17.52

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt – wir haben diesen Gesetzentwurf ja schon ein­mal im Plenum behandelt – um die Frage, ob Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Haftungen des Bundes eingerechnet werden sollen oder nicht.

In diesem Zusammenhang habe ich den Budgetdienst um Erstellung einer Kurzstudie ersucht. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch für die hervorragende Arbeit des Budgetdienstes bei Dr. Berger recht herzlich bedanken.

Konkret habe ich folgende Frage an den Budgetdienst gerichtet: „Wie beurteilt der Bud­getdienst die Forderung des Rechnungshofes nach Anrechnung von Zinsen und Kos­ten auf die Obergrenze der Bundeshaftungen [...]?“

Die Haftungen für Zinsen und Kosten werden nämlich derzeit nicht auf den Haftungs­höchstbetrag des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes angerechnet. Wenn es nach Schwarz-Grün geht, soll diese Intransparenz und Haftungsverschleierung auch so bei­behalten werden, obwohl der Rechnungshof wiederholt darauf hingewiesen hat, dass dadurch die Auswirkungen aus der Übernahme von Haftungen unzureichend darge­stellt werden. Haftungen für Zinsen und Kosten stellen nämlich ökonomisch, so wie eben die zugrundeliegende Haftung für das Kapital, Eventualverbindlichkeiten dar. Die möglichen Belastungen aus Eventualverbindlichkeiten könnten somit künftig tatsächlich höher sein als die Haftungsobergrenze.

Der Budgetdienst hat sich der Kritik des Rechnungshofes, dass Haftungen für Zinsen und Kosten eine potenzielle ökonomische Belastung des Bundes bedeuten und daher bei der Ermittlung der Haftungsobergrenze berücksichtigt werden sollten, auch grund­sätzlich angeschlossen.

Abschließend noch eine Anmerkung zum Erfordernis einer transparenten Berichterstat­tung: Es braucht eine abgestimmte Darstellungsmethodik der Haftungen einschließlich einer Überleitung, die sicherstellt, dass sowohl den Vorgaben des BHG und des Bun­deshaftungsobergrenzengesetzes als auch den EU-Vorgaben in transparenter Weise Rechnung getragen wird.

So wie sich aber Schwarz-Grün im Regierungsprogramm von der Steuertransparenz verabschiedet hat, war Schwarz-Grün auch bei diesem Thema – transparente Bericht­erstattung bei Haftungen – nicht diskussionsbereit, wie Frau Abgeordnete Greiner es eingangs schon ausgeführt hat. Das finde ich sehr schade, waren es doch immer die Grünen, die immer mehr Transparenz eingefordert haben – aber eben nur bis zum Re­gierungseintritt.

Aus all diesen Gründen werden wir diesem Beharrungsbeschluss nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

17.55

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.