14.22
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich möchte in der gebotenen Kürze den Bereich der Landesverteidigung im Regierungsprogramm der nun ins Amt getretenen Bundesregierung beleuchten.
Michael Hammer hat schon einiges zu diesem Thema erläutert. Es ist in der Tat da und dort eine Gemeinsamkeit festzustellen, zu der wir uns auch ganz gerne bekennen. In diesem Regierungsprogramm stehen viele richtige Dinge drinnen, zum Beispiel die sozialrechtliche Verbesserung für Soldatinnen und Soldaten, die Sanierung der Kasernen, die Attraktivierung des Grundwehrdienstes, die Verbesserung und Effizienzsteigerung in der Sanitätsversorgung, die Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des österreichischen Bundesheeres, die Sicherstellung der Assistenzleistungen, sinnvolle Auslandseinsätze, die Hubschraubernachbeschaffung, die Sicherstellung der Luftraumüberwachung und die Einrichtung von Sicherheitsinseln.
Meine Damen und Herren, das sind im Wesentlichen Zielsetzungen, die wir als Freiheitliche mit der ÖVP damals im Jahr 2017 zur Bildung einer Bundesregierung vereinbart haben. Mario Kunasek hat als Minister in all diesen Bereichen grundsätzlich begonnen und auch diese Ziele angestrebt. Er hat in diesen wichtigen Bereichen die ersten Schritte gesetzt; und es ist unser Ziel, alles daran zu setzen, dass diese Schritte, die damals gesetzt worden sind, jetzt weitergegangen werden und dass wir nicht ins Stocken geraten.
Im Regierungsprogramm wird auch die Miliz erwähnt, vor allem in Bezug auf ihre Ausrüstung, auf ihren Einsatz und alle Bereiche, die damit zusammenhängen, auch im sozialrechtlichen Bereich. Leider Gottes werden im Regierungsprogramm aber keine Übungen angesprochen. Das ist also nach wie vor eine unklare Sache. Wenn wir die Miliz stärken wollen, dann müssen wir ihr auch eine Übungspflicht zubilligen, und wir müssen auch, wenn wir die Miliz ausrüsten wollen, die notwendigen Finanzmittel aufbringen, um das umsetzen zu können.
Wir lesen auch im Regierungsprogramm, dass es Politik sein wird, die schweren Waffen weiter zu reduzieren. Meine Damen und Herren, ich sehe das mit großer Sorge, da wir kaum mehr schwere Waffen im österreichischen Bundesheer haben. Ich erwarte mir von der Bundesregierung diesbezüglich eine Präzisierung, in welche Richtung das gehen wird, denn das wäre sonst ein Widerspruch zum anderen Ziel, das dort formuliert wird, nämlich die Weiterentwicklung der Kernkompetenzen des Bundesheeres auch für allfällige Krisensituationen, die etwas intensiver sein könnten. Wir als freiheitliche Oppositionspartei wollen der Regierung dabei helfen, diesen Widerspruch aufzulösen.
In diesem Regierungsprogramm steht aber überhaupt nichts in Bezug auf die Finanzierung, keine Zahlen. Wir sind ja seit vielen Jahren mit Michael Hammer in einer Diskussion in diese Richtung. Wir sind uns auch in vielen Bereichen einig. Ich möchte deshalb zur Unterstützung der Regierungspolitik in diesem Bereich einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt“ – der Allparteienantrag wurde damals einstimmig angenommen – „und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.“ (Beifall bei der FPÖ.)
„In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.“ – Ich zitiere hier das Regierungsprogramm von ÖVP und den Grünen. – „Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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Meine Damen und Herren, das sind maßvolle Zahlen, die wir auch in einem Entschließungsantrag mit der SPÖ noch in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode gemeinsam beschlossen haben. Es sind maßvolle Zahlen in Bezug auf die Weiterentwicklung des Budgets.
Sollten Sie, Frau Ministerin Tanner, mehr bei unserem gemeinsamen Freund, dem Herrn Finanzminister, erreichen, dann wird es mir recht sein, aber diese Zahlen sollen die Grundlage sein, um diese Weiterentwicklung sicherzustellen. Wir Freiheitliche werden dazu unseren Beitrag leisten und dafür werden wir sorgen. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
14.27
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärung der Bundesregierung, in der 8. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 10. Jänner 2020
„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.
Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichischen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situation beschreibt.
Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.
Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen menschenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.
Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:
Basierend auf den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete „Hubschrauber und Mobilität“, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.