14.22

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich möchte in der gebotenen Kürze den Bereich der Landesverteidigung im Regierungsprogramm der nun ins Amt getrete­nen Bundesregierung beleuchten.

Michael Hammer hat schon einiges zu diesem Thema erläutert. Es ist in der Tat da und dort eine Gemeinsamkeit festzustellen, zu der wir uns auch ganz gerne bekennen. In diesem Regierungsprogramm stehen viele richtige Dinge drinnen, zum Beispiel die sozialrechtliche Verbesserung für Soldatinnen und Soldaten, die Sanierung der Kaser­nen, die Attraktivierung des Grundwehrdienstes, die Verbesserung und Effizienzsteige­rung in der Sanitätsversorgung, die Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des ös­terreichischen Bundesheeres, die Sicherstellung der Assistenzleistungen, sinnvolle Aus­landseinsätze, die Hubschraubernachbeschaffung, die Sicherstellung der Luftraumüber­wachung und die Einrichtung von Sicherheitsinseln.

Meine Damen und Herren, das sind im Wesentlichen Zielsetzungen, die wir als Frei­heitliche mit der ÖVP damals im Jahr 2017 zur Bildung einer Bundesregierung verein­bart haben. Mario Kunasek hat als Minister in all diesen Bereichen grundsätzlich be­gonnen und auch diese Ziele angestrebt. Er hat in diesen wichtigen Bereichen die ers­ten Schritte gesetzt; und es ist unser Ziel, alles daran zu setzen, dass diese Schritte, die damals gesetzt worden sind, jetzt weitergegangen werden und dass wir nicht ins Stocken geraten.

Im Regierungsprogramm wird auch die Miliz erwähnt, vor allem in Bezug auf ihre Aus­rüstung, auf ihren Einsatz und alle Bereiche, die damit zusammenhängen, auch im so­zialrechtlichen Bereich. Leider Gottes werden im Regierungsprogramm aber keine Übungen angesprochen. Das ist also nach wie vor eine unklare Sache. Wenn wir die Miliz stärken wollen, dann müssen wir ihr auch eine Übungspflicht zubilligen, und wir müssen auch, wenn wir die Miliz ausrüsten wollen, die notwendigen Finanzmittel auf­bringen, um das umsetzen zu können.

Wir lesen auch im Regierungsprogramm, dass es Politik sein wird, die schweren Waf­fen weiter zu reduzieren. Meine Damen und Herren, ich sehe das mit großer Sorge, da wir kaum mehr schwere Waffen im österreichischen Bundesheer haben. Ich erwarte mir von der Bundesregierung diesbezüglich eine Präzisierung, in welche Richtung das gehen wird, denn das wäre sonst ein Widerspruch zum anderen Ziel, das dort formu­liert wird, nämlich die Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Bundesheeres auch für allfällige Krisensituationen, die etwas intensiver sein könnten. Wir als freiheit­liche Oppositionspartei wollen der Regierung dabei helfen, diesen Widerspruch aufzu­lösen.

In diesem Regierungsprogramm steht aber überhaupt nichts in Bezug auf die Finan­zierung, keine Zahlen. Wir sind ja seit vielen Jahren mit Michael Hammer in einer Dis­kussion in diese Richtung. Wir sind uns auch in vielen Bereichen einig. Ich möchte des­halb zur Unterstützung der Regierungspolitik in diesem Bereich einen Entschließungs­antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militäri­schen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt“ – der Allparteienantrag wurde damals einstimmig angenommen – „und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Um­setzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.“ (Beifall bei der FPÖ.)

„In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stel­len, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.“ – Ich zitiere hier das Regierungsprogramm von ÖVP und den Grü­nen. – „Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraum­überwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzu­decken.“

*****

Meine Damen und Herren, das sind maßvolle Zahlen, die wir auch in einem Entschlie­ßungsantrag mit der SPÖ noch in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode ge­meinsam beschlossen haben. Es sind maßvolle Zahlen in Bezug auf die Weiterent­wicklung des Budgets.

Sollten Sie, Frau Ministerin Tanner, mehr bei unserem gemeinsamen Freund, dem Herrn Finanzminister, erreichen, dann wird es mir recht sein, aber diese Zahlen sollen die Grundlage sein, um diese Weiterentwicklung sicherzustellen. Wir Freiheitliche wer­den dazu unseren Beitrag leisten und dafür werden wir sorgen. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärung der Bun­desregierung, in der 8. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 10. Jänner 2020

„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Re­gelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budget­situation beim Bundesheer.

Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichi­schen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Be­triebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwen­det werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Be­drohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Lan­desverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom No­vember 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situation beschreibt.

Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatz­bereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: per­sönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Ka­serneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luft­raumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.

Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen men­schenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Not­wendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.

Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Ap­pell“ ganz klar dargestellt:           

Basierend auf den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig be­schlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichi­schen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militäri­schen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits geneh­migten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete „Hubschrauber und Mobilität“, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stel­len, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwa­chung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzude­cken.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.