15.24

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und daheim vor den Bildschirmen! Lassen Sie mich eingangs zu dieser Dienstrechtsnovelle festhalten: Der öffentliche Dienst ist eine wesentliche Säule un­serer Republik Österreich. Gerade auch in der Zeit der Übergangsregierung hat sich wieder gezeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst ihren Dienst so verrichten, dass für Stabilität, für Kontinuität und für absolute Verlässlichkeit gesorgt ist. Sie üben ihren Dienst höchst professionell aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Bevölkerung Österreichs ist sich der großen Bedeutung des öffentlichen Dienstes durchaus bewusst, wie die Ergebnisse einer aktuellen Studie des renommierten Mei­nungsforschungsinstitutes Imas zeigen: „Neun von zehn der 1060 befragten Österrei­cherinnen und Österreicher über 16 Jahren beurteilen die Bedeutung des Öffentlichen Dienstes für die hohe Lebensqualität mit Note 1 oder 2. Gleichzeitig sehen viele der Befragten die steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen und stufen den Gesundheits-, Sicherheits-, Bildungs- sowie Verwaltungsbereich als ‚sehr stark ge­fordert‘ ein.“ Die Studienergebnisse – so kann ich festhalten – bestätigen einmal mehr: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst leisten trotz steigender Ar­beitsbelastung hervorragende Arbeit und genießen ein hohes Ansehen in der Bevölke­rung.

Das Hauptanliegen der uns vorliegenden 3. Dienstrechts-Novelle ist vor allem die Ge­haltserhöhung für die Vertragsbediensteten und für die Beamten und Beamtinnen in unserem Staat. Im November wurde sie ausverhandelt, und sie bietet letztendlich eine durchschnittliche Erhöhung um 2,3 Prozent, wobei diese Erhöhung aber gestaffelt ist; im obersten Einkommensbereich sind es 2,25 Prozent und im untersten Einkommens­bereich sind es 3,05 Prozent. In Summe ist es so, dass für jeden zumindest 50 Euro mehr herauskommen.

Ein weiterer Inhalt dieser Dienstrechtsnovelle ist unter anderem der Verfall des Ur­laubsanspruches. Dieser ist nicht mehr automatisch gegeben, sondern es gibt jetzt auch, der EU-Judikatur, die bereits zitiert wurde, folgend, eine Hinweispflicht des Ar­beitgebers. Er muss den Arbeitnehmer nachweislich und klar darauf hinweisen, den Urlaub zu konsumieren, und ihm auch die Möglichkeit dazu geben.

Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein wesentliches und wichtiges Modell für die Ein­gliederung von Kolleginnen und Kollegen, die aus einem längeren Krankenstand kom­men. Sie war ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass es sich um eine sinnvolle Maßnahme handelt, und daher wird die Befristung jetzt ab­geschafft.

Beim Papamonat, der im öffentlichen Dienst ja bereits seit 2011 im Rahmen der Früh­karenz und des Babymonats möglich ist, soll eine Doppelgleisigkeit vermieden werden.

Zudem finden sich in der Novelle Anpassungen und Regelungen bezüglich der Schul­evaluation, aber auch der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend festhalten: Die Bevölkerung baut auf einen leistungsstarken öffentlichen Dienst, und dieser hat hohes Ansehen bei der Bevölkerung. Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sehr herzlich für die tagtäglich geleistete Arbeit und für ihren enormen Einsatz bedanken, und ich ersuche alle Parteien hier herinnen, dieser vorlie­genden Novelle in Anerkennung der Leistungen unseres öffentlichen Dienstes zuzu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.