17.55

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wie schon im Novemberplenum erörtert, geht es bei diesem Beschluss zum Bundes­haftungsobergrenzengesetz darum, einheitliche Regeln für die Haftungen der öffentli­chen Hand zu schaffen.

Die einschlägigen Skandale der Vergangenheit, glaube ich, zeigen auch, dass das dringend notwendig ist. Darum bitte ich – auch an die SPÖ und die FPÖ gerichtet –, diesen Beschluss nicht länger aufzuschieben, sondern dieses wichtige Bekenntnis zu einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichem Geld in die Tat umsetzen, also diesen Beschluss zu fassen.

Das heißt allerdings nicht, dass es nach diesem Beschluss nicht eine Nachbesserung geben kann und geben soll, ich glaube nur, dass die vorgebrachten Einwände zu die­sem Zeitpunkt eine weitere Verzögerung des Beschlusses nicht rechtfertigen.

Ich möchte darauf jetzt doch im Detail eingehen, weil der Vorwurf gekommen ist, dass wir das im Budgetausschuss nicht gemacht hätten.

Zum einen zur Frage der Anrechnung von Zinsen und Kosten: Ich danke dem Bud­getdienst für die Analyse, die er gemacht hat. Das Ziel dieser Novelle ist ja, das Bun­deshaftungsobergrenzengesetz an die HOG-Vereinbarung – eine 15a-Vereinbarung – und die EU-Sixpack-Richtlinie anzupassen. Würde man jetzt quasi eine andere Rege­lung für das Bundeshaftungsobergrenzengesetz schaffen, dann würde das ja der Ver­einheitlichung zuwiderlaufen. Es gibt auch gute Gründe dafür, dass sowohl die EU-Sixpack-Richtlinie als auch die HOG-Vereinbarung eine Anrechnung von Kosten und Zinsen nicht vorsehen: weil das in der Praxis schwer umsetzbar ist. Man denke nur da­ran, dass Zinsen den Schwankungen der Marktdynamik unterliegen und man als Haf­tungsnehmer weder beeinflussen kann, wie hoch die Zinsen sind, noch bei der Über­nahme der Haftungen weiß, wie die Zinsen sich entwickeln werden.

Der zweite Punkt betrifft die Transparenzregeln: Da fände ich schon eher, dass man darüber diskutieren kann. Ich bin auch bereit dazu, dass man sich in Zukunft überlegt, wie man das besser weitergestalten kann. Ich glaube nur, dass gerade diese Regelung hinsichtlich Abweichen um mehr als 10 Prozent und unterjähriger Berichterstattung schwierig ist, weil es ja von diesen Prognoseungenauigkeiten abhängt, und das macht es dann natürlich bei den außerbudgetären Einheiten schwierig.

Daneben sind natürlich weiterhin die jährlichen Meldungen der außerbudgetären Ein­heiten an die Statistik Austria vorgesehen sowie ein Überblick im Bericht des Finanzmi­nisteriums an den Nationalrat und im vom Rechnungshof erstellten Bundesrechnungs­abschluss.

Ich halte das einmal für ausreichend, zumindest um diesen Beschluss heute zu fassen. Meine Bitte wäre deshalb, dass die SPÖ mitunterstützt – auch die FPÖ, aber insbeson­dere die SPÖ –, was sie selbst auch mitverhandelt hat, zumindest im Rahmen der 15a-Vereinbarungen, weil das ja jetzt daran angepasst wird. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.58

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.