21.24
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Monate haben gezeigt, dass wir Kontrolle brauchen: Wir brauchen eine Kontrolle der Parteifinanzen, wir brauchen eine Kontrolle der staatsnahen Unternehmungen und Unternehmen; das ist notwendig.
Dann hätten wir die möglichen Selbstbedienungskassen von so manchen ehemaligen Klubobmännern à la H.-C. Strache vielleicht schon früher erkannt, dann hätten wir auch erkennen können, dass Geld aus Parteikassen und somit Steuergeld – und das ist das Wesentliche – für einen Whirlpool und für Nachhilfeschulungen ausgegeben und verwendet wurde. Wer weiß überhaupt, ob so manch anderer Klubobmann nicht auch auf irgendwelche spirituelle Hilfe und Unterstützung auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgegriffen hat? Wie gesagt, das werden wir noch aufklären. Dafür gibt es das Kontrollrecht und dafür braucht es auch Einsicht in die Parteikassen.
Zum Aufzeigen genau dieser Missstände brauchen wir auch erweiterte Kompetenzen des Rechnungshofes. Das wäre notwendig, denn seit Ibiza wissen wir ja, dass wir dem Rechnungshof mehr Prüfkompetenzen gewähren müssen. Wir diskutieren heute die Notwendigkeit, dass der Rechnungshof in Zukunft auch Gebarungen von Unternehmungen, an denen der Staat zu 25 Prozent beteiligt ist, einsehen darf. Das ist wichtig, denn es würde die Anzahl der Korruptionsskandale alleine durch die Prävention, dadurch, dass der Rechnungshof Einschau hätte, reduzieren. Das ist wichtig und notwendig.
Ich weiß, dass manche Parteien – aus unterschiedlichen Gründen – es damit nicht so haben, dass man in Unternehmensgebarungen oder in Parteikassen einsehen darf. Es ist aber notwendig, denn Korruption fügt der österreichischen Volkswirtschaft einen enormen Schaden zu. Korruption kostet auch Geld, genau das Geld, das wir für Wichtiges benötigen, wie für den Stopp des Klimawandels, für Kinderbetreuung, für Bildungseinrichtungen, für soziale Projekte. Genau dafür müssen wir dieses Geld verwenden, wir dürfen es nicht für irgendetwas raushauen. Ich bin auch schon sehr gespannt auf die Diskussionen in den Ausschüssen.
Wir haben durch die sogenannte bsoffene Gschicht auf Ibiza – Kollege Hoyos hat es schon angesprochen – erfahren, dass Parteispenden am Rechnungshof vorbei üblich wären. – Das muss sich ändern. Ich bin der absoluten Überzeugung, dass der Rechnungshof in Zukunft gestärkt werden muss. Jetzt kann der Rechnungshof Verstöße höchstens an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat melden, der dann Geldstrafen verhängt. Diese Strafen sind ja in Wirklichkeit lächerlich. Ich habe beispielsweise einen Fall rausgesucht, ich glaube, den letzten von der FPÖ, die 2018 vom Senat bestraft worden ist, weil der Name eines Spenders im Rechenschaftsbericht 2016 nicht genannt wurde. Wie hoch war die Strafe dafür? – Knappe 6 000 Euro, lächerliche 6 000 Euro. Man sieht, dass das noch viel zu zahnlos ist. In den letzten Monaten wurden bereits ein paar richtige Schritte umgesetzt, und seit Juni müssen Spenden über 3 500 Euro dem Rechnungshof gemeldet werden; davor waren es nur Spenden über 50 000 Euro. Das war schon wichtig, aber wir sind noch lange nicht dort, wo wir hinwollen.
Ich habe dazumal diesen Antrag unterstützt – das war noch im Bundesrat –, weil Kontrolle höchste Priorität in diesem Land sein muss. Wir können uns keine weiteren Skandale auf Kosten von Steuergeld mehr erlauben. Es braucht volle Einsicht in die Parteikassen, und wenn sich der leiseste Verdacht erhärtet, müssen auch dementsprechend angemessene Geldstrafen folgen. Damit könnten Freunderlwirtschaft und Eigenbereicherung über Steuergelder etwas gedämpft werden. (Beifall bei den Grünen.)
Die Rechenschaftsberichte müssen auch einheitlichen Regelungen unterliegen. Ich glaube, das ist notwendig. Derzeit sind sie nicht miteinander vergleichbar und Angaben zu Vermögen, Schulden oder Wahlkampfausgaben nicht wirklich aussagekräftig.
Das sind die Punkte, an denen wir arbeiten müssen, für die wir gemeinsame Mehrheiten finden müssen und über die wir in den Ausschüssen beraten müssen. Das sind wir als Repräsentanten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einfach schuldig. Diese haben das Recht, zu wissen, wie die Parteien mit ihren Geldern umgehen, wie staatsnahe Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, mit ihren Steuergeldern umgehen. Wir Grüne sind gerne bereit, über die Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofes zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
21.29