12.42

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Erster Partner für die Politik, für die Politiker muss die Bevölkerung, müs­sen die Bürgerinnen und Bürger sein, denn das Recht hat vom Volk auszugehen; da­her ist es ganz wichtig, den Partizipationsgrundsatz im Fokus zu halten, gerade für die Politiker, wenn sie verantwortungsbewusst Politik machen wollen.

2012 wurde durch das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz erreicht, dass die Partizipa­tion gestärkt wird. Allerdings gibt es da sehr hohe Hürden – eine Million europäische BürgerInnen aus sieben Staaten müssen diese Initiativen unterstützen –, und diese Hürden führen dazu, dass es wenige Initiativen gibt, sodass die Partizipation nicht so gelebt wird, wie es eigentlich gedacht ist. Die Zivilgesellschaft hat aber die Möglichkeit, der Europäischen Kommission auf die Füße zu treten. Es gibt einige Themen – wenn man vom Fleisch dieser Europäischen Bürgerinitiative spricht –, die möglicherweise zu­künftige Themen sind, wie zum Beispiel das Bekenntnis zum arbeitsfreien Sonntag oder auch die Möglichkeit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Heute, 2020, sehen wir, dass dieses erste Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz relativ halbherzig und zahnlos ist, das wurde bereits von den Vorrednern erwähnt. Deshalb war es wichtig und richtig, 2015 im Rahmen der Evaluierung Initiativen zu setzen. Ös­terreich hat neben anderen Ländern Initiativen gesetzt, um zu sagen: Es gehört etwas novelliert! – Die Novellierung liegt uns vor. Im konkreten Fall brauchen wir das Gesetz, um innerstaatlich eine Begleitung zu haben, damit auch der Vollzug gewährleistet wer­den kann.

Drei Punkte dieses meiner Meinung nach lahmen Instruments – in dem formale Hürden bestehen, wobei auch die Unterschriftensammlung sehr veraltet ist – werden heute durch die Novelle geändert. Der erste Punkt ist das kostenlose Onlinesammelsystem, der zweite Punkt sind Klarstellungen und Erleichterungen, und der dritte Punkt ist für uns weniger wichtig, weil die Herabsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre bereits er­folgt ist.

Hohes Haus, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mir und uns muss es wichtig sein und die Zielsetzung muss darin liegen, dass das Engagement von EU-Bürgern zur Par­tizipation gesteigert wird. Es muss uns aber auch wichtig sein, dass die Beteiligung am EU-Gesetzgebungsprozess weiterhin erleichtert wird und im Endeffekt auch erweitert werden kann.

Mit diesem Gesetzesvorschlag haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erleichte­rung zu erreichen. Es ist ein erster Schritt, meiner Meinung nach ist dieser Schritt aber zu wenig. Er macht es zwar leichter, der Europäischen Kommission auf die Füße zu treten, trägt aber nicht dazu bei, dass wir das bekommen, was wir eigentlich wollen, nämlich ein Europa für Bürgerinnen und Bürger. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Bei­fall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

12.45

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic zu Wort. – Bitte.