12.39

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Europäische Bürgerinitiative ist ein relativ junges direktdemokratisches Instrument, im Vergleich zu den Erfahrungen Österreichs mit Volksbegehren, die es in Österreich bereits seit 1964 gibt. Auf europäischer Ebene ist das eben ein relativ junges Instru­ment, das es seit 2011/2012 gibt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die formellen und zum Teil auch die inhaltlichen Hürden derzeit zu hoch sind. Es ist sehr zu be­grüßen, dass mit diesem jetzigen Beschluss diese formellen Hürden etwas gesenkt werden, um den Zugang zu diesem Instrument zu erleichtern.

Auch in Österreich gab es diesen Schritt. 1981 hat man die Zahl von 200 000 Unter­stützern und Unterstützerinnen auf 100 000 gesenkt, also halbiert. Man hat aus der Er­fahrung gelernt, dass man sich als Gesetzgeber oder als Parlament vor den direktde­mokratischen Instrumenten nicht zu fürchten braucht, sondern, ganz im Gegenteil, sie sogar noch ermächtigen und ermutigen soll.

Wir verdanken diesem bürgerschaftlichen, zivilgesellschaftlichen Engagement sehr viel: sehr viele wertvolle Diskussionen, Entwicklung von Standards, sehr viel im Um­weltbereich, auch bei sozialen Fragen. Wir verdanken dieser Debatte und diesem eh­renamtlichen Engagement in Wahrheit aber auch eine Qualität der Diskussion, die es sonst in vielen Bereichen nicht geben würde. Betreffend Umweltstandards sind es die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die NGOs gewesen, die auf Fehlentwicklungen hingewiesen haben, die über Missstände diskutiert haben, die aber auch Lösungen vorgeschlagen haben. Genau diese Qualität der Debatte und auch die konstruktiven Vorschläge brauchen wir unbedingt. Wir sollten sie auf allen Ebenen des gesellschaft­lichen Lebens und der politischen Diskussion fördern, einfordern und natürlich inhaltlich und formell auch noch erleichtern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Andererseits hat uns die EU bei der Anhebung von Standards vor allem im Umwelt­bereich in Form der Aarhuskonvention sehr wertvolle, qualitätsvolle Verbesserungen gebracht: den Zugang zu Information, den Zugang zum Rechtsschutz, die Mitsprache in Umweltverfahren – ein ganz wichtiger Quantensprung in der Umweltgesetzgebung, auch als Impuls auf österreichischer Ebene –, die Parteistellung im Genehmigungsver­fahren; aber auch, in Österreich einzigartig, das Instrument der Umweltmediation in UVP-Verfahren, weltweit einzigartig. All dies ist auf diese Initiativen und Debatten zu­rückzuführen.

Ich begrüße es sehr, dass mit dem heutigen Schritt auf europäischer Ebene wieder so ein kleiner Quantensprung gelungen ist. Wir haben, wie auch von meinem Vorredner schon erwähnt, auch auf österreichischer Ebene, auf Gemeinde- und Regionsebene, mit der Agenda 21 ein sehr wertvolles Instrument, das wir unbedingt verbessern, ver­stärken und weiter einbringen sollen.

Das Leitbild für nachhaltige Entwicklung braucht diese Debatte auf allen Ebenen, und mit dem heutigen Gesetzesbeschluss ist dafür ein weiterer Schritt gelungen. (Beifall bei den Grünen.)

12.42

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Drobits zu Wort. – Bitte.