23.43

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Die parlamentarische Anfrage ist ein sehr, sehr wichtiges Ins­trument, und in sehr vielen Fällen in der Vergangenheit wurde schon bewiesen, wie wertvoll es ist. Es dient der Kontrolle der Verwaltung durch die Gesetzgebung und er­füllt so zwei wesentliche Funktionen, nämlich aufzuzeigen, wo es Mängel in der Ver­waltung gibt, und aufzuzeigen, wo es Bedarf an Regelungen gibt, um das Handeln der Verwaltung in den richtigen Rahmen zu bringen, und natürlich ist beides von der Qua­lität einer Beantwortung abhängig.

Die Beantwortung nur durch Stehsätze oder durch ein allzu schnelles Berufen darauf, dass Informationen nicht vorliegen oder dass es zu einem Vorgang keine Statistiken gibt, führt dazu, dass dieses Instrument an Wert verliert – und darin sind wir uns wohl alle einig, dass wir das nicht wollen. Gerade in der jüngsten Vergangenheit hat sich diese Unsitte sehr breitgemacht, und ich kann daher ganz gut nachvollziehen, warum diese Regelung so gewünscht ist.

Vom Prinzip her ist es total zu befürworten, dass es so eine Regelung gibt, aber einmal abgesehen davon, dass hier auf jeden Fall auch rasch eine andere Kultur bei der Be­antwortung der Anfragen einziehen wird, glaube ich auch nicht, dass der Antrag, so wie er jetzt ausgestaltet ist, die gewünschte Verbesserung bringen kann.

Es ist eine Nachfristsetzung vorgesehen, wenn die Frage nach Auffassung des Fra­gestellers ungenügend beantwortet ist, und nach Ablauf dieser Frist die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes. Der soll dann entscheiden, ob die Nichtbeantwortung recht­mäßig war. Dabei ist problematisch, dass die Vollständigkeit der Antwort ja nur an der Frage gemessen werden kann, und auch eine nach bestem Wissen und Gewissen er­teilte Antwort kann nach Auffassung des Fragestellers nicht die gewünschte Antwort sein. Das liegt dann sehr oft auch an der Formulierung der Frage, und daran ändert auch die Nachfristsetzung nichts.

Ob der Verfassungsgerichtshof überhaupt feststellen kann, ob die Nichtbeantwortung rechtmäßig war, ist schwierig, denn er muss ja feststellen, welche Antwort hätte gege­ben werden können, und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz, denn wie soll er denn ermitteln, welche Informationen vorliegen? Das kann er ja wieder nur durch Einholung von Informationen beim Ministerium feststellen.

Also grundsätzlich haben wir wirklich großes Verständnis für den Antrag, vor allem für das ihm zugrunde liegende Bedürfnis und die sehr große Bereitschaft, hier an einer gu­ten Regelung mitzuarbeiten. Ich freue mich schon darauf. (Beifall bei den Grünen.)

23.45