Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich dazu niemand gemeldet.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 18 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz vom 29. Oktober 2019, Zl. 25 St 124/19x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 und 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, sich diesem Antrag an­schließen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.