18.59

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit dem vor­liegenden Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug in Österreich um.

Es ist die erste Regierungsvorlage, die diesem Hohen Haus in dieser Legislaturperiode zugegangen ist, und sie ist auch deswegen die erste, weil die Umsetzung dringend ist. Im Juli dieses Jahres ist bereits die Frist zur Umsetzung verstrichen. Daher haben wir die Diskussion im Budgetausschuss geführt und, wie ich den Unterlagen entnehme, nicht nur eine gute Diskussion gehabt, sondern es werden auch alle Parteien dieser Umsetzung zustimmen.

Worum geht es? – Es geht um die Bekämpfung von Missbrauch von und Betrug mit EU-Geldmitteln, also um Förderungsmissbrauch und Subventionsbetrug. Wir führen zwei neue Straftatbestände ein, es sind sperrige Ausdrücke: „Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ – der neue § 168c – und „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ – der neue § 168d Strafgesetzbuch –; und wir passen andere Bestimmungen an die Erfordernisse der Richtlinie an. Zum Bei­spiel wird korrespondierend der Umfang des § 153b Strafgesetzbuch, das betrifft den Förderungsbetrug, nunmehr auf nationale Förderungen beschränkt.

Was tun wir mit diesen Straftatbeständen? – Wir bekämpfen Bestechlichkeit, Vorteils­annahme, Bestechung und Vorteilszuwendung zum finanziellen Nachteil der Europäi­schen Union. Uns ist das wichtig, denn die Bekämpfung der Korruption muss ja auch in allen 27 Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Unser Interesse als siebentgrößter Netto­zahler in der Europäischen Union ist es natürlich, dass diesem möglichen Missbrauch von EU-Fördermitteln ein Riegel vorgeschoben wird. Unser oberstes Prinzip ist, und darauf geben wir Obacht, dass mit diesen Mitteln auch rechtmäßig umgegangen wird. Korruption schadet ja nicht nur finanziell, sie untergräbt auch das Vertrauen der Bür­gerinnen und Bürger in unsere demokratische und rechtsstaatliche Verwaltung. Unser Ziel ist es auch, Gold Plating, also die Übererfüllung von EU-Recht, zu vermeiden.

Ich darf mich bei Ihnen, sehr verehrter Herr Bundesminister, und bei Ihrem Haus nicht nur für die umsichtig erstellte Regierungsvorlage, sondern auch für die legistische Un­terstützung betreffend den Abänderungsantrag herzlich bedanken. Wir haben mit die­sem Abänderungsantrag mögliche unklare Begriffe – Unionsbeamte und öffentliche Auf­gaben – konkretisiert und mit der Ausschussfeststellung dafür gesorgt, dass die An­wendung der Bestimmungen im Rahmen der Richtlinie abgesteckt ist.

Es sind auch privatrechtlich organisierte Stellen, zum Beispiel Förderstellen, umfasst, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Wir wollen aber, dass die Endempfänger von EU-Mitteln nicht erfasst sind, denn der Empfänger nutzt zwar das Geld, zum Beispiel mit dem Traktor, den er sich aus den Mitteln kauft, aber er entscheidet definitiv nicht darüber, ob er diese Mittel überhaupt bekommt. Das wäre eine zu weite Auslegung des Amtsträgerbegriffs.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die mitdiskutiert haben, die diese beiden auch wirklich wichtigen Neuerungen im Strafgesetzbuch mittragen, auch für die ange­regte Diskussion. – Vielen herzlichen Dank, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Clemens Jabloner hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.