22.33

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es bei die­sem Antrag betreffend eine Änderung des Urlaubsgesetzes? Wer ist dafür zuständig? Wie wollen wir damit umgehen? Darüber möchte ich sprechen und zum Schluss möch­te ich noch einen kleinen Hinweis anbringen, der das Thema in einen etwas größeren Kontext setzt.

Es geht um die sechste Urlaubswoche. Wie Sie wissen, steht diese nach derzeitiger Gesetzeslage in den meisten Fällen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern nach 25-jähriger Zugehörigkeit zu einem bestimmten Betrieb zu. Vordienst­zeiten und Ausbildungszeiten können in unterschiedlichem Ausmaß angerechnet wer­den und sich auf bis zu etwa sieben Jahre summieren.

Nun liegt ein Antrag vor, mit dem gerade diese Anrechnungszeiten auf bis zu 24 Jahre stark ausgeweitet werden sollen. Das heißt, dass der Urlaubsanspruch für die sechste Woche auch entstehen soll, wenn man im aktuellen Betrieb erst relativ kurz tätig ist, das ist der Punkt, um den es geht. Was bedeutet das jetzt in der Praxis? – Eine zu­sätzliche Urlaubswoche würde für die einzelne Person einer Gehaltserhöhung von et­wa 2 Prozent entsprechen.

Es gibt Schätzungen, dass dies etwa 450 Millionen Euro pro Jahr kosten könnte. Wenn man berücksichtigt, dass natürlich die Arbeitsmöglichkeiten und die Arbeitslaufbahnen flexibler geworden sind, so sollte man doch auch darauf hinweisen, dass der Anteil je­ner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon mindestens 20 Jahre in einem Betrieb sind, von 2004 bis 2018 nicht abgenommen, sondern sogar ein wenig zuge­nommen hat.

Man sollte sich das Ganze also wirklich sehr gründlich überlegen, und ich denke, dass das eigentlich eine Aufgabe für unsere Sozialpartner ist. Ich oute mich als wirklich jah­relanger Fan der Sozialpartnerschaft und auch der ökosozialen Marktwirtschaft, und ich denke, dass dieses Thema Eingang in die Kollektivvertragsverhandlungen finden soll.

Wir plädieren dafür, das ist auch im Antrag so formuliert, dass der Antrag an den Aus­schuss für Arbeit und Soziales weitergeleitet wird. Er wird dort gründlich zu diskutieren sein. Es sind auch einige technisch-juristische Formulierungen anzupassen, mit denen Dinge aktualisiert und Nomenklaturen von Ausbildungsgängen auf den heutigen Stand gebracht werden. Damit wird man sich ebenfalls gründlich beschäftigen müssen.

Der angesprochene Hinweis auf den größeren Kontext ist folgender: Die Regierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm auch zur Ökologisierung. Das wird ein Transformationsprozess werden, der unsere Unternehmen fordern wird – und unsere Unternehmen sind bereit, da mitzugehen. Allfällige zusätzliche Herausforderungen für unsere Unternehmen sollte man im Kontext dieses großen Ganzen betrachten und auch gemeinsam diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte.