19.09
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Heute beschließen wir gemeinsam die Umsetzung einer notwendigen Richtlinie. Worum geht es? – Es geht um die Bekämpfung von Betrug und auch sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union richten. Damit soll in der gesamten EU der gleiche Schutz von finanziellen Interessen herrschen. Warum ist das wichtig? – Es ist deswegen wichtig, weil die europäischen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen müssen, dass ihr Geld auch ordnungsgemäß verwaltet wird. Es ist auch wichtig, um Missbrauch von EU-Fördermitteln vorzubeugen.
Ich habe mir erlaubt, eine kleine Statistik auszupacken: Im Jahr 2017 hat es einen Bericht gegeben, in dem festgestellt wurde, dass es ungefähr 15 000 betrügerische und nicht betrügerische Unregelmäßigkeiten in diesem Zusammenhang gab. Das bedeutet, es entstand, wenn man das in Geld umwandelt, insgesamt 2,5 Milliarden Euro Gesamtschaden. Jeder weiß, dass wir etwas dagegen tun müssen. Mit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und mit dieser Richtlinie ist ein Schritt getan, um diesem Betrug und diesem betrügerischen Handeln vorzubeugen.
Wir wissen, dass die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie schon im Juli abgelaufen ist. Österreich hat im September bereits ein Mahnschreiben der Kommission bekommen. Es war daher dringend notwendig, diese Richtlinie umzusetzen. Daher gilt mein Dank dem Justizminister und auch dem Ministerium, dass sie es geschafft haben, diese Regierungsvorlage rechtzeitig einzubringen. Danke auch an das Hohe Haus, dass wir das tatsächlich – hoffentlich auch erfolgreich – hier abstimmen werden.
Einiges haben wir in Österreich ja bereits umgesetzt, daher waren nur kleinere Änderungen notwendig. So wurden beispielsweise zwei neue Tatbestände ins Strafgesetzbuch geschrieben: erstens der ausgabenseitige Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und zweitens die missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen.
Zusätzlich wurde auch eine Definition des Unionsbeamten eingeführt, weil es natürlich wichtig ist, da klare Definitionen und klare Regelungen zu haben. Den Abänderungsantrag, den wir auch im Ausschuss diskutiert haben, haben wir nicht für notwendig befunden, weil auch der Unionsbeamte als Gemeinschaftsbeamter bisher vom Amtsträgerbegriff im Strafgesetzbuch erfasst war und die zusätzliche Erwähnung und Einschränkung daher unseres Erachtens nicht notwendig gewesen wäre. Wir empfinden, dass die ursprüngliche Regierungsvorlage die Richtlinie durchaus präzise und klar umgesetzt hätte und damit auch keine Übererfüllung der europäischen Richtlinie stattgefunden hätte. Da die praktischen Konsequenzen dieser Abänderung zu vernachlässigen sind, werden wir selbstverständlich auch der Gesetzesvorlage in der abgeänderten Fassung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.