18.02

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Verein für Konsumenteninformation leistet bereits seit mehreren Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Ver­braucherinnen und Verbrauchern in diesem Land. Gerade er hat in vergangenen Jah­ren auch mehrfach Studien präsentiert, welche das Vorkommen des Totalherbizids Glyphosat in Nahrungsmitteln und Produkten des täglichen Lebens aufzeigen. Auf­grund dieser vielen Studien und anderer Studien von unabhängigen Einrichtungen wur­de im Juli 2019 hier im Hohen Haus das Verbot von Glyphosat mit einer großen Mehr­heit beschlossen. Umso mehr hat es mich als Landwirtschaftssprecherin meiner Fraktion und noch viel mehr als Mutter zweier Kinder getroffen, als mich die Nachricht erreicht hat, dass Bundeskanzlerin Bierlein dieses Verbot mit 1. Jänner 2020 nicht in Kraft setzen wird.

Erstaunlich ist dazu auch die Positionierung der Grünen, die sich in dieser Frage ihre Position erst von der ÖVP haben absegnen lassen. Ich möchte hier an Ort und Stelle einen Appell an alle Fraktionen im Haus richten: Wir haben heute und jetzt die Chance, dieses wahrscheinlich krebserregende Mittel zu verbieten, und ich würde Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass die ÖVP mit aller Vehemenz dieses Verbot verhindern und nicht in Kraft setzen lassen möchte, ist ohnedies bekannt, war doch die ehemalige Landwirtschaftsminis­terin Köstinger eine der größten Lobbyistinnen von Monsanto und Co. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir als SPÖ sehen es als unsere Aufgabe, die Menschen in diesem Land vor solchen Mitteln zu schützen, vor allem, wenn sie auch krebserregend sind. Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „österrei­chisches Glyphosat-Verbot“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundeskanzlerin bzw. die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister werden aufgefordert, unverzüglich einen mit der Regelung des § 18 Abs. 10 Pflanzen­schutzmittelgesetz 2011 im Beschluss 193/BNR des Nationalrates identen Entwurf ei­nes Glyphosat-Verbots an die Europäische Kommission zu notifizieren und zu prüfen, ob dem VKI die Kosten für die Testung von Alltagsprodukten auf Glyphosat-Verunreini­gung ersetzt werden können.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker, Philip Kucher, Julia Herr, Ge­nossinnen und Genossen

zu TOP 4) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 24/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das VKI-Finanzierungsgesetz 2019 erlassen und das Kartellgesetz 2005 ge­ändert wird (10 d.B.)

betreffend österreichisches Glyphosat-Verbot

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mehrfach Studien durchgeführt, wo­nach der Wirkstoff Glyphosat in Nahrungsmitteln oder Alltagsprodukten nachgewiesen werden konnte (vgl. zB hier für Bier: https://www.konsument.at/glyphosat042018 oder hier für Babywindeln: https://vki.at/test-windeln-112018). Unter anderem auf Grund sol­cher Studienergebnisse hat der österreichische Nationalrat sowie der österreichische Bundesrat im Juli 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass das Inverkehr­bringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ab 1.1.2020 verboten sein soll. Glyphosat wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrschein­lich krebserregend eingestuft.

Dieses Verbot wurde beschlossen, da sich die Mehrheit der Konsumentinnen und Kon­sumenten ein glyphosatfreies Österreich wünscht. Die Angst vor der Gesundheitsge­fahr durch diesen Wirkstoff in Umwelt und Lebensmitteln wurde und wird mit jeder Stu­die, die Glyphosat im menschlichen Körper nachweist, höher.

Schutz vor Glyphosat in Lebensmitteln und Umwelt ist Konsumentenschutz!

Aufgrund unterschiedlicher juristischer Interpretationen der sog. „Notifikationsrichtlinie“, Richtlinie (EU) 2015/1535, wurde der oben bezeichnete Gesetzesbeschluss von der Bundeskanzlerin nicht in Kraft gesetzt. Unabhängig von der juristischen Beurteilung, ob die Anforderungen der Notifikationsrichtlinie eingehalten wurden, liegt es im Interesse der österreichischen Bevölkerung, möglichst unverzüglich ein Verbot von Glyphosat in Kraft zu setzen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundeskanzlerin bzw. die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister werden aufgefordert, unverzüglich einen mit der Regelung des § 18 Abs. 10 Pflanzen­schutzmittelgesetz 2011 im Beschluss 193/BNR des Nationalrates identen Entwurf ei­nes Glyphosat-Verbots an die Europäische Kommission zu notifizieren und zu prüfen, ob dem VKI die Kosten für die Testung von Alltagsprodukten auf Glyphosat-Verun­reinigung ersetzt werden können.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Felix Eypeltauer. – Bitte.