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Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Jugendliche vor den Bildschirmen zu Hause, Sie spielen eine zentrale Rolle in dieser Diskussion rund um das Thema Rauchen und Rauchverbot in der Gastronomie!

Ich bin in den Achtzigerjahren in einem gastfreundlichen Haus mit einem Raucher als Vater aufgewachsen. Rauchen bei uns im Haus war ebenso Usus wie in jedem Wirts­haus. Die größte Bewunderung hat mein Vater von mir als Kind geerntet, als er aus ge­sundheitlichen Gründen von einem Tag auf den anderen mit dem Rauchen aufgehört hat. Präventionsmaßnahmen sind daher auch das Wichtigste; das Aufhören bezie­hungsweise das Ablegen des Suchtverhaltens ist eines der schwersten Dinge. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Dass heute in fast keinem Privathaus mehr geraucht wird, halten nicht nur Nichtrau­cher für eine positive Entwicklung. Viele Raucherfamilien halten ihre persönlichen Räu­me rauchfrei, und das ohne gesetzliche Vorschriften. Das Thema Eigenverantwortung hat da eine ganz andere Bedeutung, nämlich als Erwachsener Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, egal ob in geschlossenen Räumen oder zu Hause. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In der Gastronomie haben wir nach eineinhalb Jahren eine Lösung gefunden. Es war mir ein besonderes Anliegen, den Jugendschutz zu verschärfen. Ich finde es sinnvoll, wichtig und richtig, dass Jugendliche unter 18 keine Tabakwaren mehr käuflich erwer­ben können.

Zum Thema Gastronomie: Uns wäre es wirklich ein Anliegen gewesen, die Gastrono­miebetriebe, die noch nach 1.1.2018 investiert haben, zu entlasten. Mit unserer Forde­rung nach einer 50-prozentigen Rückerstattung der Investitionen haben wir uns für die Betriebe eingesetzt; leider haben wir dafür aber keine Unterstützung von den anderen Parteien erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir alle wissen, wie das Nichtraucherschutzgesetz seinerzeit zustande gekommen ist: Eineinhalb Jahre Diskussion in der Öffentlichkeit, ein Volksbegehren mit klarem Aus­gang, und immer noch war das Thema nicht vom Tisch. Mit knapp 900 000 Unter­schriften war das Volksbegehren eines der erfolgreichsten in der Geschichte Öster­reichs und somit ein klares Signal von der Bevölkerung an uns als Politiker. (Abg. Loa­cker: Das haben Ihre Fraktionskollegen nicht so gesehen!) Auch der Verfassungsge­richtshof hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass das öffentliche Interesse im Be­reich des Gesundheitsschutzes überwiegt, daher werden wir nicht mehr an dieser Ent­scheidung rütteln. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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