18.32

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wie wir schon gehört haben, dient der vorliegende Gesetzentwurf der Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes an die 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu den Haftungsobergrenzen vereinheitlicht wur­den. Eine Anpassung und Vereinheitlichung der Haftungsobergrenzen ist selbstver­ständlich zu begrüßen.

Nicht zu begrüßen ist jedoch – Kollege Krainer hat in seinem dritten Punkt darauf hin­gewiesen –, dass nach der in § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz vorge­schlagenen Regelung Zinsen und Kosten auf die Obergrenze der Bundeshaftungen weiterhin nicht angerechnet werden sollen. Der Rechnungshof hat diese Nichtanrech­nung von Zinsen und Kosten wiederholt kritisiert, und auch der Budgetdienst sieht die­se Nichtanrechnung kritisch. Durch die Nichtanrechnung der Zinsen und Kosten könn­ten die tatsächlichen Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen Haftungen be­trächtlich höher sein als der gesetzlich festgelegte Gesamtbetrag an Haftungen gemäß BHOG.

Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 84/A der Abgeordneten Peter Haubner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungs­obergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird“, 8 der Bei­lagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 entfällt in § 1 Abs. 1 zweiter Satz das Wort „nicht“.

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 84/A der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­deshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird (8 d.B.) – TOP 6

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 entfällt in § 1 Abs. 1 zweiter Satz das Wort „nicht“.

Begründung:

Mit der Änderung des § 1 Abs. 1 Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) wird si­chergestellt, dass künftig Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Haftungen des Bundes miteingerechnet werden.

Damit wird eine diesbezügliche langjährige Forderung des Rechnungshofes umge­setzt, der dies zuletzt in seiner Stellungnahme vom 26. Juni 2019 zum gegenständli­chen Gesetzesentwurf wie folgt zum Ausdruck brachte:

„Gemäß der vorgeschlagenen Regelung in § 1 Abs. 1 BHOG sollen weiterhin Zinsen und Kosten auf die Obergrenze der Haftungen des Bundes nicht angerechnet wer­den. […] Daher könnten die tatsächlichen Verpflichtungen des Bundes aus übernom­menen Haftungen beträchtlich höher sein als der gesetzlich festgelegte Gesamtbetrag an Haftungen gemäß BHOG.

Die Gesamthaftungsobergrenze des BHOG stellt die sich aus der Übernahme von Haf­tungen ergebenden Auswirkungen auf den Bundeshaushaushalt – wegen der Außer­achtlassung von Zinsen und Kosten – nach Ansicht des RH daher unzureichend dar.

Der RH weist daher auch zur nun vorgeschlagenen Regelung in § 1 Abs. 1 BHOG („Zinsen und Kosten sind auf diese Obergrenze nicht anzurechnen.“) kritisch darauf hin, dass eine Darstellung der Haftungen ohne Zinsen und Kosten unvollständig ist, und die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt dadurch nicht in vollem Umfang darge­stellt werden.“

Auch der Budgetdienst verweist in seiner Analyse zum Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2018 auf diesen Umstand:

„Der Rechnungshof (RH) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Gesamthaf­tungsobergrenzen des BHOG Zinsen und Kosten nicht umfassen und dass daher die Auswirkungen aus der Übernahme von Haftungen im Bundeshaushalt unzureichend dargestellt werden.

Auch der vorliegende Bericht weist lediglich den vorläufigen Haftungsstand an Kapital ohne die Haftungen für Zinsen und Kosten per 31. Dezember 2018 aus.

Laut dem BRA 2017 betrug der Stand an Bundeshaftungen im Vorjahr unter Ein­rechnung der Haftungen für Zinsen und Kosten 100,1 Mrd. EUR und war damit um 7,0 Mrd. EUR höher als die Haftungen nur für das Kapital iHv 93,1Mrd. EUR.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.