21.29
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Jugendliche vor den Bildschirmen zu Hause, Sie spielen eine zentrale Rolle in dieser Diskussion rund um das Thema Rauchen und Rauchverbot in der Gastronomie!
Ich bin in den Achtzigerjahren in einem gastfreundlichen Haus mit einem Raucher als Vater aufgewachsen. Rauchen bei uns im Haus war ebenso Usus wie in jedem Wirtshaus. Die größte Bewunderung hat mein Vater von mir als Kind geerntet, als er aus gesundheitlichen Gründen von einem Tag auf den anderen mit dem Rauchen aufgehört hat. Präventionsmaßnahmen sind daher auch das Wichtigste; das Aufhören beziehungsweise das Ablegen des Suchtverhaltens ist eines der schwersten Dinge. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dass heute in fast keinem Privathaus mehr geraucht wird, halten nicht nur Nichtraucher für eine positive Entwicklung. Viele Raucherfamilien halten ihre persönlichen Räume rauchfrei, und das ohne gesetzliche Vorschriften. Das Thema Eigenverantwortung hat da eine ganz andere Bedeutung, nämlich als Erwachsener Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, egal ob in geschlossenen Räumen oder zu Hause. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
In der Gastronomie haben wir nach eineinhalb Jahren eine Lösung gefunden. Es war mir ein besonderes Anliegen, den Jugendschutz zu verschärfen. Ich finde es sinnvoll, wichtig und richtig, dass Jugendliche unter 18 keine Tabakwaren mehr käuflich erwerben können.
Zum Thema Gastronomie: Uns wäre es wirklich ein Anliegen gewesen, die Gastronomiebetriebe, die noch nach 1.1.2018 investiert haben, zu entlasten. Mit unserer Forderung nach einer 50-prozentigen Rückerstattung der Investitionen haben wir uns für die Betriebe eingesetzt; leider haben wir dafür aber keine Unterstützung von den anderen Parteien erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir alle wissen, wie das Nichtraucherschutzgesetz seinerzeit zustande gekommen ist: Eineinhalb Jahre Diskussion in der Öffentlichkeit, ein Volksbegehren mit klarem Ausgang, und immer noch war das Thema nicht vom Tisch. Mit knapp 900 000 Unterschriften war das Volksbegehren eines der erfolgreichsten in der Geschichte Österreichs und somit ein klares Signal von der Bevölkerung an uns als Politiker. (Abg. Loacker: Das haben Ihre Fraktionskollegen nicht so gesehen!) Auch der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass das öffentliche Interesse im Bereich des Gesundheitsschutzes überwiegt, daher werden wir nicht mehr an dieser Entscheidung rütteln. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
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