22.50

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir beraten heute in erster Lesung über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung beziehungsweise der Verfassung im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Heeres und der Polizei. Kern des Antrages ist, die Einschränkung der Auskunftserteilung an die Ständigen Unteraus­schüsse zu minimieren, denn bislang findet eine Auskunftserteilung durch den Minister nicht statt, wenn die Sicherheit von Menschen gefährdet ist oder wenn die Beantwor­tung aus Gründen der Gefährdung nationaler Interessen abgelehnt wird. Das ist der Status quo.

In der Tat ist es so, dass jeder Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, ein parlamenta­risches Gremium hat, das über die Tätigkeit der Nachrichtendienste informiert wird und auch Fragen an Verantwortliche dieser Dienste richten darf. Es ist auch völlig einzu­sehen, dass von der Auskunftserteilung abgesehen werden darf, wenn das zum Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter erforderlich ist. Es soll niemand zu einer Aussage gezwungen werden, wenn dadurch sein Leben oder das Leben Dritter gefährdet wird. Auch aus unserer Sicht ist die Begründung der Auskunftsablehnung aufgrund einer Gefährdung nationaler Interessen hinterfragenswert, denn eine Gefährdung nationaler Interessen ist eine Bezeichnung, die alles, viel und nichts zulässt. Wir sind offen für eine Diskussion und einen parlamentarischen Prozess, um zu klären und auch geset­zlich zu definieren, wann gegenüber den Ständigen Unterausschüssen eine Auskunft erteilt werden muss und wann eben nicht.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir hatten einen BVT-Untersuchungsausschuss, und zum Leidwesen der damaligen Opposition und leider auch zum Leidwesen von Teilen der Regierung wurde das kein Herbert-Kickl-Schauprozess. Trotzdem wurde der damalige Innenminister ohne Angabe von Gründen abgesetzt. Da staunt man wirklich, was in dieser Republik alles geht.

Im Untersuchungsausschuss wurde aber auch ein Bild offenbar: das Bild der internen Zustände im BVT. Es gab keine ausreichende Geheimhaltung, es gab eine nicht aus­reichende Verschlüsselung geheimer Daten, wir hatten einen Nachrichtendienstchef ohne jegliche polizeiliche Vorbildung – alles in allem gravierende Mängel, die nicht nur wir festgestellt haben, sondern auch ausländische Nachrichtendienste. Daher dürfen wir nicht nur hinterfragen, sondern müssen auch hinterfragen, ob diese Mängel nicht schon früher abstellbar gewesen wären, wäre die Informationspflicht an die Ständigen Unterausschüsse weiter gefasst gewesen.

Wir werden uns daher gerne im Sinne der Sicherheit mit dieser Frage im Ausschuss beschäftigen, und wir sind gespannt, ob sich die Grünen in diesem Ausschuss für mehr Transparenz einsetzen werden oder ob sie wieder ein Ordnungsruf aus der Lichten­felsgasse ereilen wird. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Ernst-Dzie­dzic: Da klatschen nicht einmal die eigenen Leute!)

22.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stög­müller. – Bitte.