Dienstag, 26. November 2019, 10 Uhr
Die Einberufung der Sitzung erfolgt aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes.
Wien, 2019 11 19
Präsident
Schriftführer |
Schriftführerin |
Aviso
In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.