11.41

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher! Was wir heute hier haben, ist eigentlich eine Diskussion über das neue Regierungsprogramm, was wir heute hier aber auch schon erlebt haben, war sozusagen der Beginn dieses grün-schwarzen, schwarz-grünen Metternich’schen Überwachungsstaates. Wenn der Präsident dieses Hauses Klubobmann Kickl einen Ordnungsruf erteilt, dafür, dass er aus einem Gerichtsurteil zitiert, dann stellt man sich schon auch die Frage, ob dieser Präsident mit der Situation nicht ein bisschen überfordert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es erging nämlich am 4. Mai 1998 ein Urteil im Namen des Volkes, wonach das DÖW in Wahrheit als „Privatstasi“ und kommunistische Terrororganisation bezeichnet wer­den kann; weiters werde durch das DÖW eine „gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche ‚Umfeld‘ des Rechtsextremismus wiederbelebt“ und dabei „ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors“ geschaffen. Das Gericht hält ausdrück­lich fest, dass das straflose Werturteile sind, die tatsächlich vorhandene und beweisba­re Situationen wiedergeben, meine Damen und Herren.

Das DÖW, meine Damen und Herren von ÖVP und Grünen, ist sozusagen jetzt ihr Bindeglied. Das ist das Einzige, das Sie jetzt aufwerten. Das ist nämlich das, was Sie beide zusammenhält: der Kampf gegen die rechte Zivilgesellschaft, denn viel anderes findet sich in Ihrem Regierungsprogramm in Wahrheit ohnehin nicht – außer ein paar lauwarmen Ankündigungen. (Beifall bei der FPÖ.) Da – das sage ich Ihnen ehrlich – würde ich mir eine Entschuldigung von Präsident Sobotka erwarten, das können Sie ihm bitte ausrichten.

Jetzt aber komme ich zu den lauwarmen Ankündigungen in Ihrem Regierungspro­gramm, einem Regierungsprogramm der Reichen für Reiche. Es ist gar nicht so unge­wöhnlich, dass sich Schwarz und Grün gefunden haben, weil Sie beide Politik für Wohlhabende machen. Wo kommt denn der typische Grüne her? – Er ist meistens jung, gut gebildet, aus einem bürgerlichen Elternhaus kommend, in guten Wohngegen­den lebend. Das spiegelt sich in diesem Regierungsprogramm auch ganz genau wider; ein Regierungsprogramm, in dem man vergeblich danach sucht, ob es möglicherweise Maßnahmen für Arbeitnehmer, tatsächliche Entlastung für Kleinstverdiener gibt.

Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit der Einkommensteuer! Über zweieinhalb Millionen Arbeitnehmer in diesem Land zahlen gar keine Einkommensteuer, weil sie so wenig verdienen. Was machen Sie denn für diese Gruppe? – Genau gar nichts machen Sie für diese Gruppe! Oder: Eine Reform beim AMS sucht man vergeblich. Sie werden wei­terhin irgendwelche Sinnloskurse anbieten, jetzt wahrscheinlich noch vermehrt, damit die NGOs der Grünen und die sozioökonomischen Betriebe der Grünen auch wirklich volle Auftragsbücher haben. Das ist die Politik, die Sie machen, das sind die Zuge­ständnisse an die Grünen. Da sucht man umsonst.

Man sucht auch ein Wort zur Mindestsicherung vergeblich. Es steht nichts drinnen. Die Länder wären verpflichtet gewesen, mit 1. Oktober die Ausführungsgesetze umzuset­zen. Wien ist bis heute säumig. Bis heute ist in Wien nichts geschehen. Die Verbesse­rungen im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sind nicht umgesetzt. In Wahrheit ist der neue Sozialminister gefordert.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausführungsge­setze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzge­setzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz und der Bundeskanzler, werden ersucht, mit den einzel­nen Landesregierungen unverzüglich Kontakt aufzunehmen und diese auf die sofortige Umsetzung des § 10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in allen nicht durch das VfGH-Erkenntnis (G 164/2019) behobenen Teilen hinzuweisen sowie deren Einhaltung einzu­mahnen.

Die Bundesregierung, wird ersucht, hinsichtlich der durch den VfGH beanstandeten de­gressiven Staffelung für Kinderzuschläge, des Arbeitsqualifizierungsbonus und der So­zialhilfe-Statistik eine der ständigen Spruchpraxis des VfGH entsprechende, verfas­sungskonforme Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Stattdessen findet sich im Programm im Bereich Pflege eine neue Versicherung: eine Pflegeversicherung. Niemand weiß, was diese Pflegeversicherung abdecken wird. Möglicherweise bekommen wir sogar noch eine neue Sozialversicherungsanstalt oben­drauf, damit noch ein paar Schwarze versorgt werden können.

Das ist die Politik, die Sie hier machen, und das ist eine Politik der Belastung für die Menschen in diesem Land, eine Politik, die alles teurer machen wird. Anstatt dass Sie sich darum kümmern, dass unsere eigene Bevölkerung wieder vermehrt in den Arbeits­prozess findet – Sie wissen, dass die Arbeitslosigkeit steigt, dass die Wirtschaftsdaten hinunter gehen –, ist die einzige Antwort, die Sie haben: Asylwerber wollen wir weiter in die Lehre bringen. Das ist Ihre Antwort, das ist Ihre Politik, und das ist ein Weg, der für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ein schlechter, ein fehlgeleiteter Weg ist, den wir ablehnen und den wir auch nicht mitgehen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie machen die Lehre weiterhin unattraktiv. Sie wollen die Hacklerregelung abschaffen. Jemand, der mit 15 zu arbeiten beginnt, ist dann massivst benachteiligt, der muss nach Ihrem System 50 Jahre und länger arbeiten. Das ist doch nicht gerecht, das ist nicht fair, und damit werden Sie die Leute, die jungen Österreicherinnen und Österreicher, auch nicht in die Lehre bringen. Die Lehre ist nicht mehr attraktiv, wenn Sie solche Maßnahmen setzen, anstatt es jenen, die in Ihrem Leben viel geleistet haben, jenen, die 45 Jahre gearbeitet haben, zu gönnen, einmal in den Ruhestand zu gehen, das, was sie ihr ganzes Leben einbezahlt haben, zu genießen. Stattdessen reden Sie da­von, dass die Hacklerregelung abgeschafft werden muss. Das ist ja zu teuer – kostet vielleicht 100 Millionen Euro im Jahr –, das können wir uns alles nicht leisten! Pen­sionserhöhung – können wir uns alles nicht leisten. Leisten können wir uns nur die un­gezügelte Zuwanderung. – Das sind die falschen Schwerpunkte, meine Damen und Herren von dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe dem Herrn Bundeskanzler, auch Klubobmann Wöginger sehr genau zugehört, weil Sie ja so großartig davon gesprochen haben, dass Sie einen restriktiven Auslän­derkurs haben. Das Einzige, was von beiden übereinstimmend gekommen ist: Wir wol­len jetzt wieder – weiterhin – die Außengrenzen schützen und in den Herkunftsstaaten unterstützen. – Wie, das haben Sie weggelassen. Das hören die Österreicherinnen und Österreicher seit 2015, und wir wissen, dass das nicht funktioniert. Es werden die Au­ßengrenzen nicht ausreichend geschützt, daran wird auch die neue Bundesregierung nichts ändern können. Wie soll sie das auch können?

Wie wollen Sie eine restriktive Ausländer-/Zuwanderungspolitik überhaupt garantie­ren? – Das können Sie nicht. Es findet sich in diesem gesamten Gesetz überhaupt kei­ne einzige Maßnahme, die heute schon vorbereitend wirkt, bauliche Maßnahmen, die heute schon gesetzt werden müssen, vorbereitet werden müssen, damit es im Fall des Falles überhaupt möglich ist, nationale Grenzen zu schützen und der ungezügelten Zu­wanderung eine Bremse vorzuschieben. Nichts davon findet sich im Programm.

Das heißt, es sind leere Worte, lauwarme Worthülsen, die Sie vorlegen, was diese lau­warme Bundesregierung umsetzen soll. Meine Damen und Herren, das wird so nicht funktionieren. Das ist ein neoliberaler, grüner Kurs. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stögmüller und Loacker.) Das ist ein Programm für Bobos, das ist ein Programm für neoliberale Bürgerliche (Abg. Loacker: Ich bestreite, dass das ein neoliberales Pro­gramm ist!), aber das ist kein Programm für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Das ist ein Programm für wenige Wohlhabende, für wenige Reiche – die werden mit diesem Regierungsprogramm reicher und wohlhabender –, aber auf die arbeitende Bevölkerung haben Sie in diesem Programm völlig vergessen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei den Grünen: Verhaltener Applaus! Sehr verhalten!)

11.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. KO Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Adaptierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

eingebracht in der 8. Sitzung des Nationalrats am 10. Jänner 2020 im Zuge der De­batte zu Top 1) Erklärung der Bundesregierung

Die Schluss- und Übergangsbestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz enthalten in § 10

folgende Regelungen:

§ 10. (1) Mit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Art. 15 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler betraut.

(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft. Ausführungsgesetze sind in­nerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen und in Kraft zu setzen.

(3) Ausführungsgesetze haben angemessene Übergangsbestimmungen vorzusehen, um eine allgemeine Überführung sämtlicher Ansprüche von Personen, die Leistungen aus einer bedarfsorientierten Mindestsicherung oder sonstiger Leistungen der Sozial­hilfe aufgrund früherer landesgesetzlicher Bestimmungen bezogen haben, in den neu­en Rechtsrahmen innerhalb eines Übergangszeitraums, der spätestens mit 1. Juni 2021 endet, zu gewährleisten. Durch gesetzliche Übergangsbestimmungen ist sicherzustel­len, dass bestehende behördliche Rechtsakte oder privatrechtliche Vereinbarungen über die Zuerkennung von Leistungen einer bedarfsorientierten Mindestsicherung oder sonstiger Leistungen der Sozialhilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes, die aufgrund der früheren Rechtslage erlassen wurden, außer Kraft treten und die Anspruchsvoraus­setzungen gegenüber bisherigen Leistungsempfängern nach Maßgabe der neuen Rechtslage geprüft werden, um sämtliche Leistungen bis zum Ablauf des Übergangs­zeitraums an den Rahmen dieses Bundesgesetzes und der Ausführungsgesetze anzu­passen.

Art 15 Abs 8 Bundes-Verfassungsgesetz lautet folgendermaßen:

(8) In den Angelegenheiten, die nach Art. 11 und 12 der Bundesgesetzgebung vorbe­halten sind, steht dem Bund das Recht zu, die Einhaltung der von ihm erlassenen Vor­schriften wahrzunehmen.

Einzelne Bundesländer, wie insbesondere das rot-grün regierte Bundesland Wien ha­ben die Nichtumsetzung der Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes seit dessen Inkrafttreten damit begründet, dass man ein Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofs zu diesem Gesetz abwarten müsse, und erst dann eine Ausführungsgesetz­gebung entsprechende umsetzen werden.

Im diesbezüglichen VfGH-Erkenntnis vom Dezember 2019 wurden lediglich drei von dreizehn angefochtenen Gesetzespassagen teilweise aufgehoben. Alle anderen 10 an­gefochtenen Gesetzespassagen und insbesondere auch die nicht angefochtenen Ge­setzespassagen blieben durch den VfGH in seinem Erkenntnis ausdrücklich unange­tastet und damit weiterhin in Kraft.

Zum VfGH-Erkenntnis (G 164/2019) ist inhaltlich darüber hinaus folgendes anzuführen:

1.         Der VfGH widerspricht sich selbst. Noch vor einem Jahr wurde zur oberösterrei­chischen Mindestsicherung (VfGH 11.12.2018, G 156/2018 ua) eine funktions­gleiche degressive Staffelung von Sozialleistungen bei einer hohen Kinderan­zahl, die ja zusätzlich zur ohnehin bestehenden Familienbeihilfe ausbezahlt werden, als zulässig anerkannt.

2.         Der VfGH negiert den klaren sachlichen Zusammenhang zwischen Spracher­werb und Berufsqualifikation. Das ist eine weltfremde Botschaft aus dem Elfen­beinturm.

3.         Für die aufgehobenen Regelungen können funktionsgleiche Ersatzregelungen getroffen werden, die den Spruch des VfGH berücksichtigen.

Das SH-GG ist ein Auftrag an die Landesgesetzgebung. Demzufolge werden Oberös­terreich und Niederösterreich ihre bereits erlassenen Ausführungsgesetze in puncto „Kinderzuschläge“ und „Arbeitsqualifizierungsbonus“ anzupassen haben, wobei eine Ersatzregelung in Bezug auf die Kinderzuschläge relativ leicht umzusetzen ist. Sämtli­che anderen Bundesländer sind und bleiben aber verpflichtet, alle übrigen Regelungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch Ausführungsgesetze umzusetzen.

Zahlreiche Regelungen des SH-GG, die der ÖVP/FPÖ-Bundesregierung im Gesetz­werdungsprozess ein Anliegen waren, wurden gar nicht angefochten, darunter etwa:

•           Die Unzulässigkeit der gleichzeitigen Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe, wie bisher etwa in Wien üblich (§ 2 Abs. 5 SH-GG).

•           Die Unzulässigkeit, Sperren des AlVG-Arbeitslosengeldes, die durch das Ar­beitsmarktservice (AMS) veranlasst werden, zu 100 % durch Mindestsicherung auszugleichen, wie es in Wien oft vorkam (zur Vermeidung von Härtefällen bleibt ein Ausgleich von bis zu 50 % zulässig, § 7 Abs. 3 SH-GG).

•           Die Verpflichtung des Landesgesetzgebers, ein wirksames Kontroll- und Sank­tionensystem zu schaffen und aufrechtzuerhalten (§ 9 Abs. 1 und 2 SH-GG).

Darüber hinaus sind die vor dem VfGH angefochtenen, aber verfassungskonformen Regelungen des SH-GG anzuführen:

•           Fremdenrecht

o          Der Ausschluss von Fremden vor Ablauf von fünf Jahren tatsächlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (mit Ausnahme von Asylbe­rechtigten und erwerbstätigen Unionsbürgern, wobei hier aber erstmals die Fremdenbehörde im Verfahren anzuhören ist). Subsidiär Schutzbe­rechtigte werden österreichweit auf das Niveau der Grundversorgung beschränkt. Ausreisepflichtige bzw. bloß geduldete Fremde sind über­haupt von jeder Leistung auszuschließen (§ 4 SH-GG). Hier sieht etwa das Land Wien derzeit großzügigere Regelungen vor, die nun entspre­chend anzupassen sein werden.

o          In Voraussicht einer späteren Aufhebung des Arbeitsqualifizierungsbo­nus wurde die Pflicht zur Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung des ÖIF sowie zur vollständigen Teilnahme, zur gehörigen Mitwirkung und zum Abschluss eines Werte- und Orientierungskurses auch in § 16c Abs. 1 IntG verankert. Eine schuldhafte Verletzung von Integrations­pflichten gemäß § 16c Abs. 1 IntG ist mit Leistungskürzungen im Aus­maß von zumindest 25 % über einen Zeitraum von mindestens drei Mo­naten zu sanktionieren (§ 9 Abs. 3 SH-GG). Das bedeutet, dass etwa ein alleinlebender Asylwerber, der 900 EUR Mindestsicherung beziehen will, sich aber fahrlässig oder vorsätzlich weigert, Deutsch bis auf B1-Ni­veau zu lernen oder Wertekurse zu besuchen, mit einer Anzeige des ÖIF an die Sozialbehörden der Länder und sodann mit einem Abzug auf zumindest 625 EUR für mindestens drei Monate zu rechnen hat.

•           Sachleistungen

o          Der grundsätzliche Vorrang von Sachleistungen ist verfassungskonform (§ 3 Abs. 5 SH-GG), ebenso die Wohnkostenpauschalregelung (§ 5 Abs. 5 SH-GG).

o          Die zwangsweise Befristung von Bescheiden mit 12 Monaten (zur effek­tiven Vermeidung mehrjähriger Fortzahlungen ohne jedweder neuerli­chen Prüfung) ist verfassungskonform (§ 3 Abs. 6 SH-GG).

o          Auch der Grundsatz der verpflichtend degressiven Staffelung von So­zialhilfeleistungen je nach Größe der Haushaltsgemeinschaft, aber auch diesbezügliche Höchstgrenzen für Erwachsene bleiben bestehen (100 % / 70 % / 45 %). Gleiches gilt für die strenge Definition, welche Formen des wirtschaftlichen Zusammenlebens bereits als Haushaltsgemeinschaft ein­zustufen sind sowie für die Haushaltsdeckelung an Geldleistungen, die Erwachsenen-Wohngemeinschaften beziehen, auf dzt. ca. 1.575 EUR (§ 5 SH-GG).

Für die durch den VfGH beanstandeten und aufgehobenen Regelungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bestehen auf der Ebene der Bundesgesetzgebung ebenfalls rasch umsetzende Varianten einer verfassungskonformen Sanierung:

Die degressive Staffelung für Kinderzuschläge: Eine mögliche jedenfalls verfassungs­konforme Variante ist bereits vorgezeichnet: Da die von den Anfechtungswerbern be­hauptete Überdeterminierung des Grundsatzgesetzes letztlich in keinem Punkt bean­standet wurde, dürfte wohl auch die vollinhaltliche Übernahme der Haushaltsdeckelre­gelung des Oö. MSG nicht zu beanstanden sein. Ebenso könnte etwa ein einheitlicher prozentueller Zuschlag pro Kind vorgesehen werden.

Arbeitsqualifizierungsbonus: Eine mögliche jedenfalls verfassungskonforme Variante könnte darin bestehen, dass die Pflichten nach dem Arbeitslosenversicherungsge­setz (AlVG) und/oder dem Integrationsgesetz (IntG) weiter präzisiert und engmaschig verschärft werden, sodass im Ergebnis nur jene Asylberechtigten eine volle Leistungs­höhe beanspruchen können, die Vollzeit mit der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse bzw. weiterer Arbeitsqualifizierung beschäftigt sind. Ebenso ist es durchaus denkbar, für die Inanspruchnahme von ÖIF-Kursangeboten des Staates einen direkten Selbstbe­halt vorzusehen.

§ 1 Abs. 1 Sozialhilfe-Statistikgesetz: Dieses technische Detail ist durch die geforderte nähere Konkretisierung problemlos zu reparieren. Eine Reparatur könnte aber entbehr­lich sein, da die Länder ohnehin in ihren Ausführungsgesetzen entsprechende Ver­pflichtungen zur zwischenbehördlichen Datenweitergabe vorzusehen haben (§ 8 SH-GG).

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Konsumentenschutz und der Bundeskanzler werden ersucht, mit den einzel­nen Landesregierungen unverzüglich Kontakt aufzunehmen, und diese auf die unver­zügliche Umsetzung des § 10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in allen nicht durch das VfGH-Erkenntnis (G 164/2019) behobenen Teilen hinzuweisen und deren Einhal­tung einzumahnen.

Die Bundesregierung, wird ersucht, hinsichtlich der, durch den VfGH beanstandeten degressiven Staffelung für Kinderzuschläge, dem Arbeitsqualifizierungsbonus und der Sozialhilfe-Statistik eine der ständigen Spruchpraxis des VfGH entsprechende, verfas­sungskonforme Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung und gelangt am Ende der Debatte zur Abstim­mung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.