18.02

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Es freut mich, dass im Rahmen der Debatte immer wieder auch auf die Empfehlungen des Rechnungshofes eingegangen wurde und dass gleichzeitig darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, dass Rechnungshofempfehlun­gen tatsächlich umgesetzt werden.

Abgeordneter Schellhorn hat in seinem Debattenbeitrag gerade angesprochen, dass es immer wieder die Problematik gab, dass insbesondere im Bereich des Rechnungs­wesens eben nicht die volle, wahre finanzielle Lage der Gebietskörperschaften darge­stellt wird. Es war ein Unterfangen, wofür wir Jahre benötigt haben, um die Kameralis­tik, die für Bund, Länder und Gemeinden gegolten hat, auf eine Doppik umzustellen, wie sie ja bei jedem Kleinunternehmer an und für sich eingefordert wird. Es ist er­freulich, dass seit dem 1.1.2020 nunmehr nicht nur der Bund und die Länder, sondern eben auch die Gemeinden ein Rechnungswesen haben, bei dem nicht nur Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden, sondern auch der Aufwand, der Ertrag und das Vermögen dargestellt werden.

In diesem Zusammenhang ist natürlich nicht nur ein Rechnungswesen isoliert zu be­trachten, es sind auch die Haftungen ein wesentlicher Bestandteil, um den Gesamt­stand beziehungsweise die Gesamtverpflichtungen des Staates darstellen zu können. Das war auch der Grund, warum ich während meiner Rechnungshofpräsidentschaft eingefordert habe, dass die Haftungen transparent, nachvollziehbar und eben einheit­lich – das haben auch Sie angesprochen, Herr Abgeordneter Schellhorn – von Bund, Ländern und Gemeinden, und natürlich einschließlich der Rechtsträger, dargestellt werden.

Ich habe auch – das hat Abgeordneter Lindinger angesprochen – im Jahr 2015 auf die Unübersichtlichkeit und Intransparenz bei der Darstellung der Haftungen hingewiesen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Vermittlung des Ausnützungsstandes der Haftungsobergrenzen der Landes- und Ge­meindeebene höchst unterschiedliche Vorschriften in Geltung sind und – das ist ent­scheidend – dass die unterschiedliche Methodik der Ermittlung der Haftungsobergren­zen zu Unübersichtlichkeit führt. Es ist dadurch nicht möglich, sich ein genaues Bild über die tatsächlichen Haftungsstände von Ländern und Gemeinden zu machen.

Nunmehr kommen wir zum vorliegenden Initiativantrag: Dieser wird eben ab dem Jahr 2020 eine einheitliche Berechnungsmethodik für die Haftungsobergrenzen von Bund, Ländern und Gemeinden, nämlich auf Basis der EU-Sixpack-Richtlinie, schaffen, und gleichzeitig – auch das ist entscheidend für die Vergleichbarkeit – wird die Bewer­tung der Haftungen zum Nominalwert eingeführt. Damit erfolgt auch – das ist auch wie­der entscheidend – die notwendige Anpassung an die Berechnungsmethodik, und zwar an die 2017 von Bund, Ländern und Gemeinden festgelegte Haftungsobergrenzenver­einbarung. Das ist sicherlich ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz und gleich­zeitig auch zur Rechenschaftspflicht.

Dabei muss ich auch Folgendes sagen: Es ist richtig, dass die Empfehlung des Rech­nungshofes, nämlich dass die Zinsen und Kosten auch in die Haftungsobergrenze ein­bezogen werden, mit diesem Antrag derzeit nicht umgesetzt wird. Das ist meines Er­achtens bedauerlich, und da komme ich zum Abgeordneten Fuchs, der ja den Bud­getdienst beauftragt hat, sich die Haftungen anzuschauen, und einen Teil der Infor­mationen und der Ausführungen des Budgetdienstes angeführt hat, nämlich dass der Budgetdienst sich der Argumentation des Rechnungshofes anschließt und man die Zinsen und Kosten miteinbeziehen sollte. Der Budgetdienst weist aber in diesem Zu­sammenhang gleichzeitig darauf hin, dass die praktische Umsetzung der Einbeziehung von Zinsen und Kosten in die Haftungsobergrenze derzeit in mehrfacher Hinsicht kom­plex wäre:

Erstens müsste nämlich die Haftungsobergrenzenvereinbarung zwischen Bund, Län­dern und Gemeinden, die dort abgeschlossen wurde, neu verhandelt beziehungsweise angepasst werden. Das wäre sehr zeitaufwendig und würde, wie wir in den bisherigen Verhandlungen gesehen haben, die gesamte Maßnahme wiederum verschieben und gerade die mit diesem Haftungsobergrenzengesetz vorgesehene Vereinheitlichung er­schweren beziehungsweise hinausschieben.

Zweitens: Es wäre mit einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand zu rechnen, da die Kosten für Haftungen mangels verfügbarer Daten derzeit noch sehr schwer abschätzbar sind.

Drittens: Es müssten darüber hinaus allenfalls weitere Rechtsgrundlagen angepasst werden, und gleichzeitig wäre damit auch die Berichterstattung, die andere Grenzen vorsieht hinsichtlich der EU-Sixpack-Richtlinie, erschwert.

Aus diesen Gründen unterstütze ich die Absicht, dass dem Einspruch des Bundesrates nicht entsprochen wird und den Initiativantrag, der heute beschlossen wird, und, wie bereits erwähnt, zu einer wesentlichen Verbesserung der Transparenz über die tat­sächliche Haftungssituation von Bund, Ländern und Gemeinden beiträgt.

Ich halte es aber für notwendig, dass weitere Schritte zur Harmonisierung gesetzt wer­den, die aber jedenfalls die Einbeziehung aller Finanzausgleichspartner erforderlich machen, denn – auch darauf möchte ich hinweisen – allein strengere Regelungen auf Bundesebene würden den Harmonisierungsnotwendigkeiten, die Sie, Herr Abgeordne­ter Schellhorn, angesprochen haben, eben entgegenstehen.

Ich bin aber zuversichtlich, dass in Zukunft die Umsetzung der Rechnungshofempfeh­lungen im Bereich des Rechnungswesens schneller möglich sein wird, da der vorlie­gende Einspruch des Bundesrates zeigt, dass nunmehr auch die Länderkammer ein Interesse an der Vereinheitlichung des Rechnungswesens und damit auch der Haftun­gen hat. In diesem Zusammenhang danke ich auch dem Bundesminister für Finanzen, dass er bereits im Ausschuss erklärt hat, dass er auch diese Problematik im Rahmen der anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen miteinbeziehen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, da das Licht schon rot leuchtet, dass ich meine Redezeit noch etwas ausweite. Der Grund dafür ist nämlich, dass ich aus persönlichen Gründen im März mein Mandat zurücklegen werde.

Ich möchte mich daher bei dieser Gelegenheit bei Ihnen allen für Ihre Kollegialität, die bereichernden Diskussionen und die Aktivitäten bedanken. Besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei den Bediensteten der Parlamentsdirektion und bei den Bediensteten der parlamentarischen Klubs für die ausgezeichnete Unterstützung. Ich war nämlich nahezu 30 Jahre in verschiedenen Funktionen mit dem Parlament verbun­den und habe gerade den Parlamentarismus eingehend kennen und schätzen ge­lernt – als Parlamentsmitarbeiter, Rechnungshofpräsident, Generalsekretär der Intosai, Nationalratsabgeordneter und Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulie­rung und Justiz.

Jede einzelne dieser Funktionen hat mich mit vollem Einsatz und großer Freude in An­spruch genommen – immer vom Willen getragen, etwas weiterzubringen und auf Zah­len und Fakten basierende, nachhaltige Lösungsansätze zu bieten. Viele von Ihnen, nämlich aus allen hier im Haus vertretenen Parteien, waren für mich dabei wichtige Partner. Ich hoffe, dass Sie das auch so empfunden haben. Ihnen allen danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahrzehnten und auch dafür, dass Sie meine Hartnäckigkeit in dem Fall auch teilweise mit Gelassenheit entgegengenommen haben.

Ich möchte mich abschließend aber auch bei Herrn Bundeskanzler Kurz bedanken, der mich in sein Regierungsteam geholt hat und der meinen Wunsch, mich bei der Bildung der derzeitigen Regierung nicht mehr zu berücksichtigen, ohne Groll akzeptiert hat.

Ich wünsche Ihnen allen alles erdenklich Gute. Ich bin mir sicher, dass Sie trotz un­terschiedlicher Zugänge in wechselseitiger Zusammenarbeit die anstehenden Heraus­forderungen bewältigen und für die Menschen in unserem Land die in Angriff genom­menen Strukturreformen umsetzen, die notwendigen Kontrollrechte des Parlaments und seiner Hilfsorgane ausbauen, die Transparenz erhöhen und insbesondere die Rechtsstaatlichkeit sichern werden. – Ich danke. (Lang anhaltender, teilweise stehend dargebrachter Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos.)

18.11

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Moser, ich möchte mich persönlich bei Ihnen für Ihr Engagement in den unterschiedlichsten Funktionen, die Sie ausgeübt haben, bedanken; ich denke, ich kann das in unser aller Namen sagen. Herzlichen Dank und alles erdenklich Gute für all das, was Sie jetzt vorhaben! Alles Gute, Herr Moser! (Allgemeiner Beifall.)

Herr Abgeordneter Pöttinger, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.