13.24

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Worte zum gemeinsamen Entschließungsantrag: Wenn Erfahrungen aus der Polizeiarbeit in die Justizwache einfließen können und um­gekehrt, wenn Organisationen auf diesem Weg also voneinander lernen können – gut; wenn mögliche Karrieren und Erwerbsbiografien vielfältiger und diese Berufe damit attraktiver werden – gut; wenn vorhandene Strukturen, und die sind ja bitte sehr nicht gratis, für möglichst viele und optimal genützt werden – dann ist das gut. Worauf wir dabei aber achten sollten, ist, dass wir es aus gutem Grund mit zwei verschiedenen Entitäten, mit zwei verschiedenen Wachkörpern, mit zwei sehr verschiedenen Aufga­benbereichen zu tun haben.

Aufgabe der Polizei – sehr geehrter Herr Innenminister, Sie werden mir da zustim­men – ist es, im Wesentlichen auch dazu beizutragen, dass wir Sicherheit in einer frei­en Gesellschaft haben. Aufgabe der Justizwache ist es, dazu beizutragen, dass wir ei­nen guten Strafvollzug in geschlossenen Anstalten haben. Wer das in einen Topf wirft, der tut so, als wäre unsere freie Gesellschaft eine geschlossene Anstalt.

Damit möchte ich kurz zum Selbständigen Entschließungsantrag der FPÖ kommen, der mich doch ein wenig verwundert, denn – und jetzt ist der, den ich ansprechen woll­te, nicht da –, in der letzten Legislaturperiode hat die FPÖ den Innenminister gestellt. Die Hälfte von dem, was da drin steht (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), hätte sie 17 Monate lang umsetzen können, und jetzt fordert sie es von der neuen Bundesregierung (Abg. Lausch: Was habt ihr denn schon umgesetzt?), und die ande­re Hälfte – und das sei nur einmal ganz kurz angemerkt – steht ideengeschichtlich, pardon, für Konzepte aus dem 19. Jahrhundert. Das steht für ein rückwärtsgewandtes, autoritäres Bild von Polizei und Justizwache, und dafür, meine Damen und Herren, ste­hen wir Grüne, steht diese Koalition nicht zur Verfügung. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.27