14.07

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Uns liegt heute ein Antrag vor, der von allen im Parlament vertretenen Fraktionen unterstützt wird. Es freut mich als Sprecherin für Menschen mit Behinderung der neuen Volkspar­tei, aber insbesondere als Betroffene, dass bei dem wichtigen Thema der Inklusion und der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung über die Parteigrenzen hinaus zusammengearbeitet wird.

Der Antrag geht auf folgende drei Punkte ein, die sich auch im aktuellen Regierungs­programm wiederfinden:

Zum Ersten soll die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinde­rungen erst nach längerer Erprobungsphase erfolgen. Zudem sollen die vielfältigen Un­terstützungsangebote des AMS und des Sozialministeriumservice ausgeschöpft wer­den. Durch die Miteinbeziehung einer berufskundigen Expertise im Vorfeld geben wir Menschen mit Behinderung eine bessere Chance, am Ersten Arbeitsmarkt mit Unter­stützung Fuß zu fassen und dadurch ein eigenes Einkommen zu erlangen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der zweite Punkt bezieht sich auf Menschen mit Behinderung, die in Tagesstrukturen arbeiten. Gemeinsam mit Stakeholdern und den Ländern sollen Umsetzungsschritte erarbeitet werden, um die in Tagesstrukturen tätigen Menschen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung miteinzubeziehen. In Österreich arbeiten derzeit 24 000 Menschen mit Behinderung in einer Tagesstruktur. Dabei stehen sie jedoch in keinem Arbeitsverhältnis, sie bekommen lediglich ein Taschengeld. Deshalb sind diese Menschen nicht selbst kranken- und pensionsversichert, sondern aktuell immer noch bei ihren Eltern mitversichert. Sie werden in dieser Hinsicht als Kinder behandelt, ob­wohl sie schon längst erwachsen sind.

Das wollen wir mit dem vorliegenden Antrag ändern. Menschen mit Behinderungen ha­ben das Recht auf volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens und müssen dement­sprechend unterstützt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Nun zum dritten und letzten Punkt des Antrages, die „Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur ,Persönlichen Assistenz‘ und Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds“. In Österreich wird momentan noch zwischen der persönlichen Assis­tenz am Arbeitsplatz und der persönlichen Assistenz in allen anderen Bereichen unter­schieden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bereits bundeseinheitlich gere­gelt; dies gilt es nun auch für die persönliche Assistenz in allen anderen Lebensbe­reichen umzusetzen. Weder der Wohnort noch die Art der Behinderung darf darüber entscheiden, ob jemand in Österreich persönliche Assistenz bekommt oder nicht. Men­schen mit Behinderungen brauchen die Sicherheit, ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können, so wie es alle anderen Menschen, die keine Behinderung haben, auch tun.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen, wie wichtig es ist, diese Schritte für uns Menschen mit Behinderungen umzusetzen, denn die Forderungen gibt es schon seit Jahrzehnten, und ich finde, sie sind mehr als berechtigt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

14.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Verena Nuss­baum zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.