23.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Bei dem Antrag, den wir heute diskutieren, geht es um die Frage, wie mit Anfragen von Abgeordneten umgegangen wird. Wir erleben es als Abgeordnete leider Gottes immer wieder, dass wir Anfragen an Bundesminister, an Bundesministerinnen stellen und, sagen wir einmal, sehr flapsige Antworten bekommen – teilweise gar keine, teilweise mit abenteuerlichen Begründun­gen, wieso man sich selbst nicht zuständig fühlt.

Ich erinnere mich, mir hat einmal der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer eine Geschichte vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Maleta erzählt, der gesagt hat: Na ja, es steht ja in der Bundesverfassung nur, dass ein Abgeordneter Anfragen stellen darf, aber es steht ja nirgendwo, dass er auch Antworten bekommen muss.

Mittlerweile ist sehr eindeutig geklärt, dass Minister auch antworten müssen, es ist in Wirklichkeit nur nicht klar, was sie antworten müssen, und so kommen sie halt ir­gendwie manchmal darum herum, die entsprechenden Fragen zu beantworten.

Dieses Problem kennen ja nicht nur wir im österreichischen Parlament, das kennen andere Parlamente auch. Der Deutsche Bundestag kennt dieses Phänomen auch, aber dort gibt es eine Regelung, wie man gegen rechtlich nicht richtige Anfragebeant­wortungen vorgehen kann. Da geht es nicht darum, ob man politisch nicht mit dem einverstanden ist, was in der Beantwortung steht, sondern darum, dass wirklich etwas nicht beantwortet wird, obwohl es notwendig wäre. Da gibt es das sogenannte Organ­streitverfahren – das ist so etwas Ähnliches, wie wir heute schon einmal im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsausschuss diskutiert haben –, nämlich die Möglich­keit, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, als Abgeordneter den VfGH anzurufen und zu sagen: Ich bin der Meinung, der Minister hat das rechtlich einfach unzulässig beant­wortet!, und dann entscheidet der Verfassungsgerichtshof darüber.

Das würden wir hier vorschlagen. Das würde einzelnen Abgeordneten weitaus mehr Möglichkeiten geben, auch wirklich ihr Recht einzufordern, und wir erachten das dem­entsprechend als gute Möglichkeit. (Beifall bei den NEOS.)

23.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.