21.19
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ab einer 50-Prozent-Beteiligung sprechen wir von einer Mehrheitsbeteiligung, und der Rechnungshof kann automatisch überprüfen. Das ist bekannt. Jetzt liegt ein Antrag vor, dass schon bei einer 25-prozentigen Beteiligung eine Rechnungshofprüfung erfolgen können sollte.
Dieser Antrag birgt Konfliktpotenzial mit dem Aktienrecht in sich. Dieses Konfliktpotenzial wird mit dem Antrag keineswegs vermindert, sondern, im Gegenteil, erhöht. Warum? – Unternehmen, die mehrheitlich privatwirtschaftlich geführt sind, unterliegen bestimmten Prüfkriterien. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, ist die Börsenaufsicht zuständig. Ansonsten ist ein Jahresabschluss vorzulegen, Wirtschaftsprüfer haben einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, nicht zu vergessen den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als entscheidende Kontrollgremien.
Was bedeutet es, wenn ein derartiges Unternehmen zusätzlich zu diesen Prüfinstanzen auch vom Rechnungshof geprüft wird? – Das bedeutet ein deutliches Mehr an bürokratischem Aufwand, und das bedeutet auch, dass genau über dieses Unternehmen wesentlich mehr Daten, Fakten und Zahlen vorliegen und der Öffentlichkeit auch bekannt sind, für jeden zugänglich sind. Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie, zu überlegen, was das in weiterer Folge bedeuten könnte. Könnte das möglicherweise zu einem Wettbewerbsnachteil führen? – Ja, könnte es. (Abg. Haubner: Würde es!)
Außerdem möchte ich, dass nicht nur bestimmte Unternehmen von den vorgesehenen Kontrollgremien und vom Rechnungshof geprüft werden; wenn, dann muss wirklich für alle Unternehmen, die vergleichbar sind, eine gleich vertiefte Kontrolle gelten und auch möglich sein, dann hätten wir wieder eine Gleichberechtigung. Im Übrigen möchte ich noch ergänzen: Auch wenn die staatliche Beteiligung eine Minderheitsbeteiligung ist, kann der Rechnungshof ein Unternehmen prüfen. Wann ist das der Fall? – Wenn Syndikatsverträge ausgehandelt wurden und wir dann eine tatsächliche Beherrschung vorfinden; und wenn das gut geregelt ist, dann ist das auch eindeutig.
Uns als SPÖ-Fraktion ist es auf jeden Fall wichtig, dass die bestehenden Kontrollgremien gut funktionieren und gut eingesetzt werden. Eine Rechnungshofprüfung aber bereits bei 25-prozentiger Beteiligung automatisch durchführen zu können, das bedarf einer genauen Abwägung unter sehr sorgfältiger Bedachtnahme auf aktienrechtliche Aspekte und Auswirkungen. Für unsere Fraktion kann ich nur bestätigen und vermerken: Wir bleiben zu diesem Punkt auf alle Fälle gesprächsbereit – unter den genannten Bedingungen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.