von der Frau Klubobfrau gerade ent­sprechend erläutert wurde. Die NEOS schreiben in diesem Antrag: „Die Regelungen zum Parteiengesetz sind reformbedürftig, weil sie dem Rechnungshof derzeit nur Aufgaben ohne echte Kontrollbefugnis zuweisen.“

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, aber aus meiner Sicht braucht es mehr als nur die Ausweitung der Kontrollbefugnisse. Die ÖVP hat das in einem Antrag vom 12. Juni dieses Jahres unter dem Gesichtspunkt festgeschrieben, „Umgehungshandlungen zu verhindern, eine bessere Kontrolle über die Wahlwerbungsausgaben zu erhalten sowie für mehr Transparenz zu sorgen“.

Auf ein paar Punkte darf ich eingehen: Die Frau Klubobfrau hat schon auf Vereine hingewiesen, die im Zusammenhang mit einem Wahlkampf Spenden leisten. Diese müssten in das Parteiengesetz genauso miteinbezogen werden wie die den Parteien nahestehenden Organisationen – übrigens eine Empfehlung des Rechnungshofes, der damit eine mögliche Auslagerung von Wahlkampfkosten verhindern will.

Laut Medienberichten wurde der Nationalratswahlkampf 2019 der SPÖ vom Verein GewerkschafterInnen in der SPÖ mit sechsstelligen Eurobeträgen – etwa durch die Ausrichtung von Großveranstaltungen – unterstützt. Im Sinne des Rechnungshofes sind solche Umgehungen abzustellen.

Ein weiterer Punkt ist die Angleichung der den Parteien nahestehenden Organisa­tionen an die politischen Parteien. Um es höflich zu formulieren: Es ist offensichtlich bei der Novelle im Juli dieses Jahres eine Lücke entstanden. So unterliegt der Pensionis­tenverband der SPÖ nicht dem Regime des Parteiengesetzes, sehr wohl aber der Seniorenbund der ÖVP. Ich gehe davon aus, dass diese Ungleichheit aufgrund der kurzen Zeit der Vorbereitung der Gesetzesnovelle passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Ein Schelm, sehr geehrte Damen und Herren, der anderes denkt!

Weitere Punkte sind zum Beispiel ein Spendenannahmeverbot von Vereinen, deren Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind, wie zum Beispiel die Identitären, oder die Erstellung und Veröffentlichung eines eigenen Berichtes über die Wahlkampfkostengebarung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, eine neuerliche Novellierung des Parteien­geset­zes ist notwendig! Der Verfassungsausschuss wird sich damit auseinandersetzen. (Abg. Meinl-Reisinger: Wenn er konstituiert wäre! Ja, wenn er doch schon konstituiert wäre!) – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Matznetter; jetzt nicht aus der Bank, sondern hier vom Pult aus. – Bitte.