16.53
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Klubobfrau! Haben Sie Dank für Ihre Ausführungen, denen ich teilweise – nicht komplett, aber teilweise – zustimmen kann, und es freut mich auch, dass wir über dieses doch wichtige Thema einmal ins Gespräch kommen.
Überhaupt nicht zustimmen kann ich der Darstellung, die am Vormittag präsentiert wurde: Wer die Wahrheit sagt, der muss gehen. – Für mich ist Wahrheit immer zumutbar, und natürlich hat eine Ombudsstelle immer die Funktion der Beratung, aufgrund des Kontakts aber mit der Schulrealität auch so etwas wie die Funktion der Erfassung der Wahrheit. Das ist auch gar nicht der Punkt.
Meine Irritation im Zusammenhang mit der Freistellung der Ombudsfrau liegt nicht in der Sache begründet, sondern in der gewählten Vorgangsweise, parallel zur Tätigkeit ein Buch zu schreiben als eine Nebenbeschäftigung, von der der Dienstgeber eigentlich gar nichts wusste. Ich erfuhr von ihr persönlich am letzten Mittwoch, dass sie an diesem Buch arbeitete. Es stellte sich in den nächsten Tagen heraus, dass dieses Buch fertiggestellt war und diesen Montag im Handel erschienen ist. Auch mit einem Titel, der die Sache nicht so richtig trifft: „Machtkampf im Ministerium“, und wer eine Darstellung des Kampfes eine Sektion gegen die andere Sektion erwartet hätte, wird enttäuscht. Es geht schon gar nicht um einen Machtkampf der Ombudsfrau mit mir, denn ich komme – wenn Sie auf Seite 35 lesen – ganz gut weg. Ich kann mit ihr und sie konnte mit mir, wie man so schön sagt.
Es geht im Titel um einen Machtkampf zwischen ihr, dem Ministerium und dem Kabinett. Diesen Machtkampf – und ich sage es hier ganz sachlich und objektiv – sah ich nicht. Das Kabinett hat Serviceleistungen offeriert, die notwendig sind, um eine Ombudsstelle aufzubauen. Die Servicestelle hat die Besuche in den Bundesländern vorbereitet, Protokolle angefertigt und die Ombudsfrau auch bei der Abfassung eines Tätigkeitsberichtes unterstützt. Die Ombudsfrau hat vieles davon als eine parteipolitische Vereinnahmung empfunden. Ich kann es nicht nachvollziehen, insbesondere auch nicht für die Zeit, als ich an die Uni zurückgekehrt war.
Das Buch enthält unzweifelhaft eine Reihe, eine Fülle von wichtigen Problemdarstellungen – es ist vollkommen unbenommen, Frau Meinl-Reisinger, da stimme ich auch mit Ihnen überein –, ob das der Einfluss des Islam ist, die Wirkung traditioneller Rollenbilder auf die Erziehung der Mädchen, das Zusammenspiel von Bund und Land im schulorganisatorischen Sinne, das Ministerium und die Bildungsdirektionen, die Bürokratie im Bildungssystem – Sie haben es angesprochen –, die Zettel und die Erlässe und vieles andere mehr.
Ich habe mich für das Aufzeigen dieser Problemaufrisse bei ihr öffentlich und auch persönlich bedankt. Ich habe aber auch gesagt, dass ich von dem Aufzeigen, das nicht reicht, ins Handeln kommen muss. Dabei nützen mir Verallgemeinerungen und pauschale Aussagen wenig, ich brauche dazu präzisere Informationen.
Darf ich aus der Fülle der möglichen Zitate drei bringen? – „Viele Direktoren“, sagt sie, „wirken auf mich wie Marionetten des Systems.“ – Viele, wenige, alle – ich hätte gerne über die Kriterien dieser Aussage und auch über die Lösungsvorschläge mit ihr gesprochen. (Zwischenruf des Abg. Brandstätter. – Abg. Meinl-Reisinger: Lösungsvorschläge sind drinnen!) – Ja, die sind dermaßen allgemein gefasst, Frau Meinl, wenn Ihnen das ausreicht, mir reicht das nicht aus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein anderes Zitat: „Wer in Wien aus dem Dunstkreis der SPÖ-nahen ‚Kinderfreunde‘ kommt, hat gute Chancen, früher oder später einen sehr gut bezahlten Posten in der Verwaltung zu bekommen. Das Resultat: Unfähige, aber linientreue Leute sagen dann Fähigen, was sie zu tun und zu lassen haben.“ – Das klingt alles ganz gut, das kann sein, muss aber nicht sein. Mit einer Verallgemeinerung wie dieser komme ich zumindest nicht weiter. Wenn es Ihnen gelingt, dann gratuliere ich Ihnen.
Ein weiteres Zitat lautet: „Die Freiheitlichen mögen einige Fehler in unseren Schulen klar erkennen und benennen, aber Lösungen für diese haben sie kaum.“ – Nun ja, ich kann mich an gute und vernünftige Diskussionen in der türkis-blauen Regierung erinnern, das ist abermals eine Feststellung, die wirklich plakativ und ausgesprochen oberflächlich ist.
Es kam nicht mehr zu einem Gespräch, nicht, weil ich sie gefeuert habe oder sie vor die Tür gesetzt wurde oder sie mir nicht passte, sondern weil sie selbst zu ihren Kindern in der Schule zurückkehren wollte und eine Zusammenarbeit mit jenen, die im Buch pauschaliert als Apparatschiks dargestellt wurden, schwierig ist. Es kam zu einer einvernehmlichen Lösung von beiden Seiten. (Abg. Meinl-Reisinger spricht mit Abg. Krisper.) – Sie können ohne Weiteres weiter plaudern, wir sind hier eben nicht in der Schule. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Nein, nein, ich pass schon auf!)
Ich darf noch einmal auf die Grundthese des Buches oder auf die Grundthese Ihres Vortrags zurückkommen: Wir schauen weg, wir wollen keine Probleme sehen, und die Parteipolitik zerstört die Schule, so insinuiert es ja auch der Untertitel. Das ist eine breite Verallgemeinerung, aber man erntet damit unzweifelhaft Zustimmung.
Das Zurückdrängen der Parteipolitik – ich kann mich noch erinnern – wollten Helmut Zilk und viele andere nach ihm, und ich will es auch. Es ist eine klare Verpflichtung für mich, denn es geht immer um sachgerechte Entscheidungen, unabhängig von ihrer parteipolitischen Urheberschaft. Aber das Zurückdrängen, Frau Meinl, ist ein langer Weg (Abg. Brandstätter: Warum? Was ist schwierig?), aber dass nichts erreicht wurde, so wie Sie gesagt haben, ist nicht korrekt. Sie blenden alles aus, was halt nicht zur Verallgemeinerung passt. (Abg. Meinl-Reisinger: Na was ist gelungen? Was haben Sie weitergebracht?) – Wenn Sie jetzt einen Augenblick zuhören, dann kommt’s.
Darf ich Sie an das Bildungsreformgesetz erinnern? Das ist ja eine umfassende Änderung im Bildungswesen, die mit Verfassungsmehrheit in diesem Haus beschlossen wurde. Es brachte das Ende der nach parteipolitischen Mehrheitsverhältnissen des jeweiligen Bundeslandes zusammengesetzten Kollegien. (Abg. Meinl-Reisinger: Und es brachte?) Diese Kollegien, Frau Kollegin, waren extrem wichtig, denn die Kollegien waren verantwortlich für den Dreiervorschlag der Direktoren und Direktorinnen (Abg. Meinl-Reisinger: Und was ist jetzt?); und natürlich kann man sich ausrechnen, welche Absprachen und Aufteilungen in Kollegien, die parteipolitisch zusammengesetzt waren, erfolgten.
Die Kollegien sind aufgelöst worden, und das ist ein ganz markanter Schritt der Entpolitisierung. (Abg. Meinl-Reisinger: Jetzt gibt es Bildungsdirektoren!) – Auf die Bildungsdirektoren komme ich auch gleich zu sprechen. Direktoren werden also heute nicht mehr, so wie Sie es dargestellt haben, besetzt, sondern über Ausschreibungen (Abg. Meinl-Reisinger: Geh!), über Auswahlkommissionen; und die Auswahlkommissionen sind Zwei-und-zwei-Kommissionen, die Hearings machen können, die weitere Gutachten einholen können, die weisungsfrei und eigenständig arbeiten.
Natürlich können Sie sagen, alles wird weiterhin parteipolitisch gesteuert, denn das ist das Mantra, mit dem Sie in die Diskussion hineingegangen sind (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Es ist die Wahrheit!), aber so locker ist das einfach nicht mehr machbar. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Und die Bildungsdirektionen?!)
Es sind die Landesschulräte und die Stadtschulräte abgeschafft worden, eine Institution, die 1868 eingesetzt wurde, ein Jahr nach den Staatsgrundgesetzen. Die amtsführenden Präsidenten wurden jeweils – vielleicht erinnern Sie sich noch – von der jeweiligen Mehrheitsfraktion in den Ländern besetzt: in einem roten Bundesland ein Roter, in einem schwarzen Bundesland ein Schwarzer.(Abg. Meinl-Reisinger: Und jetzt?)
Heute legt das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – tut mir leid, dass es so heißt und wahrscheinlich auch nicht so locker zu lesen ist – ein klares Aufgaben- und Qualifikationsprofil für die Bildungsdirektoren und -direktorinnen fest. (Abg. Meinl-Reisinger: Und die sind jetzt ganz fern von der Parteipolitik dort?)
Die Position wird nach gesetzlichen Vorgaben ausgeschrieben, abermals erfolgt die Auswahl in selbstständigen und unabhängigen Begutachtungskommissionen. Die Begutachtungskommissionen stellen die Eignung der Kandidaten fest, der Landeshauptmann, die Landeshauptfrau schlägt dann etwas vor, und der jeweils zuständige Fachminister wählt aus.
Sie können natürlich sagen, alles ist immer Parteipolitik, aber ich kann Ihnen sagen, schauen Sie doch genauer hin! (Abg. Meinl-Reisinger: Schauen Sie doch genauer hin!) Es hat sich seit dem Jahr 2018 – das ist vielleicht für Sie eine noch zu kurze Beobachtungszeit – etwas deutlich verändert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ähnlich wie die Besetzung der leitenden Positionen in den Bildungsdirektionen gibt es Schulqualitätsmanagement auch bei den Lehrern selbst. Sie wissen ja, wie heute Lehrer bestellt werden: Die können sich bewerben, und die Schuldirektoren bekommen eine Auswahlmöglichkeit, welche Lehrer und Lehrerinnen am besten zu ihrer Schule passen. Das ist doch ein Schritt in die von Ihnen geforderte Autonomie! Warum haben Sie das in Ihrem Referat gar nicht erwähnt, sondern einen Bestellvorgang erwähnt, der gar nicht mehr aktiv ist?
Ich stimme Ihnen dennoch bei Ihrer Dringlichen Anfrage grundsätzlich zu: Die Parteipolitik muss zurückgedrängt werden und das Bildungssystem soll und muss dem parteipolitischen Zugriff entzogen werden. Ich ersuche Sie aber auch, die gesetzten Schritte, die es gibt, zur Kenntnis zu nehmen. Ich ersuche Sie dann auch um Zustimmung, wenn wir die Hochschulräte der Pädagogischen Hochschulen, die ja derzeit sehr stark parteipolitisch und interessenpolitisch zusammengesetzt sind, verändern wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Auch stimme ich Ihrer Anfrage dahin gehend zu, vor der Problematik eines Bildungssystems in einer pluralistischen Gegenwartsgesellschaft nicht die Augen zu verschließen. Der Tätigkeitsbericht und das Buch der Ombudsfrau liefern dafür wichtige Anregungen. Wir haben, glaube ich, schon vieles davon im Regierungsprogramm aufgegriffen.
Wir haben dies definiert, ohne auf die Veröffentlichung des Buches zu warten, denn die Verhandler und Verhandlerinnen wussten auch, wovon sie sprachen. Bei der Beantwortung der Frage werde ich dann vielleicht nochmals darauf zurückkommen.
Nun darf ich zu der konkreten Beantwortung Ihrer Fragen, 21 sind es an der Zahl, kommen. Ich wiederhole nicht die Fragestellung, sondern immer nur die Nummer. Mich hat das am Anfang etwas irritiert, aber wenn Sie den Zettel haben, können Sie die Antworten natürlich leicht den entsprechenden Fragen zuordnen.
Zur Frage 1:
Mit der Einrichtung der Bildungsdirektionen mit 1. Jänner 2019 wurde ein wichtiger Schritt zur Entpolitisierung des Schulsystems gesetzt, indem die starke politische Führung der früheren Landesschulräte durch klare Verwaltungsstrukturen ersetzt wurde.
Seit der Donaumonarchie wurden die Landesschulräte von politisch besetzten amtsführenden Präsidentinnen und Präsidenten geleitet, und alle wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel die Bestellung von Schulleitern erfolgte durch die gleichfalls politisch zusammengesetzten Kollegien.
Dieses hochgradig politisierte Modell dieser Kollegien gehört der Vergangenheit an. Damit haben wir die Chance, Parteipolitik in unserem Schulsystem Schritt für Schritt zurückzudrängen. Sie können mir glauben, ich möchte diese Chancen wahrnehmen und werde alles Notwendige dafür tun.
Klar ist aber auch, dass wir uns damit in einer tief verwurzelten Frage von Kultur oder besser gesagt Unkultur befinden, die sich diesbezüglich über viele Jahrzehnte im System etabliert hat. (Abg. Meinl-Reisinger: ... SPÖ und ÖVP noch in der Koalition ...!) Wir brauchen einen langen Atem, und das war auch für mich ein Grund, das Amt nochmals anzutreten, denn ich bin bereit, mit langem Atem an der Entpolitisierung unseres Schulsystems zu arbeiten. Da würde es mich sehr freuen, mit den Oppositionsparteien gemeinsam und auch auf einer sachlich fundierten Basis arbeiten zu können.
Zur Frage 2:
Im Regierungsprogramm wurde eine Pilotierung an 100 ausgewählten Schulen in ganz Österreich vereinbart, um die Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen auf Basis eines Chancen- und Entwicklungsindex zu erproben und entsprechende Erfahrungen zu sammeln, bevor ein flächendeckendes Modell umgesetzt wird.
Im Regierungsprogramm ist gleichfalls vereinbart, dass die betroffenen Schulen ihre spezifischen Herausforderungen, Lösungsvorschläge, finanziellen Erfordernisse und angestrebten Bildungserfolge darlegen sollen. Es kann ja nicht so schwierig sein (Abg. Meinl-Reisinger: Na eben!), dies darzustellen, auch auf Papier, damit man das nachvollziehen kann, was eine Schule machen möchte. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie haben einmal 500 definiert! Wieso müssen Sie jetzt 100 ...! Warum ist das so kompliziert?!)
Der Chancen- und Entwicklungsindex wird ein Element dieser Pilotierung sein. Das zweite in meinen Augen mindestens ebenso wichtige Element werden so etwas wie individuelle Schulentwicklungspläne sein – das ist im Regierungsprogramm vorgesehen –, und die werden dann für die schulautonome Umsetzung eine wichtige Grundlage sein.
Das Regierungsprogramm sieht eine zügige Umsetzung des Projekts vor; entsprechende Schritte wurden eingeleitet. Ich bitte um Verständnis dafür, dass vor Budgetgesprächen mit dem Finanzminister und dem Beschluss des Budgets die von Ihnen gestellte Frage nach den Mitteln nicht beantwortet wird.
Zur Frage 3:
Vieles, was im Bildungsreformgesetz 2017 beschlossen wurde, ist noch gar nicht breit in der Fläche angekommen, wie zum Beispiel die flexible zeitliche Gestaltung der Unterrichtseinheiten oder auch die flexible Gestaltung von Klassen- und Gruppengrößen. Auch die Auswahl der LehrerInnen durch die Schulleitungen ist keineswegs zur Routine geworden, wie ich auch vorhin von Ihnen vernommen habe.
Mit dem Pädagogik-Paket sind weitere Schritte zur autonomen Gestaltung, speziell im Bereich der Mittelschule, erfolgt. Auch diese Maßnahmen sind noch nicht im System implementiert. Ich denke, man muss den Schulen auch ein klein wenig Zeit geben, um die bereits beschlossenen gesetzlichen Maßnahmen umzusetzen, bevor wir neue Themen in die Schulen hineintragen. Es gibt auch so etwas wie eine gewisse Reformmüdigkeit draußen vor Ort. Es wird unter anderem gerade an der Überführung zahlreicher Schulversuche gearbeitet. Das gilt auch für die Lehrpläne.
Zur Frage 4:
Die Aufgabe der Ombudsstelle besteht darin, die Problemlagen bei Wertefragen, Kulturkonflikten an österreichischen Schulstandorten zu erheben, die Anliegen von SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern zu den Themen inhaltlich aufzugreifen und ein entsprechendes Forum für den Austausch mit den Betroffenen zu schaffen.
Um den Austausch mit Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Lehrerinnen sowie Eltern zu institutionalisieren, ist vorgesehen, dass die Leitung der Ombudsstelle auch regelmäßig Parteienverkehr im Ressort sowie in den Bildungsdirektionen durchführt. Ebenso ist die regelmäßige Durchführung von Besuchen von Schulstandorten und sonstigen Bildungseinrichtungen, aber auch die Auseinandersetzung mit konkreten Konfliktsituationen vor Ort vorgesehen.
Zur Frage 5:
Ich bin im Herbst 2018 an Frau Wiesinger mit der Frage herangetreten, ob sie die Rolle einer Ombudsfrau übernehmen würde. Sie hat mir auch zu verstehen gegeben, dass ihr eine externe Beratung in Fragen der Kommunikation, der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation wichtig sei. Ein von den Strukturen des Hauses unabhängiger Auftritt in der Öffentlichkeit sollte auch dadurch sichergestellt werden. Der Vorschlag einer externen Beratung wurde von Frau Wiesinger bereits vor ihrem Amtsantritt angesprochen und nicht beeinsprucht.
Im Zuge der Zusammenarbeit mit Frau Glück wurde zu keinem Zeitpunkt von Frau Wiesinger eine negative Rückmeldung gegeben. Frau Glück verfügt über langjährige Erfahrung in Fragen der Beratung und Kommunikation, und sie verfügt auch über umfangreiche Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems.
Zur Frage 6:
Frau Susanne Wiesinger war über viele Jahre als Lehrerin tätig. Die Übernahme der Funktion einer Ombudsfrau bedeutete für sie auch einen Rollenwechsel. Durch die mit ihr abgestimmte externe Beratung sollte sie in der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben als Ombudsfrau und dem damit verbundenen Rollenwechsel unterstützt werden.
Zur Frage 7:
Die Bestimmungen im Hinblick auf Ausschreibungen ergeben sich aus dem Bundesvergaberecht. Diese wurden und werden selbstverständlich eingehalten. Nachdem die im Gesetz definierten Wertgrenzen nicht überschritten wurden, war eine Ausschreibung nicht erforderlich.
Zur Frage 9:
Die Frage 9 - - (Ruf bei der SPÖ: Und was ist mit Frage 8?) – Zur Frage 8 möge mir vielleicht mein Büro die entsprechende Antwort geben. Darf ich darauf noch einmal zurückkommen? (Ruf bei der SPÖ: Da kann ich Ihnen helfen! Die Kosten der Frau Glück!)
Zur Frage 9, zu den Treffen:
Bereits ab Spätherbst 2018 wurden in Abstimmung mit Frau Wiesinger erste Überlegungen hinsichtlich einer Konzipierung der Ombudsstelle angestellt. Erst als das Konzept in Abstimmung mit Frau Wiesinger vorlag, wurde der schriftliche Vertrag abgeschlossen und die investierte Arbeit darin berücksichtigt. Neben der Konzipierung wurde Heidi Glück auch mit der Durchführung der externen Beratung, Unterstützung beauftragt. Das umfasste neben dem direkten Kontakt mit Frau Wiesinger auch die Rücksprache mit dem Kabinett und dem Haus sowie weitere Tätigkeiten. Dieser Aufwand im Ausmaß von 284 Stunden ist mit Ende 2019 bezahlt worden. Der Gesamtbetrag belief sich auf 46 200 Euro.
Ich sehe, die Frage 8 und die Frage 9 wurden zusammengezogen.
Zur Frage 10:
Die Beiziehung externer Berater ist im Rahmen des öffentlichen Dienstes üblich und entspricht der gängigen Verwaltungspraxis. Sie erfolgt in den verschiedensten Bereichen, so etwa unter anderem bei der Begleitung von Prozessen oder bei Coachings. Im konkreten Fall wurde auf diese Weise auch dem Wunsch von Frau Wiesinger nachgekommen.
Zur Frage 11:
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde aus dem laufenden Personalaufwand der Zentralstelle bedeckt. Die Reisekosten beliefen sich auf insgesamt 3 000 Euro.
Zur Frage 12:
Im Zuge der Gespräche mit Frau Wiesinger über die Einrichtung einer Ombudsstelle Ende 2018 und im Zuge ihres Amtsantritts hat sie klargestellt, dass sie nach einer bestimmten Zeit als Lehrerin an eine Schule zurückkehren möchte. Als Zeitpunkt dafür war mit Frau Wiesinger noch vor Bekanntwerden des Buches einvernehmlich Februar 2020 vereinbart. Im Zuge des Bekanntwerdens des Buchprojektes hat Frau Wiesinger am letzten Wochenende zu verstehen gegeben, dass sie ihre Tätigkeit als Ombudsfrau zeitnah, also noch vor Ablauf der vereinbarten Frist beenden möchte. Dazu gab es am Montag ein klärendes Gespräch mit Frau Wiesinger, in dem man sich einvernehmlich auf eine Dienstfreistellung verständigte.
Zur Frage 13:
Grundsätzlich lassen sich nach interner Rücksprache aus der Vorgehensweise von Frau Wiesinger Fragen zur Informationspflicht des Dienstgebers, zur Einhaltung von Dienstpflichten und Fragen hinsichtlich Nebenbeschäftigung ableiten. Ich habe aber bereits klargestellt, dass es vonseiten unseres Hauses keine wie auch immer gearteten Untersuchungen oder Verfahren geben wird.
Zur Frage 14:
Keine. – Ich hoffe, die Zuschauer wissen, warum ich hier „keine“ sage. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie könnten es ja auch vorlesen!)
Zur Frage 15, zur Kommunikation mit dem Bundesminister:
Während meiner Amtszeit und während der Amtszeit meiner Nachfolgerin, Frau Bundesministerin Iris Rauskala, gab es punktuell persönliche Termine mit Frau Wiesinger. Kontakte mit dem Kabinett erfolgten hauptsächlich auf schriftlichem und telefonischem Weg.
Zur Frage 16:
Es wurde eine Bestandsaufnahme mit den Ergebnissen aus den Gesprächen, die die Ombudsfrau geführt hat, mit Lösungsvorschlägen und abgeleiteten Maßnahmen erwartet. Nein, es wurden keine Themen ausgespart.
Zur Frage 17:
Das kann ich leider nicht sagen. Frau Wiesinger nahm ihre Tätigkeit als Ombudsfrau im Februar 2019 auf. Meine Tätigkeit als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung endete am 3.6.2019. Danach war bis Anfang dieses Jahres bekanntermaßen eine Übergangsregierung im Amt. Vorgaben wurden weder von mir noch von meiner Amtsvorgängerin gemacht.
Zur Frage 18:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kabinett Bildungsagenden betreuen, hatten mit ihr unregelmäßig oder vereinzelt Kontakt.
Zur Frage 19 – schwierige Frage –:
Wenn ich die bildungspolitischen Debatten im Nationalrat verfolge und auch angesichts der heutigen Dringlichen Anfrage an mich, kann ich den Standpunkt meines Generalsekretärs durchaus nachvollziehen, wenn er meint, dass Bildungspolitik immer auch Parteipolitik sei. (Beifall des Abg. Taschner.) Generalsekretär Netzer hat mich informiert, dass er in dem „ZIB“-Interview die parteipolitischen Zugänge des politischen Diskurses angesprochen hat – die parteipolitischen Zugänge des politischen Diskurses – und dass seine Sicht auf die Ebene der Verwaltung und der einzelnen Schulen in der Kürze des Interviews nicht ausreichend dargelegt wurde. Dass Parteipolitik auf dieser inhaltlichen und Verwaltungsebene nichts verloren hat, steht für ihn und auch für mich außer Frage.
Zur Frage 20:
Viele Experten und Expertinnen, aber auch Praktikerinnen und Praktiker unterstützen jenes Modell des Ethikunterrichts, über das wir im Rahmen der Regierungsverhandlungen Einvernehmen erzielt haben. Im Rahmen des demokratischen Diskurses erkenne ich an, dass es klarerweise auch andere Meinungen dazu gibt.
Zur Frage 21, a. bis w. – ich fasse das zusammen –:
Ich kann Ihnen versichern, dass diese Regierung all diese Punkte, die Sie adressiert haben, aufgreifen wird. Das Regierungsprogramm umfasst im Kapitel Bildung und im Kapitel Integration eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, Lösungen für die von Ihnen angeführten Themen zu erarbeiten.
Daneben wird an vielem im Ministerium bereits mit Hochdruck gearbeitet. Vielleicht können wir die Umsetzung Ihrer Punkte einmal in einem anderen Rahmen als dem einer Dringlichen Anfrage diskutieren. Sie wissen, wir haben das 100-Schulen-Programm, Supportpersonal, Elementarpädagogik in unserem Regierungsprogramm hochprioritär gereiht, und das sind, glaube ich, auch Themen, die Sie und das Parlament hier interessieren werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit pro Abgeordneten 10 Minuten und für jeden Klub 25 Minuten beträgt.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Künsberg Sarre. Ich darf ihr das Wort erteilen.