17.33

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Matznetter, wenn Sie versuchen, wertschätzend und respektvoll umzugehen, dann darf das nie einseitig sein. Respekt, Wertschätzung und Achtung gegenüber Alma Zadić er­fordert genauso Respekt und Wertschätzung gegenüber einem der besten Rechnungs­hofpräsidenten, den wir in Österreich je gehabt haben, Josef Moser. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Herr Kollege Matznetter, ich habe jetzt nicht genau verstanden, welche Andeutung Sie zu Postenbesetzungen gemacht haben, aber ich habe Sie gestern im Budgetaus­schuss genau verstanden. Dort haben Sie den Vorwurf gemacht, dass die Entschei­dung des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste des Flughafens Wien parteipoli­tisch beeinflusst gewesen wäre. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Herr Kollege Matznetter, ich kann Ihnen mit Sicherheit sagen: Gerichte sind in Österreich unabhän­gig, und Justizministerin Alma Zadić wird das auch berücksichtigen, darauf können Sie sich verlassen, davon gehe ich hundertprozentig aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesministeriengesetz, das wir heute be­schließen werden, setzen wir die Schwerpunkte, die wir in dieser Regierungsperiode vorhaben, auch in der Gestaltung der Ministerien um. Es ist mir daher ganz wichtig, zu betonen, dass das neue Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie, das wir schaffen, eine Leuchtturmfunktion für ganz Europa ha­ben wird. Da wird etwas zusammengeführt, was wir in Zukunft nicht mehr inhaltlich auseinanderdividieren lassen dürfen, denn unsere Aufgabe ist es, nachhaltig mit der Schöpfung und unserer Umwelt umzugehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Wir haben mit diesem Ministeriengesetz auch erstmals eine Bundesministerin für Regionen. Elli Köstinger wird für den Breitbandausbau und für die Stärkung des Ehrenamtes ganz wichtige Punkte für Österreich umsetzen.

Sie, Herr Kollege Matznetter, haben, neben anderen Begründungen, warum Sie dem Gesetz nicht zustimmen, kritisiert, dass die Arbeitsagenden aus dem Sozialministerium herausgelöst wurden. Herr Kollege Matznetter, die Arbeitsagenden waren schon oft nicht im Sozialressort, zuletzt unter Martin Bartenstein, der von 2000 bis 2008 Bun­desminister für Wirtschaft und Arbeit war. Heute legen wir den Bereich Arbeit mit Fa­milie und Jugend zusammen, und was könnte es Besseres geben, als dass wir mit Christine Aschbacher erstmals eine Ministerin für Work-Life-Balance haben. Das sind die neuen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin froh, dass wir eine Arbeitsministerin aus der ÖVP haben, denn sie stellt sich in eine Reihe beginnend mit Hildegard Burjan als das Gewissen des Parlaments in der Ersten Republik(Abg. Stöger: Ah geh! Ah geh!) bis zu Grete Rehor und Martin Bar­tenstein. Uns ist es wichtig, dass wir Arbeit wieder entsprechend verbessern und dass wir einen Schwerpunkt auf das Thema setzen, denn Arbeit und Wirtschaft gehören zu­sammen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Unsere Mitglieder in der Bundesregierung arbeiten nicht nur mit Expertise, sondern auch mit Leidenschaft, und daher darf ich gemeinsam mit Mag. Agnes Sirkka Prammer einen weiteren Abänderungsantrag einbringen, mit dem das Ministeriengesetz noch einmal in die Richtung abgeändert wird, dass das Bundes­verwaltungsgericht nun auch ins Justizressort kommt. Ich bin sicher, dass das ein guter Weg ist, denn wir sollten keinen Unterschied zwischen den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten machen, was die Ausbildung und die Leistung der unab­hängigen Justiz betrifft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein zweiter Punkt, der mit dem Antrag erreicht werden soll, ist, dass der Bergbau – so wie bisher – wieder in das Ressort Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, also zu Elli Köstinger, kommt.

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung auch zu diesem Abänderungsantrag und möchte mit ei­nem Satz von William Shakespeare schließen: „Unser Schicksal hängt nicht von den Sternen ab, sondern von unserem Handeln.“ – Ich lade alle Parteien ein, diesem Aufruf zu folgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses (24 d.B.) betreffend Antrag 111/A der Abgeord­neten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Alma Zadić, LLM, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

a) Z 10 lautet:

„10. Abschnitt A Z 3 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 lautet:

,3. Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Orga­nisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.

Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsge­richtsbarkeit mit Ausnahme der organisatorischen Angelegenheiten und der Angele­genheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Ge­richtshof der Europäischen Union.

Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte.

Angelegenheiten der Volksgruppen.

Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.

Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.

Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung.

Angelegenheiten der Landesverfassungen.

Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.‘“

b) Z 30 lautet:

„30. Dem Abschnitt I des Teiles 2 der Anlage zu § 2 werden folgende Z 12 bis 14 an­gefügt:

,12. Organisatorische Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.

13 . Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

14. Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenver­arbeitung.‘“

c) Z 31 lautet:

„31. In Abschnitt J des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird in der Abschnittsüberschrift die Wortfolge ,Verkehr, Innovation und Technologie‘ durch die Wortfolge ,Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie‘ ersetzt, entfällt die Z 11 und erhalten die bisherigen Z 1 bis 9 und 12 bis 15 die Bezeichnungen ,8.‘ bis ,20.‘; als neue Z 1 bis 7 werden eingefügt:

,1. Allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes.

Dazu gehören insbesondere auch:

Allgemeine Klimaschutzpolitik.

Allgemeine Umweltschutzpolitik.

Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes.

Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes.

Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.

Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle.

Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbe­reich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung fällt.

Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.

Angelegenheiten der Umweltförderung mit Ausnahme der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie.

2. Abfallwirtschaft; AltIastensanierung.

Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (A WG 2002), soweit die­se nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (Abschnitt L Z 7) fallen.

3. Angelegenheiten des Artenschutzes.

4. Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.

5. Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.

6. Angelegenheiten des Giftverkehrs.

7. Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung, die Förderung der Elek­trifizierung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie.

Starkstromwegerecht.

Angelegenheiten der Kernenergie.

Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.

Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich Kohle, Erdöl und Erdgas. ‘“

d) Z 33 lautet:

„33. Abschnitt L Z 16 bis 18 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 lautet:

,16. Angelegenheiten des Bergwesens.

17. Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.

Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hör­funks und des Fernsehens.

18. Angelegenheiten des Zivildienstes.‘“

e) Z 34 lautet:

„34. In Abschnitt L des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfallen Z 19 bis 23 und erhalten die Z 24 bis 26 die Bezeichnungen ,19.‘ bis ,21.‘.“

Begründung

Die Kompetenz zur Regelung der organisatorischen Angelegenheiten des Bundesver­waltungsgerichts sollen dem Bundesministerium für Justiz zukommen. Ebenfalls soll dieses zuständig sein für das öffentliche Auftragswesen.

Die Kompetenzen im Bereich des Bergwesens sollen – so wie bisher – beim Bundes­ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus angesiedelt sein.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und ist damit auch ordnungsgemäß eingebracht. Er wird auch an alle Abgeordneten verteilt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.