21.12

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Vor wenigen Tagen ist der Unspruch des Jahres gewählt worden. Das ist, wie die meisten von Ihnen wahrscheinlich wissen: „Zack, zack, zack“. Leider blieb es dann nicht allein bei diesem Unspruch des Jahres, sondern es wurde heute bereits die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangt, und auch die Staatsanwalt­schaft beschäftigt sich mit dieser Causa, insbesondere mit der Causa Casag.

Wir haben in dem Ibizavideo, das uns allen bekannt ist, diverse Dinge gehört. Wir haben gehört, wie der ehemalige Vizekanzler dieser Republik gesagt hat, wie man den Rechnungshof umgehen kann, wie man Vereinskonstruktionen und so weiter bilden kann; alles Dinge, die wir für absolut falsch erachten und angesichts derer wir auch glauben, dass es dringend notwendig wäre, Regeln festzulegen und dem einen Riegel vorzuschieben, und das werden wir in nächster Zeit auch tun.

Es gab aber noch einen anderen Spruch aus diesem Video, der in den letzten Tagen sehr oft zitiert wurde, und der lautet: „Novomatic zahlt alle.“ Gerade im Zusammenhang mit der Novomatic ist natürlich auch immer das Thema – und das haben wir auch schon in der letzten GP und auch schon davor immer wieder diskutiert – aufgekom­men: Wie können wir dem Rechnungshof mehr Kompetenz geben, insbesondere was die Prüfung betrifft?

Wir stoßen immer an dasselbe Problem, und das ist diese magische Grenze von 50 Prozent – so viel Anteil muss die öffentliche Hand an einem Unternehmen halten, damit eine Rechnungshofprüfung durchgeführt werden kann. Wir haben schon in der letzten GP – und werden das auch heute wieder tun – den Antrag eingebracht, dass das bereits ab 25 Prozent wichtig und richtig wäre. Dafür gibt es viele Gründe; einer, der Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, der auch in der letzten Zeit schon immer wieder Thema war: Wenn der Anteil, den die öffentliche Hand an einem Unternehmen hält, dazwischen liegt, dann geht es immer darum, dass eine tatsächliche Beherrschung durch die öffentliche Hand vorliegen muss. Was ist diese tatsächliche Beherrschung? – Das ist immer wieder ein Streitfall, auch für Juristen. Wir hatten diesen Fall beim Flug­hafen Wien. Der Oberste Gerichtshof hat sogar zwei Mal ein Urteil sprechen müssen, um Klarheit zu schaffen, was zu geschehen hat.

Wir haben aber auch oft ein Thema in den Bundesländern. In vier Bundesländern – das sind die Steiermark, Kärnten, Salzburg und das Burgenland – dürfen die Landes­rechnungshöfe bereits ab einer Beteiligung von 25 Prozent prüfen. Das heißt, wir ha­ben die Situation, dass Landesrechnungshöfe Unternehmen, die eben zu 25 Prozent in öffentlicher Hand sind, prüfen dürfen, aber unser Rechnungshof auf Bundesebene, ein Hilfsorgan des Nationalrates, darf dort nicht prüfen. Das halte ich für schwer absurd.

Auch ein historischer Rückblick ist relativ spannend: Bis 1977 war es so, dass der Rechnungshof grundsätzlich jedes Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung prüfen konnte. Damals haben Schwarz und Rot das auf diese 50-Prozent-Regel abgeändert. Das heißt, es war schon einmal so, dass der Rechnungshof wesentlich mehr prüfen konnte, als er heute prüfen darf.

Ich glaube, gerade in Anbetracht der möglichen Korruptionsfälle, die im Raum stehen, des schlechten Umgangs auch mit den staatsnahen Betrieben ist es absolut uner­lässlich, dass wir dem Rechnungshof mehr Möglichkeiten geben. Der Rechnungshof selbst hat mehrfach darum gebeten, dass er diese Kompetenz bekommt. Das stand im letzten Jahresbericht, und ich gehe davon aus, dass es auch heuer wieder im Jah­resbericht stehen wird, weil eben genau diese Probleme, die ich vorhin angesprochen habe, immer wieder auftreten und es auch unser Wille sein muss, uns als Parlament und damit auch unser Kontrollorgan – und das ist unser eigenes Kontrollorgan – zu stärken und ihm auch wirklich die Möglichkeit zu geben, die Dinge, die wir brauchen, die Informationen und auch die Berichte, bestmöglich abzuliefern.

Deswegen wünsche ich mir, dass wir im Ausschuss eine schöne Diskussion dazu ha­ben und auch möglichst schnell zu einer Umsetzung kommen werden. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

21.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Maria Smo­dics-Neumann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.