20.37

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man sich die Begründung dieses SPÖ-Antrags durchliest, zeigt sich, es wird hochtrabend von einer Steuerreform für kleine und mittle­re Einkommen gesprochen. Das, was die SPÖ aber beantragt hat, ist keine Steuerre­form, sondern eine Einzelmaßnahme in Bezug auf den Einkommensteuertarif. Durch die Ausweitung der ersten Tarifstufe soll Einkommen bis 1 700 Euro brutto pro Monat ab 2020 von der Lohn- und Einkommensteuer befreit werden. Übrigens wird Lohn- und Einkommensteuer mit Doppel-S geschrieben, Herr Kollege Krainer, also ein S würde ausreichen.

Die SPÖ scheint aber die Neuerungen in der letzten Zeit nicht mitbekommen zu haben, denn – wie mein Vorredner schon angeführt hat – es gibt seit 1.1.2019 den Familien­bonus. Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat das, was die SPÖ für 2020 fordert, schon längst umgesetzt. Bereits seit 1.1.2019 zahlt man bei einem Monatsbrutto von fast 1 900 Euro mit einem Kind keine Lohnsteuer.

Hätte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sämtliche Steuerpläne umsetzen können, dann hätte es ab 2022 für Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 3 000 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Mitarbeitergewinn­beteiligung auszuzahlen. Arbeitnehmer hätten so am Profit des Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei partizipieren können. Wir hätten die Möglichkeit eines steu­er- und sozialversicherungsfreien 15. Gehalts für Arbeitnehmer geschaffen.

Neben den soeben angeführten Maßnahmen wäre eine Vielzahl weiterer Entlastungs­maßnahmen vorgesehen gewesen, nicht nur für die Unternehmer, sondern insbeson­dere auch für die Arbeitnehmer. Nachlesen kann man das Ganze im Ministerrats­vortrag vom 1.5.2019. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Nina Toma­selli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.