12.23

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und vor den Fernseh­geräten! Der Ursprung der Europäischen Bürgerinitiative liegt im Vertrag von Lissabon. Mit 1. April 2011 trat die entsprechende Verordnung in Kraft.

Im Jahr 2015 wurde dann eine Phase der Evaluierung dieser Europäischen Bürgerini­tiative begonnen und unter dem österreichischen Ratsvorsitz wurde diese entspre­chend weiterentwickelt. Ich darf auch noch erwähnen, dass Deutschland, Luxemburg und Finnland dabei sehr engagiert tätig waren. Diese neue Verordnung trat nun mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Mit der heute zu beschließenden Novelle werden die nötigen Anpassungen entsprechend durchgeführt.

Eine kleine interessante Nebenbemerkung: Auf diese Novelle wirkt sich der Brexit erst­malig – zwar nur in einem sehr geringen Ausmaß, aber doch – aus: Die notwendige Mindestanzahl der Unterzeichnenden pro Mitgliedstaat wurde geändert. Für Österreich bedeutet das, dass künftig nicht mindestens 14 250 sondern 13 395 Unterschriften not­wendig sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was war das Ziel der Europäischen Bürgerinitia­tive? – Ganz klar soll damit für die europäischen Bevölkerung die Möglichkeit zur Ein­flussnahme auf die Europäische Union geschaffen werden. Die Europäische Bürgerini­tiative ist ein Instrument für teilhabende und teilnehmende Demokratie, damit gibt es ein größeres Mitspracherecht in der EU-Politik. Mit dieser neuen Verordnung wird der Zugang für die Bevölkerung – das ist ganz, ganz wichtig – noch entsprechend verbes­sert.

Auf der Homepage der EU wird zum Ausdruck gebracht, dass es wichtig ist, dass sich viele Menschen an Initiativen beteiligen. Man lädt ein, stärker in Bereichen mitzube­stimmen, die das Leben beeinflussen, und man ist an der Verbreitung der Möglichkeit der Europäischen Bürgerinitiative interessiert. Auch die heutige Debatte hier in unse­rem Parlament kann ein Beitrag dazu sein. Für alle Interessierten: Das Prozedere dazu ist auf der Homepage der EU sehr detailliert dargestellt, und es gibt eine gute Anleitung zum Einbringen solcher Initiativen.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit die Politik gelingen kann, braucht es den stän­digen Kontakt und den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sowohl auf Bun­des- als auch auf Länder- und Gemeindeebene gibt es dazu viele Möglichkeiten. Auf Landesebene nenne ich als Beispiel den Vorarlberger Bürgerrat, auf Gemeindeebene den Lokale-Agenda-21-Prozess, den es in vielen Gemeinden Österreichs gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren und vor allem geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehgeräten! Ich lade Sie alle ein, die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung zu nutzen, vom Agenda-21-Prozess bis hin zu den Europäischen Bürgerinitiativen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Thomas Drozda. – Bitte.