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Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Menschenrecht, dass jeder seinen Ehepartner oder seine Ehepartnerin frei wählen kann. Dieses Recht gibt es in Österreich eigentlich erst seit dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, und die Schritte zum EPG mussten damals der ÖVP Stück für Stück abgerungen werden – und dies, wie mein Kollege schon vorhin gesagt hat, immer wieder mit Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes. Da hat die Politik, die rechte Seite dieses Hauses leider völlig ausgelassen.

Heute liegt hier ein Antrag vor, den Umstieg von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe und umgekehrt möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Das bedeutet auch ein Stück Freiheit, ein Stück weniger Bürokratie für Bürger und Bürgerinnen, die das gerne machen würden.

Die SPÖ wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. Erinnern darf ich allerdings daran, dass es in der letzten Gesetzgebungsperiode genau in Bezug auf diese The­matik einen Antrag der Abgeordneten Jarolim und Lindner gab, der damals leider von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wurde und damit auch Zeit gekostet hat – Zeit, während der manchen Paaren ganz einfach etwas gefehlt hat, was ihre Rechte an­geht –, nämlich diesen Umstieg mit einer einfachen Meldung beim Standesamt unbü­rokratisch möglich zu machen.

Es geht hier heute um notwendige, aber doch relativ geringfügige Änderungen. Ich darf sagen, im modernen Eherecht, im Partnerschaftsrecht bedarf es aber größerer Ände­rungen, die aktuellen sind nicht ausreichend. Wir haben ja mit dem Eherecht und mit den eingetragenen Partnerschaften zwei Rechtsinstitute, die zu 97, 98 Prozent iden­tisch sind.

Die Ehe ist relativ stark geregelt – auf der anderen Seite sind jedoch Lebensgemein­schaften quasi ungeregelt. Da muss es für Paare Zwischenschattierungen geben, die eine bestimmte Form der Bindung, eine abgeschwächte Bindung ermöglichen. Es muss ein Eherecht, ein Partnerschafts- und Beziehungsrecht her, das den Paaren all­tägliche Sorgen nimmt, wie zum Beispiel die Sorge im Krankheitsfall bei Spitalsaufent­halt des Partners, der Partnerin oder Ähnlichem. Die Rechte eines Partners müssen unbürokratisch und klar geregelt sein.

Auf der anderen Seite darf es im Fall einer Trennung nicht so sein, dass sich eine Trennung über Jahre zieht und Familienersparnisse von Privatdetektivkosten und Ver­fahrenskosten aufgefressen werden.

Seitens der SPÖ darf ich Sie dazu einladen, dass wir in dieser Gesetzgebungsperiode über ein modernes Eherecht, über ein modernes Partnerschaftsrecht diskutieren und auch entsprechend moderne Weichen stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie des Abg. Shetty.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.