22.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Parlament wird ja von der Bevölkerung oft als etwas weit Entferntes wahrgenommen. Die Menschen wissen nicht genau, was wir da den ganzen Tag treiben. Wenn sie Fernsehübertragungen sehen, sagen die Menschen: Ihr seid oft drau­ßen, ihr spielt mit dem Handy, ihr lest Zeitungen. – Insofern ist die Öffnung des Parla­ments sehr gut, Herr Präsident. Es ist sehr gut, dass Veranstaltungen diversester Art gemacht werden, um Menschen ins Parlament zu bringen, damit sie unsere Arbeit se­hen, oder dass eben Menschen kommen und die Abläufe verfolgen können, man mit ihnen diskutieren kann, was eigentlich Parlamentarismus ist.

An dem Thema, das wir hier behandeln – Petitionen und Bürgerinitiativen –, wird für die Bürger Parlamentarismus manifest, weil ihr kleines regionales Problem unmittelbar bearbeitet wird. Zur Erinnerung: Petitionen können von Abgeordneten eingebracht wer­den, dieses Instrument gibt es immerhin schon seit der Monarchie, seit es Abgeordnete gibt. Der Abgeordnete trägt damit ein Bürgeranliegen ins Hohe Haus. Die Bürgerinitia­tive ist seit 1986 gesetzlich verankert, wobei eben 500 Bürger unterschreiben müssen, damit ein Anliegen behandelt wird.

Sie wissen, vielerlei Anliegen werden ans Hohe Haus herangetragen, da geht es da­rum, dass eine Polizeidienststelle nicht geschlossen wird, eine Straße gebaut werden soll, ein Anliegen – Rauchen oder Ähnliches betreffend – umgesetzt werden soll. Die Themen sind also sehr breit gefächert, und Bürgerinitiativen sind auch sehr positiv, weil die Abgeordneten mit den Bürgern direkt in Kontakt treten und die Bürger wissen, dass das Anliegen jedenfalls hier behandelt wird.

Die Möglichkeiten, die jetzt schon bestehen, sind ja vielfältig, nämlich dass man Stel­lungnahmen einholt, dass Expertinnen, Experten im Ausschuss gehört werden, dass die Bundesregierung oder die Volksanwaltschaft dazu Stellung nimmt, dass das An­liegen einem Fachausschuss zugewiesen wird und dass als Konsequenz dann viel­leicht sogar Gesetze geändert werden. Die Antragsteller bekommen jedenfalls eine Information. Da, finde ich, ist die Interaktion zwischen dem Parlament und der Bevölke­rung sehr gut. Man weiß, das Anliegen wurde behandelt, auch wenn es vielleicht nicht umgesetzt wird, wurde es gehört, das österreichische Parlament hat sich damit be­fasst, und man bekommt zumindest eine Antwort, ob das Anliegen weitergeleitet wurde oder eben auch nicht umgesetzt wurde. Ich finde, das ist sehr wichtig. Im Übrigen ist das ist auch in den Landtagen wichtig, weil dort ein echter Nachweis der unmittelbaren politischen Arbeit erfolgt.

Worum geht es bei diesem Antrag? – Es hat die sogenannte Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie, zur Stärkung des Parlamentarismus gegeben, in die auch Bürgerinnen und Bürger einbezogen waren. Da ging es darum, dass man Petitionen und Bürgerinitiativen nicht nur schriftlich, so wie jetzt, sondern auch elektronisch über­mitteln kann. Natürlich ist das eine gute Idee, sie muss insofern diskutiert werden, als es technisch ordentlich abgewickelt werden muss und die Rückverfolgbarkeit derer, die elektronisch unterschreiben, gesichert sein muss.

In der vergangenen Legislaturperiode, die eben nur zwei Jahre gedauert hat, hat es immerhin 67 Bürgerinitiativen und 30 Petitionen gegeben, in der Legislaturperiode da­vor – von 2013 bis 2017 – waren es 121 Bürgerinitiativen und 111 Petitionen. Das heißt, das Instrument ist sehr vital, sehr lebendig, wird von den Menschen sehr stark angenommen. Wir bekennen uns dazu, was in der Enquete-Kommission gemacht wur­de. Wir sollten die Arbeit an der GO-Reform fortsetzen und diese Dinge nach Möglich­keit auch umsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koll­ross. – Bitte.