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Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn das Handy einer Oppositionsabgeordneten nur deshalb nicht beschlagnahmt wird, wenn also hochsensible Daten über Informationen dieser Oppositionsabgeordneten nur deshalb nicht in die Hände der Strafverfolgung – und wer weiß, in wessen Hände noch – gelangen, weil diese Abgeordnete auch noch einen Blog betreibt, dann erscheint uns das gleichermaßen absurd wie erschreckend. Das geht nicht, das gehört geändert.
Ich sage das als Angehöriger einer Partei, die lange genug in Opposition war und früher oder später – so ist das in einer Demokratie – wahrscheinlich auch wieder sein wird.
Was liegt da näher als der Gedanke, das Anwalts-, Therapie- oder Redaktionsgeheimnis auch auf Abgeordnete auszudehnen? – Auf den ersten Blick ist tatsächlich schwer einzusehen, warum die vertrauliche Information, die ich einer Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe gebe, geschützt sein soll, aber nicht dann, wenn ich sie einer Oppositionspartei zustecke. – Aber stimmt diese Gleichsetzung? Ist das wirklich so?
Sind Abgeordnete tatsächlich vergleichbar mit den Angehörigen der in der Strafprozessordnung geschützten Berufe? Kann eine Journalistin versprechen, dafür zu sorgen, dass eine Oligarchin Bauaufträge erhält? Kann eine Ärztin zusagen, für bestimmte Gesetze zu sorgen oder auf Postenvergaben Einfluss zu nehmen? – Abgeordnete können das, auch dafür gibt es Videobeweise – leider.
Was dieser Antrag technisch elegant vorschlägt, ist in Wahrheit eine Neudefinition der Rolle von uns Abgeordneten. Das geht schon ein Stück weiter als die Frage, wessen Handy unter welchen Umständen geschützt sein soll. Wenn wir Abgeordnete Regeln zum Schutz von Geheimnissen der Bürgerinnen und Bürger und von Geheimnissen der freien Berufe setzen, dann ist das normal. Wenn wir aber über die Regeln unseres eigenen Berufs entscheiden, dann ist das immer etwas Besonderes, und der Verdacht: Die wollen es sich wieder einmal richten!, liegt dann besonders nahe. Diesen Verdacht sollten wir mit besonders guten, mit wasserdichten Argumenten zerstreuen. Mit anderen Worten: Lassen Sie uns diese Regelung gründlich prüfen!
Wenn am Ende dieses gemeinsamen Prozesses die Erkenntnis steht – und mein Gefühl sagt mir, dass das durchaus wahrscheinlich ist –, dass die Ausweitung des besonderen Schutzes von vertraulichen Informationen auch auf uns Abgeordnete notwendig ist, dann sollten wir das beschließen. Ich freue mich auf die gemeinsame fraktionsübergreifende Arbeit dazu. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
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