19.44

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf eine Viertagewoche wurde von Kollegen Muchitsch im Rahmen des Antrages quasi als Ausgleich für den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche gesehen.

Ich finde das durchaus auch überlegenswert, allein aus dem Grund, dass dadurch die 60-Stunden-Woche eingegrenzt werden könnte. Das macht schon durchaus Sinn und ist auch sehr begrüßenswert. Wenn auf der anderen Seite Kollege Silvan sagt, die Viertagewoche ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Arbeitszeitverkürzung und er­freut sich steigender Beliebtheit, dann stimmt das natürlich auch.

Wenn man die Medienberichte über Betriebe liest, die die Viertagewoche eingeführt haben – in Österreich beispielsweise in Osttirol oder in anderen europäischen Ländern, in Neuseeland, glaube ich, hat es auch Beispiele gegeben –, dann sind diese Vierta­gewochen aber immer mit einer Arbeitszeitverkürzung einhergegangen. Die finde ich in dem Antrag aber leider überhaupt nicht. Da finde ich den Rechtsanspruch auf eine Viertagewoche mit einer Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden pro Tag, das ist nicht wirklich eine Arbeitszeitverkürzung. Das ist sogar eine relativ lange tägliche Arbeitszeit, und das in einem Land, das europaweit mit an der Spitze liegt, wenn es um die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten geht.

Lange Arbeitstage haben gleichzeitig auch das große Problem, dass sie eine Verein­barkeit von Beruf und Familie oder Erholung nicht wirklich zulassen. Arbeitszeitmodelle wie diese Viertagewoche mit maximal 10 Stunden sind einfach Modelle für Vollzeitbe­schäftige, und das sind vor allem Männer. (Abg. Schellhorn: Muss man drauf schau­en, dass Frauen auch vollzeitbeschäftigt sind!) Angeblich sollen diese Modelle ja auch für PendlerInnen besonders attraktiv sein. Da stellt sich für mich schon die Frage wie lange, wenn der Pendler oder die Pendlerin – also der Pendler vermutlich – dann ver­mutlich 12 bis 13 Stunden am Tag unterwegs ist, und seine Kinder, wenn er welche hat, dann unter Umständen auch nur am Wochenende sieht oder von Fotos kennt.

Da bin ich jetzt beim letzten Punkt: Kinderbetreuung ist bekanntlich keine Sache fürs Wochenende. Kinderbetreuung findet jeden Tag statt. Was passiert, wenn vollzeitbe­schäftigte Männer, vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich die Viertagewoche mit täglich 10 Stunden haben? – Dann wird die Kinderbetreuung wer anderer machen müssen. Das wird vermutlich die Frau sein. Sie wird weiterhin Teilzeit arbeiten müssen, mit all den Folgen für das Einkommen, für die soziale Sicherheit und für die Pension.

Das heißt, wenn wir eine Viertagewoche diskutieren – ich bin da durchaus dafür und freue mich auf die Diskussion im Sozialausschuss, denn ich halte sie für dringend not­wendig –, dann müssen wir das auch im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung diskutieren (Abg. Muchitsch: Gerne!), nämlich in Richtung einer 35-, 36-Stunden-Wo­che. Das entspricht nämlich auch dem Wunsch der ArbeitnehmerInnen, das haben bereits sehr viele Umfragen ergeben, und es würde auch tatsächlich einer gerechte­ren Verteilung von Erwerbsarbeit und Hausarbeit entgegenkommen. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Ich weiß natürlich ganz genau, dass wir in diesem Haus derzeit weit und breit keine politischen Mehrheiten für eine Arbeitszeitverkürzung haben – no na, das wissen wir eh. Tatsächlich führt, wenn es um Work-Life-Balance, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und um die bessere Vereinbarkeit von Arbeitsleben, Freizeit und Erholung und Gesundheit geht, kein Weg daran vorbei. Egal, ob wir eine Mehrheit haben, ja oder nein, die ArbeitnehmerInnen hätten sich eine Arbeitszeitverkürzung längst verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.