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Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Verehrte Minister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuerst einmal bei meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner bedanken, die zum Thema Inklusion am Arbeitsmarkt ganz viele wichtige Dinge gesagt haben, und ich freue mich, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag beschließen können.

Ich möchte drei allgemeine Gedanken zum Thema Inklusion ausführen, denn Inklusion beginnt im Herzen.

20 Prozent der Menschen in Österreich sind von Beeinträchtigungen betroffen. Wenn wir in unsere eigenen Familien blicken, erinnern wir uns vielleicht daran. Ich selber ha­be einen Neffen, der mit einer Entwicklungsverzögerung und Epilepsie lebt, der aber die bestmögliche Förderung in der Familie bekommt. Ich habe auch eine fast taube Nichte und einen fast tauben Neffen, die durch die unglaubliche Arbeit ihrer Eltern bei­de die Matura machen konnten. Meine Großtante mit Downsyndrom ist kürzlich hoch­betagt verstorben. Viele Jahrzehnte hat sie in der Familie mitleben können.

Ich verneige mich vor Menschen, die eine solche Leistung vollbringen, die durch ihren Dienst, ihre Rücksichtnahme, ihre Liebe zeigen, wie Inklusion gelingen kann. Der Dienst dieser Menschen sagt: Du bist wertvoll – jeder ist wertvoll –, egal wie du bist. Die Betreuerinnen und Betreuer in den Werkstätten und Tagesstätten machen das ge­nau so, wie wir auch im Bericht der Volksanwaltschaft lesen. – Das ist Inklusion.

Inklusion beginnt aber auch im Kopf. Im Parlament – Kollegin Scheucher-Pichler hat das schon erwähnt – gab es vor einer Woche eine Veranstaltung, bei der wir gelernt haben, wie viele großartige Technologien es gibt, um Inklusion und die Teilhabe am Arbeitsmarkt möglich zu machen. Einige davon wurden hier im Parlament vorgestellt: eine Brille, die vorliest, was man selber nicht sehen kann, oder ein Tablet, das mit­schreibt, was man selber nicht hören kann, oder das die Antwort, die jemand geben möchte, der sie nicht sagen kann, dann für ihn sagt. Diese großartigen Innovationen müssen wir flächendeckend nach Österreich bringen. Auch das ist Inklusion.

Inklusion ist aber auch eine Grundhaltung, und etwas stimmt vielleicht mit einer Ge­sellschaft nicht, wenn eine Mutter, ein Vater mit einem Kind mit Beeinträchtigungen auf der Straße erklären muss, warum dieses Kind überhaupt da ist  wussten sie denn nicht, dass es da andere Möglichkeiten gibt?, hören diese Eltern dann –, oder wenn – wie in Österreich nach gängiger Judikatur – Ärzte schadenersatzpflichtig werden, wenn sie Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen nicht sagen, dass sie dieses Kind auch abtreiben können – es geht dabei nicht um Schadenersatz hinsichtlich der Mehrkosten, die durch die Beeinträchtigung entstehen, sondern um Schadenersatz auf das gesamte Leben dieses Menschen, so als ob der Mensch selber der Schaden wäre –, oder wenn, wie wir aus den Statistiken wissen, die uns vorliegen, Kinder mit Downsyndrom, mit Trisomie 21, kaum mehr geboren werden – 95 Prozent weniger als es normalerweise der Fall wäre. Da sprechen wir doch von einem Unwerturteil, und das, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, ist nicht Inklusion!

Mose sagte an prominenter Stelle: „Wähle das Leben, damit du lebst“. Wir wollen je­dem Menschen sagen: Du bist wertvoll, du bist einzigartig, du bist willkommen, wir wollen auf dich nicht verzichten. Das ist Inklusion. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeord­neten der Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

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