13.48

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Damen und Herren der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, der heutige Tag mit der Präsentation der neuen Bundesregierung im Parlament ist natür­lich für einen aufrechten Patrioten ein schmerzlicher Tag, da diese grüne Linkstruppe in der Bundesregierung sitzt und auch hier parlamentarische Mehrheiten sicherstellt.

Das Österreichbild und das Bild der Heimat der Grünen kennen wir zur Genüge. Wir kennen ja Aussagen und Aktivitäten vor allem der freiheitlichen Jugendorganisationen. (Heiterkeit bei den Grünen. – Rufe bei den Grünen: Freiheitliche!) Ich erinnere daran: Nimm ein Flaggerl für dein Gaggerl, womit die österreichische Fahne verhunzt wird, garniert noch mit Aussagen wie: „Wer Österreich liebt muss scheiße sein!“ (Abg. Stög­müller: Was? Das sagen die Freiheitlichen?) – Das ist jetzt nicht von mir, das ist die Grüne Jugend, die das plakatiert hat. Diese Menschen haben jetzt für Österreich Ver­antwortung. Das ist für jeden aufrechten Österreicher eine schmerzliche Situation, meine Damen und Herren! Das hat sich unser Land auch nicht verdient. (Beifall bei Ab­geordneten der FPÖ. – Abg. Stögmüller: Sehr verhalten!)

Jetzt kommen wir zu dieser Regierungserklärung, die ja in Wahrheit, wenn man dem Herrn Bundeskanzler zugehört hat, nur eine Vorstellung einzelner Personen war; und zum Herrn Vizekanzler: Das ist gar nicht so einfach zusammenzufassen, was er da von sich gegeben hat – aber wenn man das Regierungsprogramm liest, dann hat man da in Wahrheit viel heiße Luft auf 326 Seiten verpackt.

Das betrifft einige Sachen. Als Sicherheitssprecher meiner Partei möchte ich mich jetzt vor allem auf die Bereiche „Innere Sicherheit“ sowie „Migration und Asyl“ beziehen. Da sind einige Dinge drinnen, die wir gut finden, die aus der Feder von Herbert Kickl stammen könnten und auch wortwörtlich in großen Teilen übernommen wurden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser versprochene Weg so zur Umsetzung kommt. Was die ÖVP da praktiziert hat, ist ja in Wahrheit die größte Wählertäuschung, an die ich mich erinnern kann. Sie hat den Menschen eine Fortsetzung des Mitte-rechts-Kurses versprochen und legt sich jetzt mit den Grünen ins Koalitionsbett.

Die ÖVP verspricht die Sicherung der Grenzen genau mit jenen Koalitionspartnern, die 2015 unter den Willkommensklatschern, Grenzöffnern und Teddybärenwerfern (Abg. Stögmüller: Sie waren mit den Identitären ...!) in den vordersten Reihen gestanden sind und ganz vorne dabei waren. Das kann sich in dieser Form nicht ausgehen. (Abg. Stögmüller: Bei Ihnen sind es die Fackelträger der Identitären!)

Was, lieber Herr Kollege (in Richtung Abg. Stögmüller), ja auch besonders bemerkens­wert ist – und warum ich keine Sekunde daran glaube, dass diese strenge Migrations- und Asylpolitik auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird –: Sie haben sich eine Aus­stiegsklausel hineinschreiben lassen. Das heißt, wenn es sich bei Ihnen, in Ihrem selt­samen Weltbild ideologisch nicht ausgeht, kann die ÖVP sich andere Mehrheiten su­chen. Das hat es in einer Koalitionsvereinbarung überhaupt noch nie gegeben.

Es hat im Übrigen auch noch nie so eine Machtkonzentration aufseiten der ÖVP ge­geben. Es ist auch die Besetzung der Ministerien, die Zusammenfassung der Dienste schon angesprochen worden, und da sieht man, wie in der Politik und in der öffentli­chen medialen Darstellung mit zweierlei Maß gemessen wird. Was gab es für einen Aufschrei, als die freiheitlichen Minister Kickl und Kunasek das Innen- und das Verteidi­gungsressort bekleidet haben? (Abg. Stögmüller: Sie sehen eh, was rausgekommen ist!) Diese Ressorts sind jetzt genauso in der Hand einer Partei. Damals hat es den großen Aufschrei gegeben: Alle bewaffneten Kräfte dieser Republik, alle Geheimdiens­te sind in der Hand einer Partei!, aber der Unterschied war, dass es eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundeskanzler gab, und der war damals bekanntlich von einer ande­ren Partei, und es hat auch noch eine Staatssekretärin im Innenressort gegeben. Sie haben das verbockt, Sie haben die Staatssekretärin für irgendwelche Angelegenheiten ins Kulturministerium verpflanzt. Also so einen Verhandlungsmisserfolg hat es auch noch nie gegeben!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Sicherungshaft – das ist auch so ein spannendes Thema –: Wir erinnern uns daran, dass in der Gesellschaft immer wieder mit zweierlei Maß gemessen wird, etwa als Herbert Kickl zu Recht in seiner Verantwor­tung als Innenminister nach mehreren Straftaten – zum Beispiel auch in Dornbirn, als ein türkischer Staatsbürger, der mit Aufenthaltsverbot in Österreich belegt war, einen Behördenleiter kaltblütig erstochen hat – diese Sicherungshaft vorgeschlagen und auf den Weg gebracht hat. Da gab es einen Riesenaufschrei: Das kann es nicht geben!, vor allem von der Seite der damals außerparlamentarischen Grünen (Abg. Stögmül­ler: Wir waren noch im Bundesrat!), obwohl wir auch damals schon wussten, dass die Aufnahmerichtlinien der Europäischen Union das ermöglichen und dass es das in 15 europäischen Ländern schon gibt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wir geben Ihnen jetzt die Chance – vor allem den Damen und Herren der ÖVP, aber auch den GrünInnen hier in den Reihen –, zum Koalitionsprogramm zu stehen. Wir ma­chen die Nagelprobe. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ernst-Dziedzic und Stögmül­ler.) – Herr Kollege, Ihre ständigen Zwischenrufe hört im Fernsehen leider oder Gott sei Dank kein Mensch, die Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehbildschirmen müssen sich das nicht reinziehen, und mich interessiert es eigentlich auch nicht. (Bei­fall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Gut, jetzt folgt die Nagelprobe für die neue, großartige Koalition, und da werden wir se­hen, wie ernst Sie es im Bereich der Sicherheit für die eigene Bevölkerung meinen. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung einer Sicherungshaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ent­wurf zur Umsetzung der Sicherungshaft zur Inhaftierung von Personen, die einen An­trag auf internationalen Schutz gestellt haben, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist, zuzuleiten.“

*****

Meine Damen und Herren, wenn Sie diesem Antrag nicht die Zustimmung geben, ha­ben Sie bereits heute die Koalitionsvereinbarung gebrochen, das Regierungsprogramm nicht eingehalten. Die Österreicherinnen und Österreicher werden das ebenso auf­merksam beobachten wie wir als stärkste, verlässliche und einzig wirklich patriotische Opposition in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

13.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung einer Sicherungshaft

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärung der Bun­desregierung, in der 8. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 10. Jänner 2020

Aufgrund drastischer Fälle aus dem vergangenen Jahr, beispielsweise der Mord in Dornbirn und bevorstehender weiterer Bedrohungen, wie zum Beispiel durch den politi­schen Islam, besteht dringender Handlungsbedarf eine Sicherungshaft einzuführen, um die Sicherheitslücke zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen.

Die Aufnahmerichtline der Europäischen Union ermöglicht weitere Maßnahmen, um Fälle wie in Dornbirn zu verhindern. Österreich schöpft diese rechtlichen Möglichkeiten derzeit aber noch gar nicht vollständig aus. In 15 europäischen Ländern sind diese Möglichkeiten hingegen bereits rechtlich ausgeschöpft worden.

Art. 8 Abs. 3 lit. e der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABl. L 2013/180, 96 ermöglicht eine Inhaftierung von Personen, die einen Antrag auf inter­nationalen Schutz gestellt haben, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Diese Möglichkeit einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber in Form einer adaptierten Schubhaft soll ins nationale Recht umgesetzt werden.

Die notwendige gesetzlichen Anpassungen der Verfassungsbestimmungen, um die rechtlichen Möglichkeiten, die uns die EMRK bietet, auszuschöpfen sowie die einfach­gesetzliche Regelung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber, nachgebildet am Modell der Schubhaft, um die Sicherheitslücke zwischen den bestehenden Haft­möglichkeiten zu schließen, ist mehr als überfällig.

Die Anwendung soll natürlich nur unter Einhaltung der Kriterien, eine tatsächliche ge­genwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit, Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz, eine umfassende Einzelfallprüfung, sowie eine Verhängung für den kürzest erforderlichen Zeitraum, möglich sein.

Das Regierungsprogramm 2020 sieht ebenfalls die Schaffung einer Sicherungshaft vor: „Einzelne Fälle in der jüngeren Vergangenheit haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass es in unserem derzeitigen Rechtssystem Lücken im Umgang mit gefährli­chen Personen gibt. Daher soll ein zusätzlicher, verfassungskonformer Hafttatbestand (Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit) eingeführt werden für Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die öffentliche Sicherheit gefähr­den, so wie das bereits in 15 europäischen Ländern der Fall ist, beispielsweise in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg. Dabei ist besonders auf eine EMRK- und uni­onsrechtskonforme Umsetzung zu achten.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ent­wurf zur Umsetzung der Sicherungshaft zur Inhaftierung von Personen, die einen An­trag auf internationalen Schutz gestellt haben, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist, zuzuleiten.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Ab­geordneter.