Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Ich frage, ob die Berichterstattung ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschus­ses in 17 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Leoben, Zl. 5 St 330/19i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen.