21.38

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Als Erstes muss ich Kollegen Matz­netter hier wirklich zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Herr Kollege, in der Literatur wird von einem politischen Gerichtshof nur in totalitären Systemen geredet, aber nicht in einer aufrechten Demokratie! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Wenn Sie von der SPÖ, auch Kollege Krainer, heute davon gesprochen haben, dass Sie hier eine Situation vorfinden, in der der Parlamentarismus in irgendeiner Form ge­fährdet wäre, dann sage ich Ihnen: Genau Sie sind derjenige beziehungsweise die SPÖ ist diejenige Partei, die das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat unter­gräbt, und dagegen wehren wir uns vollinhaltlich! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Krainer: ... Totalitarismus zu ...!)

Jetzt noch einmal etwas in aller Ruhe: 2014 haben wir mit Ihnen von der SPÖ gemein­sam ausverhandelt, dass die Situation rund um das Untersuchungsrecht heute so ist, wie sie ist, und heute kritisieren Sie das. Wir haben damals gesagt: Wir lassen die Ent­scheidung, ob etwas ein abgeschlossener Vorgang im Sinne des Artikels 53 des Bun­des-Verfassungsgesetzes ist, nicht hier entscheiden, sondern wir übertragen diese Entscheidung dem Verfassungsgerichtshof, weil wir sie aus der politischen Diskussion rausnehmen wollen. Und heute stellen Sie sich hierher und sagen, der Verfassungs­gerichtshof wäre politisch. – Das ist eine Verhöhnung des Rechtsstaates. Sie sollten zu Ihren Wurzeln zurückkommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ja nicht wahr! Hören Sie doch zu!)

Sie waren einmal eine Partei, die sich staatstragend genannt hat. Heute schlagen Sie nur mehr wie ein Ertrinkender wild um sich. Dagegen, dass Ihre Umfragewerte so tief liegen nützt es Ihnen nichts, wenn Sie den Rechtsstaat aushöhlen wollen, meine Da­men und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Eines ist wichtig – der Herr Präsident hat es zu Beginn der Debatte zu diesem Tages­ordnungspunkt gesagt –: Seit wenigen Minuten ist der Untersuchungsausschuss einge­setzt, und das haben wir von den Regierungsfraktionen sichergestellt (Zwischenrufe bei der SPÖ), dass dieser Untersuchungsausschuss mit dem heutigen Tag zu arbeiten beginnen kann, meine Damen und Herren! Es ist wichtig, dass die Vorwürfe, die durch das Ibizavideo zutage getreten sind, die Vorwürfe, dass über Novomatic Postenbeset­zungen bei der Casinos AG erfolgt seien, aufgeklärt werden. Das haben wir heute si­chergestellt. (Abg. Leichtfried: Das ist wirklich ... von euch! Beeindruckend, wie groß­herzig ihr seid!) Im Anschluss an diese Sitzung findet noch die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses statt. Wir können somit sofort zu arbeiten beginnen. Ihr Vorwurf geht daher vollkommen ins Leere. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

Das Zweite, das wir damit noch sicherstellen, ist, dass wir von dieser parteipolitischen Diskussion wegkommen (Oh-Rufe bei der SPÖ), wir würden irgendwelche Entschei­dungen treffen, die nicht verfassungskonform wären. Wir haben einen Anspruch da­rauf; und ich möchte da ganz bewusst auch unseren Koalitionspartner mit ins Boot nehmen, weil ich glaube – und das hat die Grünen in der Vergangenheit auch immer ausgezeichnet –, dass sie nie leichtfertig irgendetwas über Bord geworfen haben. Es war ihnen immer wichtig, in der Sache zu diskutieren, und das zeichnet sie auch aus. Das können Sie ihnen auch für die Vergangenheit nicht absprechen. Sie waren dieje­nigen, die sich darum gekümmert haben, dass jetzt ein Minderheitsrecht für die Einset­zung eines Untersuchungsausschusses vorliegt. Und sie sind es auch, die heute klar unterscheiden, welche Teile des Antrages, den Sie (in Richtung SPÖ) eingebracht ha­ben, verfassungskonform sind und welche nicht, und diese Unterscheidung müssen wir auch vornehmen. Der verfassungskonforme Teil kann sofort überprüft werden, und der weitere Teil kann dazukommen, wenn der Verfassungsgerichtshof in dem Sinne ent­scheidet, wie Sie es gerne haben wollen; wenn nicht, ist es auch gut, weil der Verfas­sungsgerichtshof uns damit Sicherheit gibt.

Wir können uns nichts anderes wünschen, als dass sich alle Menschen in diesem Staat, dass sich alle Menschen in diesem Land dem Gesetz und der Verfassung ent­sprechend verhalten – und die Menschen haben das Recht, dass wir als politische Par­teien uns ebenso an alle Gesetze und an die Verfassung halten. In diesem Sinne: Es lebe der Rechtsstaat Österreich! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemel­det hat sich Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.