12.40

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Weite Berei­che des Kapitels „Wirtschaft & Finanzen“ im Regierungsprogramm tragen die freiheitli­che Handschrift, und das ist gut so. (Beifall bei der FPÖ.  Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Insbesondere die Steuerreform entspricht dem Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019, den Bundesminister Löger und ich gemeinsam ausgearbeitet haben. (Abg. Leicht­fried: Ja, dann müssts mitstimmen!) – Wir werden auch mitstimmen. Ein wesentlicher Punkt fehlt jedoch im Regierungsprogramm: Bei der Entbürokratisierung und Verein­fachung, insbesondere im Bereich der Lohnverrechnung, hat die ÖVP der Mut verlas­sen. Von einer einheitlichen Dienstgeberabgabe mit einem einheitlichen Verfahrens­recht und einer einzigen Rechtsmittelinstanz findet man im aktuellen Regierungspro­gramm nichts mehr.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hatte in ihrem Regierungsprogramm beziehungsweise im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Ab­gaben, also Sozialversicherung, DB, DZ und Kommunalsteuer, in Form einer einheitli­chen Dienstgeberabgabe durch die Finanzverwaltung vorgesehen. Nach dem ÖVP-FPÖ-Programm hätte also nicht mehr der Unternehmer die Aufteilung aller lohnabhän­gigen Abgaben durch eine komplizierte und kostspielige Lohnverrechnung vornehmen müssen, sondern die Finanzverwaltung hätte die einheitliche Dienstgeberabgabe ein­gehoben und diese an die Behörden weiterverteilt. Für die Unternehmer hätte es nur mehr eine einzige Ansprechstelle in allen Fragen im Zusammenhang mit der Abfuhr, der Prüfung und der Einhebung der lohnabhängigen Abgaben gegeben. Durch diese Maßnahmen wäre der Staat in diesem Bereich wesentlich schlanker geworden und die Unternehmer hätten sich einiges an Kosten und Arbeit erspart. All das wird jetzt zum Schaden der Unternehmer nicht mehr kommen.

Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof die Zusammenführung der Prüfer der bei­den wesentlichen Institutionen für die Lohnverrechnung, der Gebietskrankenkassen und der Finanzämter, in eine einzige Prüfbehörde für verfassungswidrig erklärt. Im Sin­ne einer Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung erwarte ich mir von dieser Bundesregierung, dass diesbezüglich eine entsprechende verfassungskonforme Lö­sung sichergestellt wird. Im Regierungsprogramm findet man dazu leider nichts.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Entbürokratisierung und zur Entlastung der Steuer­pflichtigen fehlt im Regierungsprogramm: Im Bereich der Arbeitnehmer wäre unter der ÖVP-FPÖ-Regierung das Werbungskostenpauschale von 132 Euro im Jahr auf 300 Eu­ro angehoben worden. Neben der Tarifentlastung hätte man so die Arbeitnehmer um zusätzlich 140 Millionen Euro im Jahr entlasten können. Die Erhöhung des Werbungs­kostenpauschales wäre auch eine gewaltige Bürokratieentlastung gewesen. 60 000 Ar­beitnehmer hätten sich künftig die Arbeitnehmerveranlagung erspart, was natürlich auch die Finanzverwaltung entsprechend entlastet hätte.

Die – sogenannte – „Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpau­schales“ im Regierungsprogramm bereitet mir große Sorgen. Für diejenigen, die keine sinnvollen Alternativen zum Auto haben, muss sichergestellt werden, dass die Öko­logisierung des Pendlerpauschales nicht zu einer Steuererhöhung führt. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch der von der Bundesregierung ausgerufene „Kampf gegen den Tanktourismus“ bereitet mir Sorgen, auch wenn der Tanktourismus unsere CO2-Bilanz belastet. Die Republik Österreich verdient viele, viele Hunderte Millionen Euro an Mineralölsteuer und Umsatzsteuer durch den Tanktourismus. Diese Millionen werden bei der Abschaf­fung des Tanktourismus letzten Endes im Budget fehlen und werden auf irgendeine Art und Weise – hoffentlich nicht über Steuererhöhungen – kompensiert werden müssen.

Neben einer Steuerentlastung braucht es aber auch eine Entlastung von nicht mehr zeitgemäßen Zwangsgebühren. Notwendig ist nicht nur die längst fällige Abschaffung der Verlautbarungspflichten im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ – in der letzten Bundes­regierung haben wir das leider nicht mehr geschafft –, sondern auch eine Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ORF ohne Zwangsgebühren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Natio­nalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk­gebührengesetz mit Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ORF an die Anforderungen der österreichischen Bevölkerung vorzulegen.

Die Novelle soll dabei vor allem folgende Punkte umfassen:

-           Abschaffung der ORF-Gebühren

-           Eindeutige Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Gesetz

-           Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien (ORF-Gesetz NEU) an die Er­fordernisse des öffentlich-rechtlichen Auftrags

-           Verschärfung der Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung

-           Nebenbeschäftigungen von ORF-Mitarbeitern nur mit Sondergenehmigung des Stiftungsrats

-           eine umfassende Digitalisierungsstrategie“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs

betreffend ORF ohne Zwangsgebühren

eingebracht in der 8. Sitzung des Nationalrats am 10. Jänner 2020 im Zuge der De­batte zu Top 1) Erklärung der Bundesregierung

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren und seine 320.239 Unter­stützer haben klar und deutlich gezeigt, dass das System der Gebührenhoheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Disposition steht. Ein veränderter Medienmarkt, in dem Digitalisierung, Streaming und mobile Nutzung die Art und Weise wie Medien ge­nutzt werden bestimmen, braucht auch veränderte Finanzierungsmodelle und dies trifft in besonderer Form auch auf den ORF zu. Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist dennoch kein Umdenken sichtbar, vielmehr wird sogar betont, dass man am derzei­tigen Modell festhalten möchte.

Dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wurde der ORF schon in den letzten Jahren nicht mehr in dem Ausmaß gerecht, wie es das Gesetz vorsieht und von den Gebüh­renzahlern daher zu Recht bemängelt wird. Das Ziel eines öffentlichen Rundfunks muss es sein hochwertige Qualitätsinformation zu bieten und für die nachhaltige Iden­titätssicherung insbesondere die Leistungen österreichischer Künstler, Sportler und Produzenten im öffentlich-rechtlichen Auftrag als Schwerpunkt zu begreifen.

Die gesamte Medienbranche sieht sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung einer tiefgreifenden Veränderung gegenüber. Der digitale Wandel betrifft alle Mediengattun­gen und Teilbereiche, von Print bis TV, von der Redaktion über die Produktion und den Vertrieb bis hin zum Nutzungsverhalten. Medienunternehmen müssen aufgrund dieser Entwicklung ihre Geschäftsmodelle anpassen und zahlreiche Prozesse vollkommen neu denken. Dem ORF mit seiner digitalen Plattform kommt neben dem freien Wettbe­werb der privaten Anbieter eine besondere Rolle und Sonderstellung zu, die im Zusam­menhang mit den digitalen Plattformen der anderen Medienunternehmen besonders definiert werden muss.

Die zur Erreichung dieser Ziele notwendige Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist in vielen EU-Mitgliedstaaten ein aktuelles und vieldiskutiertes Thema. Eine Finan­zierung über Rundfunkgebühren ist dabei keineswegs das einzige gangbare Modell. In den meisten der 28 EU-Mitgliedstaaten speist sich der öffentliche Rundfunkaus einem Finanzierungsmix. Laut Bericht der European Broadcasting Union (EBU, 2017) stam­men durchschnittlich 77,6 % aus öffentlichen Quellen (öffentliche Mittel oder Gebüh­ren) – den Rest bilden überwiegend Einnahmen aus Werbung. Derzeit haben 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein vorrangig durch Gebühren finanziertes Rundfunkmodell, während in 14 Staaten die Finanzierung überwiegend aus öffentlichen Mitteln erfolgt (insbesondere Staatsbudget, Subventionen, Steuern). In Malta speist sich der öffentli­che Rundfunk jedoch sogar vorwiegend aus Werbeeinnahmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Natio­nalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk­gebührengesetz mit Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ORF an die Anforderungen der österreichischen Bevölkerung vorzulegen.

Die Novelle soll dabei vor allem folgende Punkte umfassen:

•        Abschaffung der ORF-Gebühren

•        Eindeutige Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Gesetz

•        Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien (ORF-Gesetz NEU) an die Erfor­dernisse des öffentlich-rechtlichen Auftrags

•        Verschärfung der Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung

•        Nebenbeschäftigungen von ORF-Mitarbeitern nur mit Sondergenehmigung des Stiftungsrats

•        eine umfassende Digitalisierungsstrategie“

*****

Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte.