14.51
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr. Hofer! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Aufgrund des ausführlichen Berichts des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer sollte sich spätestens jetzt jeder in diesem Hohen Haus bewusst sein, wie wichtig Inklusion ist und wie notwendig es ist, dass ehestmöglich Maßnahmen gesetzt werden, um Menschen mit Behinderung das Leben zu erleichtern.
Was ist Inklusion eigentlich? – Der Österreichische Behindertenrat hat in seinem Themenheft „Strategische Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt“ Folgendes geschrieben: Inklusion beschreibt die Gleichwertigkeit einer Person, ohne Normalität vorauszusetzen. Aber was ist normal? – „Normal ist [...] das Vorhandensein von Unterschieden.“ Normal ist eine große Vielfalt an unterschiedlichen Individuen.
Sehen Sie sich Ihren Nachbarn an! Ist er gleich wie Sie? – Gott sei Dank ist er es nicht, aber genau das ist normal. Einer hat braune Haare, die andere rote; der eine ist groß, die Nächste klein; einer hat dunkle Haut, die andere helle; einer bewegt sich mit seinen Beinen fort und eine andere im Rollstuhl – und trotzdem sind wir alle lebens- und liebenswerte Menschen.
Das Ziel von Österreich sollte es sein, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leben führen können. Neben zahlreichen anderen Themen, die es gibt, wie umfassende Barrierefreiheit, Inklusion am Arbeitsmarkt und Inklusion in der Bildung, ist es das Thema persönliche Assistenz, das ich heute aufgreifen möchte.
Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung Grundvoraussetzung für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben. Für Menschen mit Behinderung ist diese Selbstbestimmtheit nur teilweise gegeben. Eine persönliche Assistenz wird, wie eben gehört, bundesweit für den Schulbesuch und für die Arbeitswelt gestellt, die Assistenz in der Freizeit ist aber Ländersache und deshalb nicht einheitlich geregelt. So passiert es, dass Menschen mit Behinderung zwar täglich zur Arbeit begleitet werden und danach auch wieder zur Wohnungs- oder Haustüre, ihren Alltag zu Hause aber oft alleine bestreiten müssen.
Da besteht dringender Handlungsbedarf, und daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einheitliche bundesweite Regelung für den Bereich Persönliche Assistenz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.
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Da dieser Antrag von meinem Kollegen Loacker 2018 schon einmal eingebracht wurde und nun wieder im Bericht von Dr. Hofer gestützt wird, ist er seit zwei Jahren überfällig, und ich bitte Sie, heute im Sinne einer inklusiven Gesellschaft für diesen Antrag zu stimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
14.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
die Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einheitliche bundesweite Regelung für den Bereich Persönliche Assistenz
eingebracht im Zuge der Debatte in der 10. Sitzung des Nationalrats über über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-69/26 d.B.) - TOP 3
Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende Maßnahme enthalten:
„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen“
Diese Maßnahme ist leider noch nicht ausreichend umgesetzt. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich geregelt und wird vom Bund über das Sozialministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Freizeitbereich sind aber die Länder zuständig. Dort gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Das Angebot reicht von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, ehestmöglich ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Nun gelangt Frau Kollegin Mag.a Sibylle Hamann zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.